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title: "Der Rat der Stadt Köln beschließt Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo in Köln; Zustimmung künftig durch Verwaltung"
sdDatePublished: "2026-08-12T13:18:00Z"
source: "https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf61/bauturbo_k%C3%B6ln_k%C3%B6lnerdialog_3_63-bda.pdf"
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  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Köln"
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Der Rat der Stadt Köln beschließt Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo in Köln; Zustimmung künftig durch Verwaltung

Ein „Bau-Turbo“ für Köln
Kölner Dialog #3
Architektenschaft trifft Bauaufsicht 13.07.26

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Bau-Turbo: Beschleunigung für was?
Aufstockung von bestehenden Gebäuden
Quartiersentwicklungen
Wohnungsbauvorhaben
Schließung von Baulücken
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

3
Wohnungsbau-Turbo: In welchen Bereichen?
„Planungsrechtlicher Zulässigkeitsrahmen“
mit Bebauungsplan
integrierte Lagen …
ohne Bebauungsplan
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

v
vv
Planungshoheit im Genehmigungsverfahren
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Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Auf einen Blick: Chancen & Schranken
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Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

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Kölns „Vorstellungen der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung“
Ableitung aus vom Rat beschlossenen (gesamtstädtischen) Konzepten
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

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Bau-Turbo: Beschlussfassung Rat 19.03.2026
Quartiersentwicklungen
„Wohnungsbauvorhaben“
Schließung von Baulücken
Der Rat
1. beschließt die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Gesetzes
zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30.10.2025 „Bau-Turbo für
Köln – Leitlinien zur Anwendung“;
2. überträgt die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a bzw. § 246e Absatz 2 in
Verbindung mit § 36a Baugesetzbuch (BauGB) auf die Verwaltung;
3. beauftragt die Verwaltung, die in Beschlusspunkt 2 genannte Zustimmung für Vorhaben auf Grundlage
von § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b oder § 246e BauGB in strikter Anwendung der unter Beschlusspunkt
zu 1 genannten Leitlinien zu erklären;
4. beauftragt die Verwaltung ein Jahr nach Beschlussfassung über die bis dahin gesammelten
Erfahrungen zu berichten, diese kritisch zu bewerten und, falls erforderlich, Anpassungen vor dem
Hintergrund der stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt Köln vorzuschlagen
Beschluss Kölner Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo"
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Bau-Turbo: Beschlussfassung Rat 19.03.2026
Quartiersentwicklungen
„Wohnungsbauvorhaben“
Schließung von Baulücken
4.2 Leitlinien
Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertretungen die
Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen:
•
Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten
•
besonderer städtebaulichen Relevanz
•
durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebaulichen Zielen
erfordern (siehe 2.3)
•
Vorhaben über 75 Wohneinheiten, bzw. 6.750m² Geschossfläche Wohnen
•
Vorhaben im Außenbereich
•
Vorhaben in der Äußeren Stadt („Köln-Katalog“), die vom Charakter der vorhandenen Struktur abweichen
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Wer erteilt die Zustimmung?
„Planungshoheit“
Bau-Turbo ermöglicht Verzicht
auf Bebauungsplanverfahren.
ABER:
Gemeinde darf weiterhin
entscheiden, welches
Vorhaben städtebaulich
geeignet ist oder nicht.
„Die Gemeinde“
 = Der Rat der Stadt Köln
Zuständiger Ausschuss:
Ausschuss für Stadtentwicklung und
regionale Zusammenarbeit
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Kölner Prozess: Gestufte Prüfung + Qualifizierung
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

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Kölner Prozess: Gestufte Prüfung + Qualifizierung
Phase A: Voreinschätzung und
Einordnung
Überschlägige Prüfung Erfüllung
Anwendungsvoraussetzungen +
Zustimmungsanforderungen
Ermittlung Betroffenheit /
städtebauliche Relevanz /
vorhabenbezogene Anforderungen
(ggf. mit Einbindung Politik)
Phase B: Qualifizierung und
Vorprüfung
ggf. Durchführung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Erarbeitung zustimmungsfähige
Planung durch VHT
Vorprüfung durch Verwaltung
Phase C: Prüfung und Zustimmung
Abschluss Zustimmungsvertrag
(vor Zustimmung)
Prüfung qualifizierte Planung
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„Prinzipien“ für Phase A
•
Koordinierte Projekterfassung + „Quick-Check“
•
„Deep-Check“ im Jour-fixe Bau-Turbo

> Klärung Bedarfe: Mitteilung, Qualifizierungs-Verfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung

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„Prinzipien“ für Phase B > Sonderfall ÖB + QV
•
Wenn Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖB) IMMER in Kombination mit Vorgabenbeschluss
•
Wenn ÖB: NUR digital
•
Wenn ÖB: Planungsbüro notwendig!
•
Wenn Qualifizierungs-Verfahren: Nur einstufig mit klar definierter Aufgabe
•
Wenn Qualifizierungs-Verfahren: Planungsbüro notwendig!
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„Prinzipien“ für Phase C
•
Drei-Monats-Frist beginnt mit Eingang Antrag Stadtplanungsamt
•
Bedingung für Zustimmung (ab 20 WE): Dokumentierte Vorabstimmung und
unterschriebener Zustimmungsvertrag als Bestandteile des Antrags
•
Im Einzelfall möglich: Zustimmung ohne vorherige Vorabstimmung
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Bauleitplanung online für den Bau-Turbo
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln
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Bau-Turbo: Kommunikation
Beratung
Phase A
Stadtplanung/Bauaufsicht
Planungsrechtliche Prüfung/GBR + Umweltprüfung
Phase B
Stadtplanung
Planungsabteilungen + Umweltprüfung
Phase C
Stadtplanung (Zustimmung der Gemeinde)
Bauaufsicht (Baugenehmigung)
Information
Bereitstellung Internetangebot
•
Leitlinien
•
Checkliste
•
Checkliste Umweltbelange
•
Zustimmungsvertrag
•
Ansprechpartner
•
Prozess
Intern GIS-Fachportal Bau-Turbo
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Bau-Turbo: Information - Reporting - Evaluation
Evaluation
Mitteilung >
umfassender Überblick über
sämtliche Vorhaben
•
mit Zustimmung
•
mit Ablehnung
inklusive
Auswertung + Empfehlungen
Wann?
12 Monate nach Beschluss
Reporting
Mitteilung >
Bericht über Vorhaben
ab 20 WE
•
mit Zustimmung
•
mit Ablehnung
Wann?
einmal im Quartal
Information
Mitteilung >
Information über
Einschätzung
„Zustimmungsfähigkeit“
eines konkreten Vorhabens
Wann?
qualitative + quantitative
Merkmale erfüllt &
sobald Voreinschätzung
durch Verwaltung vorliegend
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Kölner Prozess: Vorhabenbezogene Mitteilung
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

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Entscheidungsmöglichkeiten der Politik
*Vorhabenbezogene Mitteilung erfolgt in der Phase „Vorabstimmung“ > keine drohende „Zustimmungsfiktion“
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Bau-Turbo Köln Stand Juni 2026
•
77 Projekte mit der Bitte um Vorabstimmung angefragt (Phase A Einordnung/Vorprüfung).
•
Davon potenziell zustimmungsfähig: 38
•
Der überwiegende Teil befindet sich noch in „Phase A“ (Einordnung/Vorprüfung)
•
Überwiegend §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3b BauGB
•
Generiert werden könnten bislang voraussichtlich etwa 2.000 WE
•
Phase B (Qualifizierung) 2 Projekte, ca. 200 WE
•
Phase C (Zustimmung + Bauantragsprüfung) 7 Projekte, ca. 150 WE (v.a. Altfälle § 31 Abs. 3 BauGB)
20
Bau-Turbo: Aktueller Stand
Wolfgang Tuch | 18.06.2026

Chance für kleinere Nachverdichtungspotenziale in gut erschlossenen Lagen
Vorhaben:
Aufstockungen, Umnutzungen, Neubauten
Größe:
unter 1 ha, zwischen 5 und 75 WE
21
Bau-Turbo: Erste Erkenntnisse
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Verfahrensbeschleunigung für größere Projekte möglich
Inhaltliche Herausforderungen bleiben
Vorhaben:
Konversionen (zum Teil laufende Bebauungsplan-
verfahren) oder Arrondierungen unbebauter „Inseln“ im
Siedlungszusammenhang
Größe:
0,7 bis 2,0 ha, 50 bis 250 WE
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Bau-Turbo: Erste Erkenntnisse
Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

23
Bau-Turbo: erste Erkenntnisse
Größter Beschleunigungseffekt
• bei Vorhaben, die städtebaulichen Zielen entsprechen
• bei Vorhaben mit abgestimmter Planung
Geringer bis ausbleibender Beschleunigungseffekt
• Vorhaben, die in BP-Verfahren aufgrund von Planungskonflikten oder
unklarer Realisierungsperspektive feststecken
• Vorhaben, die hohen Planungs- + Abstimmungsaufwand aufgrund
Abweichung von städtebaulichen Zielen und interne/externe
Planungskonflikte aufweisen
Anpassung
• Optimierung der ersten Einordnung von Anfragen (Phase A)
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Bau-Turbo: Schnelles Planen für schnelles Bauen
Quartiersentwicklungen
„Wohnungsbauvorhaben“
Schließung von Baulücken
verkürzter Planungsprozess
für bestimmte
Wohnungsbauvorhaben,
die zügig
umgesetzt werden sollen.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
25
Wolfgang Tuch
Abteilungsleitung/stellvertretende Amtsleitung
61 Stadtplanungsamt
614 Gesamtstädtische Fachaufgaben
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
T 0221 221-22813
M wolfgang.tuch@stadt-koeln.de
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