Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM

Per Mail: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch Bern, 12.08.26 Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen bestens für die Gelegenheit, zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgeset- zes betreffend Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Stellung nehmen zu können. Der Schweizerische Städteverband vertritt die Städte, städtischen Gemeinden und Agglomerationen in der Schweiz und damit gut drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Allgemeine Einschätzung Das Grundanliegen der Vorlage, das inländische Fachkräftepotential besser auszuschöpfen durch die bessere Information und Integration von Personen im Familiennachzug sowie eine verstärkte Koope- ration mit den Regelstrukturen, wird von den Städten vollumfänglich unterstützt. Bezüglich der Frage, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung der richtige Weg ist, gehen die Mei- nungen der Städte auseinander. Die Mehrheit der Städte unterstützt die Gesetzesanpassung, weil sie als zielführend erachtet wird. Durch die frühzeitige Information und individuelle Beratung können die betroffenen Personen gezielt über die Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Anforderungen des schweizerischen Arbeitsmarkts in- formiert werden. Dies erleichtert die nachhaltige berufliche Integration und stärkt gleichzeitig die Ei- genständigkeit der betroffenen Personen. Es gibt aber einige gewichtige Städte, welche die Anpassung als Ganzes ablehnen, weil sie die Wir- kung gemäss jetzigem Wissensstand in Frage stellen; die Änderung als unangemessenen Eingriff in die Kompetenzen von Kantonen und teilweise Gemeinden betrachten; durch die damit einhergehende Verschiebung bestehender KIP-Ressourcen eine Schwächung der bisherigen Integrationsförderung befürchten; und weil sie davon ausgehen, dass die Ziele der Vorlage auch ohne Gesetzesanpassung erreicht werden können. Gemeinsam ist den Städten, dass sie Vorbehalte betreffend Umsetzung haben.

Seite 2 / 2 Anliegen und Vorbehalte betreffend Umsetzung Einigkeit herrscht unter den Städten bezüglich finanzieller Rahmenbedingungen. Während der Bund keinen eigenen Mehraufwand ausweist, verbleibt der zusätzliche Aufwand vollständig bei den Kanto- nen und Gemeinden, wobei Städte mit Zentrumsfunktion übermässig betroffen sein dürften. Die Pro- gramme INVOL und «Perspecta» decken lediglich Teilzielgruppen und einen beschränkten Zeitraum ab. Eine angemessene Finanzierung durch den Bund ist deshalb sicherzustellen. Zudem ist es den Städten ein Anliegen, dass die neue Meldepflicht, sprich die Ersterfassung, Triage und der Beratungsbedarf auf Verordnungsstufe praxistauglich definiert werden. Es braucht klare Vor- gaben zu Datenschutz, Datenumfang, Zweckbindung und technischer Übermittlung. Wo die Städte betroffen sind, müssen sie frühzeitig einbezogen werden. Die Freiwilligkeit der Angaben und der Bera- tung muss für die betroffenen Personen verständlich bleiben und die Erteilung oder Verlängerung ei- ner Bewilligung darf nicht erschwert werden. Einige Städte weisen zudem darauf hin, dass die Vorlage und die Integration nicht nur aus der Ar- beitskräfteperspektive zu betrachten sind. Es könnte deshalb sinnvoll sein, den Beratungsbedarf brei- ter abzuklären und an weitere zuständige Angebote und Fachstellen zu verweisen. Anträge

Die Gesetzesanpassung muss mit einer angemessenen Finanzierung einhergehen, damit die Mehraufwände der Städte abgegolten werden können.

Die Ersterfassung, die Triage und der Beratungsbedarf sind auf Verordnungsstufe praxistauglich zu regeln. Die Städte werden einbezogen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse Schweizerischer Städteverband Präsident Direktorin Hanspeter Hilfiker Monika Litscher Stadtpräsident Aarau Kopie: Schweizerischer Gemeindeverband