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title: "Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:16:00Z"
source: "https://staedteverband.ch/cmsfiles/Stellungnahme_SSV_85.pdf?v=20260812170150\u0026v=20260812170150"
topics:
  - name: "immigration policy"
    identifier: "medtop:20000634"
  - name: "integration policy"
    identifier: "medtop:20001146"
  - name: "employment training"
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locations:
  - "Aarau"
  - "Bern"
  - "Switzerland"
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Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung

Microsoft Word - Stellungnahme_SSV

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Staatssekretariat für Migration SEM

Per Mail: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch
Bern, 12.08.26
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem
Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung)
Vernehmlassung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen bestens für die Gelegenheit, zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgeset-
zes betreffend Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und
Laufbahnberatung Stellung nehmen zu können. Der Schweizerische Städteverband vertritt die Städte,
städtischen Gemeinden und Agglomerationen in der Schweiz und damit gut drei Viertel der Schweizer
Bevölkerung.
Allgemeine Einschätzung
Das Grundanliegen der Vorlage, das inländische Fachkräftepotential besser auszuschöpfen durch die
bessere Information und Integration von Personen im Familiennachzug sowie eine verstärkte Koope-
ration mit den Regelstrukturen, wird von den Städten vollumfänglich unterstützt.
Bezüglich der Frage, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung der richtige Weg ist, gehen die Mei-
nungen der Städte auseinander. Die Mehrheit der Städte unterstützt die Gesetzesanpassung, weil sie
als zielführend erachtet wird. Durch die frühzeitige Information und individuelle Beratung können die
betroffenen Personen gezielt über die Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Anforderungen des schweizerischen Arbeitsmarkts in-
formiert werden. Dies erleichtert die nachhaltige berufliche Integration und stärkt gleichzeitig die Ei-
genständigkeit der betroffenen Personen.
Es gibt aber einige gewichtige Städte, welche die Anpassung als Ganzes ablehnen, weil sie die Wir-
kung gemäss jetzigem Wissensstand in Frage stellen; die Änderung als unangemessenen Eingriff in
die Kompetenzen von Kantonen und teilweise Gemeinden betrachten; durch die damit einhergehende
Verschiebung bestehender KIP-Ressourcen eine Schwächung der bisherigen Integrationsförderung
befürchten; und weil sie davon ausgehen, dass die Ziele der Vorlage auch ohne Gesetzesanpassung
erreicht werden können.
Gemeinsam ist den Städten, dass sie Vorbehalte betreffend Umsetzung haben.

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Anliegen und Vorbehalte betreffend Umsetzung
Einigkeit herrscht unter den Städten bezüglich finanzieller Rahmenbedingungen. Während der Bund
keinen eigenen Mehraufwand ausweist, verbleibt der zusätzliche Aufwand vollständig bei den Kanto-
nen und Gemeinden, wobei Städte mit Zentrumsfunktion übermässig betroffen sein dürften. Die Pro-
gramme INVOL und «Perspecta» decken lediglich Teilzielgruppen und einen beschränkten Zeitraum
ab. Eine angemessene Finanzierung durch den Bund ist deshalb sicherzustellen.
Zudem ist es den Städten ein Anliegen, dass die neue Meldepflicht, sprich die Ersterfassung, Triage
und der Beratungsbedarf auf Verordnungsstufe praxistauglich definiert werden. Es braucht klare Vor-
gaben zu Datenschutz, Datenumfang, Zweckbindung und technischer Übermittlung. Wo die Städte
betroffen sind, müssen sie frühzeitig einbezogen werden. Die Freiwilligkeit der Angaben und der Bera-
tung muss für die betroffenen Personen verständlich bleiben und die Erteilung oder Verlängerung ei-
ner Bewilligung darf nicht erschwert werden.
Einige Städte weisen zudem darauf hin, dass die Vorlage und die Integration nicht nur aus der Ar-
beitskräfteperspektive zu betrachten sind. Es könnte deshalb sinnvoll sein, den Beratungsbedarf brei-
ter abzuklären und an weitere zuständige Angebote und Fachstellen zu verweisen.
Anträge
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Die Gesetzesanpassung muss mit einer angemessenen Finanzierung einhergehen, damit die
Mehraufwände der Städte abgegolten werden können.
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Die Ersterfassung, die Triage und der Beratungsbedarf sind auf Verordnungsstufe praxistauglich
zu regeln. Die Städte werden einbezogen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse
Schweizerischer Städteverband
Präsident
Direktorin
Hanspeter Hilfiker
Monika Litscher
Stadtpräsident Aarau
Kopie:
Schweizerischer Gemeindeverband