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title: "Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:16:00Z"
source: "https://staedteverband.ch/cmsfiles/2026_08_12_medienmitteilung_motion_schilliger_beschluss_br_de.pdf?v=20260812170207"
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Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30

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Medienmitteilung

Bern, 12. August 2026

Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung
der Motion gegen Tempo 30 ab

Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der
Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der
Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die
Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar
erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die
starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch.

Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der
Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden,
dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die
rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband
und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von
lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler
Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die
Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Projektverzögerungen und
zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt.
Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen
Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen
Massnahmen respektiert.

Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung
von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere
Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert.
Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden
Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung
der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im
Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb
fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf,
Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und
Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind.

Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass
Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der
Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von
über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der
Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss.

Kontakt:
Claudia Kratochvil-Hametner, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband SGV, Tel. 076 587 45 45
Monika Litscher, Direktorin Schweizerischer Städteverband SSV, Tel. 079 702 52 67