Gemeinde Twist 40. Flächennutzungsplanänderung Twist, Landkreis Emsland

Gemeinde Twist Landkreis Emsland 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundzüge der Planung Vorentwurf August 2026

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Inhalt Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

Inhaltsverzeichnis Teil I: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung ………………….. 4 1 Einleitung …………………………………………………………………………………………………. 4 1.1 Planungsanlass ………………………………………………………………………………………………………. 4 1.2 Rechtsgrundlagen ………………………………………………………………………………………………….. 4 1.3 Abgrenzung des Geltungsbereiches ………………………………………………………………………. 4 1.4 Beschreibung des Geltungsbereiches und seiner Umgebung ………………………………… 5 2 Kommunale Planungsgrundlagen ……………………………………………………………….. 5 2.1 Flächennutzungsplan ……………………………………………………………………………………………… 5 2.2 Bebauungspläne …………………………………………………………………………………………………….. 6 2.2.1 Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ ………………………………………………………… 6 2.2.2 Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ ……………………………………………………….. 6 2.2.3 Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ ………………………. 7 2.2.4 Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“ ……………………………………………………………. 8 2.2.5 Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße……………………………………………… 8 2.2.6 Bebauungsplan Nr. 65 „Zwischen Franziskusstraße und Erster Reihenweg“ ………….. 9 2.2.7 Bebauungsplan Nr. 88 „Zwischen Alter Postweg und Weststraße“ ………………………. 10 3 Ziele, Zwecke und Erfordernis der Planung ……………………………………………….. 11 3.1 Erfordernis und Bedarfsnachweis …………………………………………………………………………. 12 3.2 Standortbegründung …………………………………………………………………………………………….. 12 4 Planungsvorgaben, Abwägungsbelange und wesentliche Auswirkungen der Planung …………………………………………………………………………………………………… 12 4.1 Belange der Raumordnung …………………………………………………………………………………… 13 4.2 Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel ……………………………………………………….. 14 4.3 Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ………………………………………….. 14 4.4 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung …………………………………………………………………………….. 15 4.5 Belange sozialer und kultureller Bedürfnisse, Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung …………………………………………………………………………………. 15 4.6 Belange von Natur und Landschaft, Eingriffsregelung…………………………………………… 16 4.7 Oberflächenentwässerung ……………………………………………………………………………………. 18 4.8 Belange des Verkehrs…………………………………………………………………………………………… 18 4.9 Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge ………………………… 18 5 Inhalte der Planung ………………………………………………………………………………….. 18 6 Ergänzende Angaben ………………………………………………………………………………. 19

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6.1 Städtebauliche Übersichtsdaten …………………………………………………………………………… 19 6.2 Daten zum Verfahrensablauf ………………………………………………………………………………… 19

Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wurde im folgenden Text das generische Maskulinum gewählt, mit den Ausführungen werden jedoch alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.

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Teil I: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung 1 Einleitung 1.1 Planungsanlass Anlass für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen zur Deckung der anhaltenden Nachfrage. Diese resultiert überwiegend aus der Eigenentwicklung der Ortschaft Schöninghsdorf sowie aus der Nachfrage von Haus- halten aus anderen Ortsteilen der Gemeinde Twist. Darüber hinaus besteht aufgrund der Grenzlage zu den Niederlanden eine zusätzliche Nachfrage nach kommunalen Baugrundstü- cken. Die Gemeinde Twist sieht daher das Erfordernis, zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohn- raumversorgung zusätzliche Wohnbauflächen planerisch vorzubereiten. Die Entwicklung dient vorrangig der Deckung des örtlichen Bedarfs und der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur im Ortsteil. Ergänzend ist festzustellen, dass die Grenzlage zu den Niederlanden eine unterge- ordnete zusätzliche Nachfrage generiert, die jedoch nicht maßgeblich für die Planung ist. Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durch- geführt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie die langfristige Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Schöninghsdorf zu gewährleisten. 1.2 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen der 40. Flächennutzungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), die Verord- nung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Inhalts (Planzeichenver- ordnung 1990 - PlanzV) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, jeweils in der zurzeit geltenden Fassung. 1.3 Abgrenzung des Geltungsbereiches Die Planung umfasst zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche. Diese befinden sich westlich des zentralen Siedlungsgebietes der Ortschaft Schöninghsdorf und östlich der deutsch-nie- derländischen Grenze. Der nördliche Geltungsbereich wird im Norden durch unbebaute Grünflächen begrenzt, an die sich weiter nördlich einer Wohnbebauung anschließt. Im Geltungsbereich befindet sich zudem im nördlichen Bereich ein Wohnhaus. Die östliche Grenze bildet die Gemeindestraße „Erster Reihenweg“. Im Süden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der südliche Geltungsbereich wird im Norden durch einen privaten unbefestigten Wirtschafts- weg begrenzt. Im Osten erfolgt die Abgrenzung durch einen gemeindlichen Wirtschaftsweg sowie durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Weststraße. Die südliche Grenze des Geltungsbereiches verläuft nördlich des zwischen der Clemens-Schöningh-Straße und der Bürgermeister-Brüning-Straße gelegenen Kanals. Westlich grenzen überwiegend landwirt- schaftlich genutzte Flächen an. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

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1.4 Beschreibung des Geltungsbereiches und seiner Umgebung Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Ortschaft Schöninghsdorf in der Gemeinde Twist. Die Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist durch eine offene Agrarlandschaft geprägt. Östlich schließt unmittelbar das bestehende Siedlungsgebiet von Schöninghsdorf an. Die Be- bauung wird überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser auf großzügig zugeschnitte- nen Grundstücken geprägt und weist einen dörflichen Charakter auf. Die weitere Umgebung des Geltungsbereiches wird vorwiegend durch landwirtschaftlich ge- nutzte Acker- und Grünlandflächen bestimmt. Hofstellen oder sonstige gewerbliche Nutzungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes nicht. Westlich des Geltungsberei- ches verläuft in einer Entfernung von ca. 1.650 Meter die Staatsgrenze zu den Niederlanden.

Abbildung 1: Auszug aus den Niedersächsischen Umweltkarten 2 Kommunale Planungsgrundlagen 2.1 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Twist aus dem Jahr 2009 sind die Geltungsbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Östlich angrenzend werden Wohnbauflächen und nördlich sowie südlich Mischgebiete dargestellt.

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Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Twist 2.2 Bebauungspläne Für die Geltungsbereiche der 40. Änderung des Flächennutzungsplans liegen keine rechts- verbindlichen Bebauungspläne vor. Die östlich angrenzenden Bereiche werden planungsrechtlich durch die Bebauungspläne Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ (1967), Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ (1973), Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ (1988), Nr. 45 „Erster Reihenweg“ (1994), Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße“ (2000) sowie Nr. 65 „Zwischen Franziskusstraße und Erster Reihenweg“ (2002) sowie Nr. 88 „Zwischen Alter Postweg und Weststraße“ (2017) gesichert. 2.2.1 Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ Der Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ aus dem Jahr 1967 befindet sich östlich des Plangebietes. Er setzt Mischgebiete (MI) sowie Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Der Bebauungsplan Nr. 10 und seine Änderungen wurden in den an den Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung angrenzenden Gebieten durch den Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ und Nr. 45 „Erster Reihenweg“ überplant. Er ist daher für diese Flächennutzungsplanänderung nicht mehr relevant. 2.2.2 Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ Der Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ aus dem Jahr 1973 setzt Allgemeine Wohn- gebiete (WA) fest. Es wird die offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine Geschossflächenzahl von 0,5 sowie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt.

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Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 32 der Gemeinde Twist 2.2.3 Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ Der Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ aus dem Jahr 1988 setzt ebenso Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Wie beim Bebauungsplan Nr. 32 wird die offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine Geschossflächenzahl von 0,5 so- wie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt. Darüber hinaus wird im östlichen Bereich eine Park- anlage festgesetzt.

Abbildung 4: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 37 der Gemeinde Twist

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2.2.4 Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“ Der Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“ aus dem Jahr 1994, setzt ebenfalls ein Allge- meines Wohngebiet (WA) fest. Wie bei den vorher genannten Bebauungsplänen auch wird die offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine Geschossflächenzahl von 0,5 so- wie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt.

Abbildung 5: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Twist 2.2.5 Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße Der Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße“ aus dem Jahr 2000 befindet sich östlich des Plangebietes. Er setzt Allgemeine W