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title: "Gemeinde Twist 40. Flächennutzungsplanänderung Twist, Landkreis Emsland"
sdDatePublished: "2026-08-12T11:56:00Z"
source: "https://www.twist-emsland.de/pdf_files/40-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-grundzuege-der-planu_2977_2.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "housing and urban planning policy"
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    identifier: "medtop:20001174"
locations:
  - "Meppen"
  - "Emsland"
  - "Twist"
  - "Netherlands"
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Gemeinde Twist 40. Flächennutzungsplanänderung Twist, Landkreis Emsland

Gemeinde Twist
Landkreis Emsland
40. Änderung des
Flächennutzungsplanes

Grundzüge der
Planung
Vorentwurf
August 2026

NWP Planungsgesellschaft mbH
Escherweg 1
26121 Oldenburg
Telefon 0441 97174 -0
Telefax 0441 97174 -73

Gesellschaft für räumliche
Planung und Forschung
Postfach 5335
26043 Oldenburg E-Mail
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Internet www.nwp-ol.de

Inhalt
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

Inhaltsverzeichnis
Teil I: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung ....................... 4
1
Einleitung ................................................................................................................ 4
1.1
Planungsanlass ...................................................................................................................... 4
1.2
Rechtsgrundlagen ................................................................................................................. 4
1.3
Abgrenzung des Geltungsbereiches .................................................................................. 4
1.4
Beschreibung des Geltungsbereiches und seiner Umgebung ....................................... 5
2
Kommunale Planungsgrundlagen .......................................................................... 5
2.1
Flächennutzungsplan ............................................................................................................ 5
2.2
Bebauungspläne .................................................................................................................... 6
2.2.1
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ .................................................................. 6
2.2.2
Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ ................................................................. 6
2.2.3
Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ ............................ 7
2.2.4
Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“ ...................................................................... 8
2.2.5
Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße...................................................... 8
2.2.6
Bebauungsplan Nr. 65 „Zwischen Franziskusstraße und Erster Reihenweg“ .............. 9
2.2.7
Bebauungsplan Nr. 88 „Zwischen Alter Postweg und Weststraße“ ............................ 10
3
Ziele, Zwecke und Erfordernis der Planung ........................................................ 11
3.1
Erfordernis und Bedarfsnachweis ..................................................................................... 12
3.2
Standortbegründung ........................................................................................................... 12
4
Planungsvorgaben, Abwägungsbelange und wesentliche Auswirkungen der
Planung .................................................................................................................. 12
4.1
Belange der Raumordnung ................................................................................................ 13
4.2
Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel ................................................................. 14
4.3
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung .................................................. 14
4.4
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung ......................................................................................... 15
4.5
Belange sozialer und kultureller Bedürfnisse, Belange des Bildungswesens und von
Sport, Freizeit und Erholung .............................................................................................. 15
4.6
Belange von Natur und Landschaft, Eingriffsregelung................................................... 16
4.7
Oberflächenentwässerung ................................................................................................. 18
4.8
Belange des Verkehrs......................................................................................................... 18
4.9
Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge .............................. 18
5
Inhalte der Planung ............................................................................................... 18
6
Ergänzende Angaben ........................................................................................... 19

Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung
Inhalt

6.1
Städtebauliche Übersichtsdaten ....................................................................................... 19
6.2
Daten zum Verfahrensablauf ............................................................................................. 19

Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wurde im folgenden Text das generische Maskulinum gewählt,
mit den Ausführungen werden jedoch alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.

4
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

Teil I: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung
1
Einleitung
1.1 Planungsanlass
Anlass für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung
von Wohnbauflächen zur Deckung der anhaltenden Nachfrage. Diese resultiert überwiegend
aus der Eigenentwicklung der Ortschaft Schöninghsdorf sowie aus der Nachfrage von Haus-
halten aus anderen Ortsteilen der Gemeinde Twist. Darüber hinaus besteht aufgrund der
Grenzlage zu den Niederlanden eine zusätzliche Nachfrage nach kommunalen Baugrundstü-
cken.
Die Gemeinde Twist sieht daher das Erfordernis, zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohn-
raumversorgung zusätzliche Wohnbauflächen planerisch vorzubereiten. Die Entwicklung dient
vorrangig der Deckung des örtlichen Bedarfs und der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur
im Ortsteil. Ergänzend ist festzustellen, dass die Grenzlage zu den Niederlanden eine unterge-
ordnete zusätzliche Nachfrage generiert, die jedoch nicht maßgeblich für die Planung ist.
Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durch-
geführt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und nachhaltige
städtebauliche Entwicklung sowie die langfristige Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil
Schöninghsdorf zu gewährleisten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der 40. Flächennutzungsplanänderung sind das Baugesetzbuch
(BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), die Verord-
nung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Inhalts (Planzeichenver-
ordnung 1990 - PlanzV) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, jeweils in
der zurzeit geltenden Fassung.
1.3 Abgrenzung des Geltungsbereiches
Die Planung umfasst zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche. Diese befinden sich westlich
des zentralen Siedlungsgebietes der Ortschaft Schöninghsdorf und östlich der deutsch-nie-
derländischen Grenze.
Der nördliche Geltungsbereich wird im Norden durch unbebaute Grünflächen begrenzt, an die
sich weiter nördlich einer Wohnbebauung anschließt. Im Geltungsbereich befindet sich zudem
im nördlichen Bereich ein Wohnhaus. Die östliche Grenze bildet die Gemeindestraße „Erster
Reihenweg“. Im Süden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Der südliche Geltungsbereich wird im Norden durch einen privaten unbefestigten Wirtschafts-
weg begrenzt. Im Osten erfolgt die Abgrenzung durch einen gemeindlichen Wirtschaftsweg
sowie durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Weststraße. Die südliche Grenze des
Geltungsbereiches verläuft nördlich des zwischen der Clemens-Schöningh-Straße und der
Bürgermeister-Brüning-Straße gelegenen Kanals. Westlich grenzen überwiegend landwirt-
schaftlich genutzte Flächen an.
Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

5
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

1.4 Beschreibung des Geltungsbereiches und seiner Umgebung
Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Ortschaft Schöninghsdorf
in der Gemeinde Twist. Die Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist
durch eine offene Agrarlandschaft geprägt.
Östlich schließt unmittelbar das bestehende Siedlungsgebiet von Schöninghsdorf an. Die Be-
bauung wird überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser auf großzügig zugeschnitte-
nen Grundstücken geprägt und weist einen dörflichen Charakter auf.
Die weitere Umgebung des Geltungsbereiches wird vorwiegend durch landwirtschaftlich ge-
nutzte Acker- und Grünlandflächen bestimmt. Hofstellen oder sonstige gewerbliche Nutzungen
befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes nicht. Westlich des Geltungsberei-
ches verläuft in einer Entfernung von ca. 1.650 Meter die Staatsgrenze zu den Niederlanden.

Abbildung 1: Auszug aus den Niedersächsischen Umweltkarten
2
Kommunale Planungsgrundlagen
2.1 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Twist aus dem Jahr 2009 sind die Geltungsbereiche
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Östlich angrenzend werden Wohnbauflächen
und nördlich sowie südlich Mischgebiete dargestellt.

6
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Twist
2.2 Bebauungspläne
Für die Geltungsbereiche der 40. Änderung des Flächennutzungsplans liegen keine rechts-
verbindlichen Bebauungspläne vor.
Die östlich angrenzenden Bereiche werden planungsrechtlich durch die Bebauungspläne Nr.
10 „Am Süd-Nord-Kanal“ (1967), Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ (1973), Nr. 37 „Nördlich der
Clemens-Schöningh-Strasse“ (1988), Nr. 45 „Erster Reihenweg“ (1994), Nr. 61 „Südlich der
Narzissenstraße“ (2000) sowie Nr. 65 „Zwischen Franziskusstraße und Erster Reihenweg“
(2002) sowie Nr. 88 „Zwischen Alter Postweg und Weststraße“ (2017) gesichert.
2.2.1 Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Am Süd-Nord-Kanal“ aus dem Jahr 1967 befindet sich östlich des
Plangebietes. Er setzt Mischgebiete (MI) sowie Allgemeine Wohngebiete (WA) fest.
Der Bebauungsplan Nr. 10 und seine Änderungen wurden in den an den Änderungsbereich
dieser Flächennutzungsplanänderung angrenzenden Gebieten durch den Bebauungsplan Nr.
32 „Am Hoogeveenkanal“ und Nr. 45 „Erster Reihenweg“ überplant. Er ist daher für diese
Flächennutzungsplanänderung nicht mehr relevant.
2.2.2 Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“
Der Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hoogeveenkanal“ aus dem Jahr 1973 setzt Allgemeine Wohn-
gebiete (WA) fest. Es wird die offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine
Geschossflächenzahl von 0,5 sowie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt.

7
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 32 der Gemeinde Twist
2.2.3 Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“
Der Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich der Clemens-Schöningh-Strasse“ aus dem Jahr 1988
setzt ebenso Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Wie beim Bebauungsplan Nr. 32 wird die
offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine Geschossflächenzahl von 0,5 so-
wie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt. Darüber hinaus wird im östlichen Bereich eine Park-
anlage festgesetzt.

Abbildung 4: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 37 der Gemeinde Twist

8
Gemeinde Twist: 40. Flächennutzungsplanänderung

2.2.4 Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“
Der Bebauungsplan Nr. 45 „Erster Reihenweg“ aus dem Jahr 1994, setzt ebenfalls ein Allge-
meines Wohngebiet (WA) fest. Wie bei den vorher genannten Bebauungsplänen auch wird die
offene Bauweise, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eine Geschossflächenzahl von 0,5 so-
wie maximal ein Vollgeschoss festgesetzt.

Abbildung 5: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Twist
2.2.5 Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße
Der Bebauungsplan Nr. 61 „Südlich der Narzissenstraße“ aus dem Jahr 2000 befindet sich
östlich des Plangebietes. Er setzt Allgemeine W