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title: "Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt plant Sonderschulung 2026/27–2029/30 im Kanton Zürich; Privatschulen erstmals einbezogen"
sdDatePublished: "2026-08-12T04:10:00Z"
source: "https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-fuer-die-volksschule/besonderer-bildungsbedarf/sonderschulen/versorgungsplanung/versorgungsplanung_soschu_2026-20301.pdf"
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Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt plant Sonderschulung 2026/27–2029/30 im Kanton Zürich; Privatschulen erstmals einbezogen

Versorgungsplanung der Sonderschulung für die Schuljahre 2026/2027 und 2029/2030

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Amtsleitung, Stabsstelle

Versorgungsplanung der
Sonderschulung für die
Schuljahre 2026/27 bis 2029/30
vom 1. Juli 2026
Status: Freigegeben
Klassifizierung: öffentlich

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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Inhalt
1. Das Wichtigste in Kürze
5
1.1. Ausgangslage und Neuerungen
5
1.2. Grundsätze der Versorgungsplanung
6
1.3. Sonderschulungsquote als Steuerungsgrösse
6
1.4. Übergeordnete Entwicklungen
7
1.5. Ausbau anerkannter Plätze trotz sinkender Gesamtschülerzahl
8
1.6. Verteilung der auszubauenden Plätze
9
1.7. Operative Umsetzung in der Planungsperiode
10
2.
Ausgangslage
11
2.1. Rechtliche Grundlagen
11
2.2. Datengrundlagen
11
2.3. Zweck und Planungsebenen der Versorgungsplanung
12
2.3.1. Planungsebene Kanton
13
2.3.2. Planungsebene Versorgungsregion
14
2.4. Versorgungsplanungsperiode
14
3.
Grundsätze der Versorgungsplanung
15
3.1. Zweck der Sonderschulplätze
15
3.2. Planung der separativen Sonderschulung (integrierte als Kontext)
16
3.3. Sonderschulungsquote als Steuerungsinstrument
17
3.4. Aufteilung der Plätze auf die Sonderschultypen
18
3.5. Demographische Entwicklung in Abwägung mit anderen Faktoren
18
3.6. Umsetzungsbestimmungen
19
4.
Entwicklung der Sonderschulung im Kanton
20
4.1. Entwicklung der Gesamtschülerzahl
20
4.2. Entwicklung der Sonderschulung
22
4.3. Sonderschulungsquote: Neuberechnung und Steuerungsanspruch
23
4.4. Entwicklung nach Sonderschultyp
24
4.5. Sonderschulung an Privatschulen
26
4.6. Ausserkantonale Platzierungen
26
5.
Übergeordnete Entwicklungen
28
5.1. Zunahme von Autismus-Spektrum-Störungen
28
5.2. Zunahme psychischer Erkrankungen
30
5.3. Intelligenzminderung
31
5.4. Entwicklungen im Frühbereich
31
5.5. Planerische Einordnung
33
6.
Angebotsplanung
34
6.1. Rückblick auf die letzte Versorgungsplanungsperiode
34
6.2. Grundlagen der Planung der Platzzahlen
35

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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6.2.1. Reisezeit (Schulwege): Typ A (Lernen und Verhalten) und Typ C
35
6.2.2. Zentrale Zuweisung: Typ B und Sprachheilschulen
36
6.3. Anerkennung bestehender Privatschulplatzierungen
36
6.4. Rechnerische Gesamtzahl der Plätze
37
Ausgangslage (Block A)
37
Verteilschlüssel (Block B)
38
Rechnerischer Platzbedarf (Block C)
38
Veränderung des Bestands an anerkannten Plätzen (Block D)
38
6.5. Planung und Allokation der Plätze nach Reisezeiten (Schulwege)
41
6.5.1. Typ A (Lernen und Verhalten)
42
6.5.2. Typ C (Kognitive Beeinträchtigungen)
45
6.6. Planung und Allokation der Plätze in kantonsweiten Angeboten (zentrale
Zuweisung)
49
6.6.1. Typ B (Körper-, Sinnes-, Mehrfachbeeinträchtigungen)
49
6.6.2. Sprachheilschulen (Typ A Sprache)
50
7.
Vorhaben des Volksschulamtes in der Planungsperiode
52
7.1. Beschlossene Massnahmen – planungsrelevant
52
7.2. Prüfaufträge – potenziell planungsrelevant
53
7.3. Offene Fragen und Datendesiderate
54
7.4. Angebote, Schwerpunkte und Steuerungsinstrumente
55
7.4.1. Unterstützungsangebote des Volksschulamts für die Regelschulen 55
7.4.2. Umgang mit Autismus-Spektrum-Störungen
56
7.4.3. Umgang mit psychischen Erkrankungen
56
7.4.4. Steuerung und Schulentwicklung
57
8.
Literaturverzeichnis
58

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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Impressum
Herausgeberin: Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt
Erstellt unter Mitarbeit der ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Sozialmanagement, und
der ZHAW School of Engineering, Institut für Data Science
Juli 2026
© Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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1. Das Wichtigste in Kürze
1.1.
Ausgangslage und Neuerungen
Der vorliegende Bericht stellt die Versorgungsplanung der separativen Sonderschulung
für die Schuljahre 2026/27 bis 2029/30 dar. Gemäss § 21a der Verordnung über die
sonderpädagogischen Massnahmen (VSM; LS 412.103) schätzt das Volksschulamt
periodisch den künftigen Bedarf an separativen Sonderschulplätzen ein und teilt den
bewilligten Sonderschulen die notwendigen Plätze zu.
Das Leistungsangebot der Sonderschulen im Kanton Zürich umfasst drei Schultypen:
–
Sonderschultyp A für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in den
Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache
–
Sonderschultyp B für Schülerinnen und Schüler mit Körper-, Sinnes- oder Mehr­
fachbeeinträchtigungen (B1: ohne kognitive Beeinträchtigung; B2: mit kognitiver
Beeinträchtigung)
–
Sonderschultyp C für Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigun­
gen
Die Plätze werden für diese drei Schultypen geplant.
Gegenüber früheren Berichten wurde die Versorgungsplanung in vier Punkten
weiterentwickelt:
1.
Erstmals wird die Sonderschulung an Privatschulen systematisch einbezogen. Im
Schuljahr 2025/26 besuchen 3'393 Schülerinnen und Schüler eine anerkannte
Sonderschule, was einer Quote der anerkannten separativen Sonderschulung
von 1,83 % entspricht. Hinzu kommen 1'010 Schülerinnen und Schüler mit Son­
derschulstatus, die als sogenannte Ultima-Ratio-Lösung an einer Privatschule
beschult werden, weil das anerkannte Angebot keinen passenden Platz bietet.
Diese Gruppe war bisher weder in der Planung noch in den Quoten erfasst. Unter
Einbezug dieser Platzierungen liegt die effektive Quote bei 2,38 %.
2.
Erstmals wird unter einer sinkenden Gesamtschülerzahl geplant. Diese geht von
185'348 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2025/26 auf 177'559 im Schul­
jahr 2029/30 zurück, ein Rückgang um 4,20 %. Er fällt stärker aus als bisher an­
genommen (bisherige Planungsannahme: minus 1,80 %) und beruht auf den ak­
tualisierten Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik vom April 2025
mit tieferen Geburtenannahmen.
3.
Erstmals umfasst die Planungsperiode vier statt drei Schuljahre. Sie ist damit
zeitlich auf das «Versorgungskonzept 2026–2029 Ergänzende Hilfen zur Erzie­
hung» des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) abgestimmt, namentlich
bei den Sonderschulplätzen an Einrichtungen mit Heimpflegeangebot.
4.
Erstmals erfolgt die Platzallokation anhand von Reisezeiten (Schulwegen). Für
die Sonderschultypen A und C richtet sich die räumliche Verteilung neu danach,
ob Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene geeignete Sonderschule in ei­
ner vertretbaren Reisezeit erreichen. Für den Sonderschultyp B und für weitere

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Volksschulamt
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Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Wohnort offen­
stehen müssen, wird weiterhin kantonsweit geplant.
1.2.
Grundsätze der Versorgungsplanung
Separation ist von Gesetzes wegen die einschneidendste sonderpädagogische Mass-
nahme. Plätze an Sonderschulen sind für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, deren
Förderbedarf in der Regelschule nicht gedeckt werden kann. Aufgabe der
Versorgungsplanung ist es daher, ausreichend Plätze für den fachlich ausgewiesenen
Bedarf bereitzustellen und zugleich sicherzustellen, dass steigende Belastungen der
Regelschule nicht in zusätzliche Sonderschulplätze übersetzt werden. Die seit dem
Schuljahr 2014/15 stark gewachsene Belastung der Regelschulen wird anerkannt. Aus
bildungsplanerischer Sicht sind Sonderschulplätze jedoch kein geeignetes Instrument,
um sie aufzufangen. Das Volksschulamt stellt für die Regelschulen gezielte
Unterstützungsangebote bereit.
Die Versorgungsplanung folgt daran angelehnt vier Grundsätzen:
–
Die Planung leitet sich aus dem bestehenden Angebot ab. Anpassungen und
Schwerpunktsetzungen werden ausgehend von den vorhandenen Standorten,
Trägerschaften und Schultypen geplant.
–
An Stufen mit hoher Weichenwirkung, besonders auf der Kindergartenstufe, ist
Zurückhaltung angezeigt. Die Zuordnung zu einem Schultyp ist dort häufig noch
nicht eindeutig und eine frühe Zuweisung besetzt einen Platz oft über viele Jahre.
Deshalb hat der Verbleib in der Regelschule oder in integrativen Settings Vor­
rang.
–
Eine Separation lässt sich leichter verhindern als rückgängig machen. Prävention
wird deshalb planerisch höher gewichtet als Anreize zur späteren Reintegration.
–
Reintegration bleibt ein wichtiges Ziel. Sie bedarf einer sorgfältigen Begleitung,
auch teilintegrierte Formen sollen vermehrt geprüft werden. Ihr Potenzial ist
heute nicht bezifferbar.
1.3.
Sonderschulungsquote als Steuerungsgrösse
Die Planung der Platzzahlen erfolgt mittels einer Planungsquote. Sie bezieht sich auf
die separierte Sonderschulung (ohne integrierte Sonderschulung) und ist die
massgebliche Steuerungsgrösse der Versorgungsplanung. Aus ihrer Multiplikation mit
der prognosti-zierten Gesamtschülerzahl ergibt sich die Grössenordnung der zu
planenden Plätze.
Das Volksschulamt legt für die Planungsperiode eine Planungsquote der separativen
Sonderschulung von 2,25 % zugrunde. Sie schliesst die Privatschulplatzierungen ein
und bildet damit erstmals die tatsächliche Inanspruchnahme separativer
Sonderschulung ab.
Zugleich liegt die Planungsquote unter der beobachteten effektiven Quote von 2,38 %
und ist mit einem Steuerungsanspruch verbunden: Die Entwicklung soll über die

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Planungsperiode stabilisiert und mittelfristig gesenkt werden, namentlich durch eine
bessere Zuweisungsqualität, eine Stärkung der Regelschule auf den Stufen mit hoher
Weichenwirkung (unter anderem Kindergartenstufe) und die schrittweise Überführung
der Privatschulplatzierungen in die anerkannte Versorgung.
1.4.
Übergeordnete Entwicklungen
Hinter der beobachteten Nachfrage nach Sonderschulung stehen Entwicklungen,
welche die Regelschulen belasten und die Versorgungsplanung beeinflussen, ohne
dass sie gesteuert werden könnten. Der Bericht betrachtet vier davon: die Zunahme
von Autismus-Spektrum-Diagnosen, die Zunahme psychischer Erkrankungen, die
Entwicklung von Intelligenzminderungen und die Mengenzunahme
sonderpädagogischer Massnahmen im Frühbereich.
–
Wie die herangezogene Literatur zeigt, ist nach heutigem Erkenntnisstand die
Zunahme von Autismus-Spektrum-Diagnosen überwiegend auf eine veränderte
Diagnosepraxis zurückzuführen. Wegen der grossen Spannweite der Förderbe­
darfe innerhalb des Spektrums lässt sich daraus keine belastbare Mengenaus­
sage ableiten. Planerisch naheliegend ist deshalb nicht der Ausbau einzelner
spezialisierter Einrichtungen, sondern die Stärkung der fachlichen Kompetenz
über das gesamte Spektrum, eingeschlossen die Regelschulen.
–
Im Nachgang zur COVID-19-Pandemie ist eine erhöhte Belastungslage durch
psychische Erkrankungen dokumentiert. Sie lässt keine differenzierte Mengen-
aussage für die separative Sonderschulung zu. Für die meisten betroffenen
Schülerinnen und Schüler ist die separative Sonderschulung nicht der angemes­
sene Förderort. Dieser Bereich soll weiter untersucht werden.
–
Für die Intelligenzminderung lässt sich als einzige der vier Entwicklungen eine
mengenmässige Plausibilisierung vornehmen. Ihre Prävalenz erscheint internati­
onal stabil und stützt die Grössenordnung der Anteile in den Sonderschultypen
B2 und C. Planerisch wirksam wird sie vor allem im Zusammentreffen mit Autis­
mus-Spektrum-Diagnosen, wo die Komorbidität die Typzuordnung B2 und C er­
schwert. Die Zuweisungskriterien zwischen den Schultypen sollen geschärft wer­
den.
–
Sonderpädagogische Massnahmen im Frühbereich verzeichnen ein Mengen-
wachstum. Dieses wirkt sich jedoch nicht unmittelbar auf die Planung der separa­
tiven Sonderschulung aus. Angesichts der hohen Weichenwirkung früher Zuwei­
sungen liegt die angemessene Antwort in der Stärkung des Frühbereichs selbst
und in der Optimierung der Schnittstelle zur Volksschule.
Diese Entwicklungen erklären einen Teil des Drucks auf die Sonderschulung. Mit
Ausnahme der Intelligenzminderung lassen sie sich jedoch nicht i