Niedersachsen-ERC-Impuls-Professur fördert Professuren an niedersächsischen Hochschulen mit Lebenszeitprofessuroption und Verstetigungspflicht; bis zu 500.000 EUR für fünf Jahre
Niedersachsen-ERC-Impuls-Professur - zukunft.niedersachsen
Gefördert werden Wissenschaftler:innen, die einen ERC-Starting-Grant eingeworben haben und mit ihrem Vorhaben an einer niedersächsischen Hochschule eine Professur, ggf. auch tenure-track, aufbauen wollen. Der Grant darf maximal vor einem Jahr eingeworben worden sein. Im Sinne einer langfristigen Wirkung der Förderung, muss die Hochschule mit der Antragstellung die Verfügbarkeit einer Lebenszeitprofessur (W2 oder W3) versichern. Die Verstetigung muss mit Ende der Förderung oder einer möglichen Evaluation erfolgen.
Antragsberechtigt sind die in § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) genannten Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Hochschulleitung.
Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende Ausstattungsmittel wie Personal- und
oder Sachmittel in Höhe von bis zu 500.000 EUR für fünf Jahre.
Alternativ kann ein Antrag in der Förderlinie 2a „ Niedersachsen-Impuls-Professur “ mit den dafür geltenden Rahmenbedingungen gestellt werden.
so stellen sie ihren antrag
CV-Vorlage (via Webseite der DFG)
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Fördersumme: bis zu 500.000 EUR
Förderdauer: bis zu fünf Jahre