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title: "OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug in Sachsen-Anhalt; Berufungen abgelehnt, drei Fälle betroffen, Entscheidung ruft politische Kritik"
sdDatePublished: "2026-08-13T08:10:00Z"
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OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug in Sachsen-Anhalt; Berufungen abgelehnt, drei Fälle betroffen, Entscheidung ruft politische Kritik

Politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen endlich beenden! - AfD Fraktion

Politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen endlich beenden!

Mit Beschlüssen vom 7. August 2026 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Dieses hatte in drei Einzelfällen am 25. März 2025 entschieden, dass Mitgliedern und Unterstützern der AfD selbst ohne jedes eigene Fehlverhalten die waffenrechtliche Erlaubnis als Sportschütze entzogen werden dürfe.

Dazu nimmt der Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Florian Schröder , Stellung:

„Sowohl der Inhalt als auch der Zeitpunkt dieser Entscheidung vom OVG hinterlassen ein massives Störgefühl. Die Polizeiinspektion Magdeburg, die direkt der CDU-Innenministerin untersteht, hatte in drei Einzelfällen die waffenrechtliche Erlaubnis von AfD-Sportschützen widerrufen lassen.

Gegen die bestätigende Entscheidung des örtlichen Verwaltungsgerichts hatten die Betroffenen beim OVG die Überprüfung in einem ordentlichen Berufungsverfahren beantragt. Genau diesen rechtlichen Schutz verweigert das Gericht den Bürgern nun – nach über einem Jahr Bearbeitungszeit, ausgerechnet mitten im laufenden Wahlkampf.

Die bloße Mitgliedschaft oder Unterstützung der AfD reicht dem Gericht nun aus, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Dass die Einstufung unserer Partei durch den Verfassungsschutz auf einer rein politischen Bewertung einer weisungsgebundenen, dem Innenministerium unterstellten Behörde beruht, wird dabei völlig ausgeblendet.

Ebenso bleibt die Unbescholtenheit und der einwandfreie Leumund der Betroffenen unberücksichtigt, die teilweise seit Jahrzehnten ohne jede Beanstandung ihrem Schützensport nachgehen. Auf ein individuelles Fehlverhalten im Umgang mit Waffen oder in der politischen Betätigung kommt es für das Gericht genauso wenig an wie auf die Tatsache, dass das AfD-Programm und unsere Grundsätze völlig unbedenklich sind.

Die Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt steht zudem im klaren Widerspruch zu Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in anderen Bundesländern: In Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen wurde zuletzt ausdrücklich zugunsten von AfD-Mitgliedern entschieden. Noch 2023 hatte auch das OVG Sachsen-Anhalt selbst geurteilt, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft kein ausreichender Grund für den Entzug der Waffenbesitzkarte ist.

Die AfD steht weiterhin felsenfest auf dem Boden der Verfassung und des Rechtsstaats. Genau deshalb wächst der Zuspruch der Bürger, die dieses Vorgehen längst als rein parteipolitisch motiviert durchschauen.

Das OVG hat die Chance verpasst, der politischen Schikane gegen rechtstreue Sportschützen in Sachsen-Anhalt ein Ende zu setzen. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Betroffenen nun den Gang vor das Verfassungsgericht prüfen.“

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