Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Seuversholz III, Niederschrift zur ersten Vorstandssitzung, Seuversholz, Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt; Beschlüsse zu FlurbG-Bestimmungen und Bestellungen

Teilnehmergemeinschaft Seuversholz III

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Flurneuordnung Seuversholz III Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt Bekanntmachung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sit- zung vom 15.07.2026 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über: 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenver- teilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglie- der 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsge- setz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestim- mungen 1.2. Bestellung des “örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vor- stands” 1.3. Bestellung des Wegebaumeisters 1.4. Bestellung des Pflanzmeisters 1.5. Sitzungen des Vorstands 1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder

Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeits- leistungen) 2.1. Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern – VLE – 2.2. Darlehensaufnahme 2.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG 2.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) 2.5. Bestellung der Kassenprüfer

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Sonstiges 3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen 3.2. Schutz der neu gebauten Wege 3.3. Schutz von Bodendenkmälern 3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände 3.5. Landzwischenerwerb 3.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt 3.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften 3.8. Bekanntmachungen 3.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung, die Datenschutzge- schäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberbayern - VLE - sind dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beigefügt. München, 30.07.2026 gez. Nazar Suchoronczak

UnserZeichen,BittebeiAntwortangeben ALE-0B-A1-7578-75-13-84 NiederschriftüberdieVorstandssitzung FlurneuordnungSeuversholzIII GemeindePollenfeld,LandkreisEichstätt Anlage(n) HinweisefürdenörtlichBeauftragen HinweisefürdenWegebau-undPflanzmeister ZuschussfähigeHöchstsätzeinderLändlichenEntwicklung(ZHLE2018) Ort: Gemeinschaftshaus,Dorfstraße9,85131Seuversholz Datum: Mittwoch,15.Juli2026 Tagesordnung: 1. ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder 1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26Flurbereinigungsge- setz FlurbG, Art.2und3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmun- gen 1.2 BestellungdesörtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands" 1.3 BestellungdesWegebaumeisters 1.4 BestellungdesPflanzmeisters 1.5 SitzungendesVorstands 1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder 2. Kassen-undRechnungswesen,Vorschüsse(späterBeiträge), VerrechnungssätzefürEigenleistungenderTeilnehmer(Arbeits- leistungen) 2.1 VerbandfürLändlicheEntwicklungOberbayern VLE 2.2 Darlehensaufnahme 2.3 BestimmungenundFestsetzungenüberVorschüsse(späterBei- träge)nach§19FlurbG 2.4 BestimmungenüberLeistungenderTeilnehmer(Arbeits-und Fuhrleistungen) 2.5 BestellungderKassenprüfer Seite1von16

Sonstiges 3.1 MeldungvonHaftpflichtschadensfällenundArbeitsunfällen 3.2 SchutzderneugebautenWege 3.3 SchutzvonBodendenkmälern 3.4 SchutzdervorhandenenGrünbestände 3.5 Landzwischenerwerb 3.6 ÖffentlicheZustellunganBeteiligtemitunbekanntemAufenthalt 3.7 HinterlegungderBeschlussniederschriften 3.8 Bekanntmachungen 3.9 BekanntmachungdieserNiederschrift Seite2von16

Anwesend: 1. DerVorsitzendedesVorstands DerVorsitzendehatdenVorstandderTeil- derTeilnehmergemeinschaft: nehmergemeinschaftzurheutigenSitzung einberufen.DieGesamtzahlderVorstandsmit- PeterOster gliederbeträgt5;dienebenbezeichnetenMit- gliederdesVorstandssinderschienen. 2. DieStellvertreterdesVorsitzenden: NazarSuchoronczak FlorianSöhl v 3. Vorstandsmitglieder: verhinderteVor- vertretendurch: standsmitglieder: KonradBreitenhuber TobiasKnör MartinSalbaum, MartinPfaller V 4. DieStellvertreter: Die weiteren nebenstehendenStellvertre- ternehmenberatendanderSitzungteil. Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVor- standsomitbeschlussfähig. DerVorstandbeschließtmitdembeidenein- zelnenBeschlusspunkteneigensvermerkten Abstimmungsverhältnis: WilliVVittmann NikolasSchmidt FranzHauf DanielBitt! V J / 5. Zuhörer: Personen Seite3von16

ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder 1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26FlurbG,Art.2und 3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmungen DerVorsitzendeklärtedenVorstandeingehendüberdieihmnachdem FlurbereinigungsgesetzunddensonsteinschlägigenBestimmungenzu- stehendenRechteundPflichtenauf.ErüberreichtehierzujedemVor- standsmitgliedeinExemplarPraxisleitfaden-Teilnehmergemeinschaft-, sowieeinenSonderdruckFlurbereinigungsrecht. AufgabedesVorstandsistes,dieGeschäftederTeilnehmergemeinschaft zuführensowiediederTeilnehmergemeinschaftübertragenenAufgaben wahrzunehmen. Hierzuisteserforderlich,dasssichderVorsitzendeunddieübrigenMit- gliederdesVorstandsgegenseitiglaufendüberdenStandderFlurneuord- nungsowiewichtigeAngelegenheitenunterrichten.DenörtlichenMitglie- dernkommtesvorallemzu,dieVerbindungmitdenTeilnehmernundBür- gernzupflegen.DieMitgliederdesVorstandssindverpflichtet,Mehrheits- beschlüssemitzutragen,sowievertrauensvollundzumWohlederAllge- meinheitzusammenzuarbeiten. 1.2 Bestellungdes"örtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands" (örtlichBeauftragter,kurzöB) DerVorstandbestelltzumörtlichBeauftragtendasVorstandsmitglied r crzlif DerörtlichBeauftragteist,ohneStellvertreterdesVorsitzendenzusein, dieserfürdieörtlicheÜberwachungderAusführungvonVorstandsbe- schlüssenverantwortlich.ErhatdemVorsitzendenvonwichtigenVor- kommnissenumgehendzuberichten.ZudiesemZweckmüssenauchdie Vorstandsmitglieder,denenbesondereAufgabenzugewiesensind,den örtlichBeauftragtenüberallefürdenVerfahrensablaufwichtigenGescheh- nisseinnerhalbihresArbeitsbereicheslaufendunterrichten.DerVorsit- zendeermächtigtdenörtlichBeauftragtenschriftlicheWillenserklärungen gegenüberderTeilnehmergemeinschaftentgegenzunehmen,dasEin- gangsdatumistaufdemSchreibenfestzuhalten. Angenommenmit gegen Stimmen. DerVorsitzendehändigtedemörtlichBeauftragtenschriftlicheHinweisezu dieserFunktionaus. Seite4von16

1.3 BestellungdesWepebaumeisters DerVorstandbestelltzumVVegebaumeisterdasVorstandsmitglied (a-v, undzuseinemStellvertreter OG-10S DerVVegebaumeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:

  • MitwirkungbeidenBaumaßnahmen,
  • UnterstützungderörtlichenBauüberwachungundderBauoberlei-

tung,

  • MitwirkungbeiderUnterhaltungdergemeinschaftlichenAnlagen (Wege,Gräbenusw.)biszurÜbergabeaneinengeeignetenTrä- ger. Angenommenmit gegen (/Stimmen. DerVorsitzendehändigtedemVVegebaumeisterschriftlicheHinweisezu dieserFunktionaus.DiefolgendenSicherheitsvorschriftensindzubeach- ten: AllgemeineVorschriftenfürSicherheitundGesundheitsschutzder SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau
  • BekanntmachungdesBayerischenStaatsministeriumsderFinan- zenüberdieSicherheitsrichtlinienfürVermessungenaufStraßen inBayernvom23.April1986(FMBI.S.17)
  • GemeinsameBekanntmachungderBayerischenStaatsministerien derFinanzen,fürLandesentwicklungundHeimatundfürErnäh- rung,LandwirtschaftundForstenüberdasBetretenvonBahnanla- genbeiVermessungsarbeiten(BeBVermBek)vom2.Januar2016 (FMBI.S.17) DieeinschlägigenVorschriftenderDeutschenGesetzlichenUnfall- versicherung,insbesondere:DGUVVorschrift1-Grundsätzeder Prävention,DGUVVorschrift29-ArbeitenimBereichvonGleisen, Steinbrüche,GrabungenundHalden,DGUVVorschrift38 Bauar- beiten,DGUVVorschrift55-Winden,Hub-undZuggeräte,DGUV Vorschrift77-ArbeitenimBereichvonGleisen.
  • AnweisungzumSchutzeunterirdischerTelekommunikationslinien und-anlagenderDeutschenTelekombeiArbeitenAnderer(Kabel- schutzanweisung) Seite5von16

DieseSicherheitsvorschriftenkönnenüberdieInternetseitedes StaatsministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft,ForstenundTourismus unter https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dokumentationen/fachbeitraeg e-und-fachthemen/index.html eingesehenundheruntergeladenwerden. NebendenallgemeinenVorschriftenzurUnfallverhütungsindinAbhängig- keitderverschiedenenArbeitenweitergehendeUnfallverhütungsvorschriften einzuhalten.BeiBauarbeitensindzudemVorschriftenzumSchutzvonVer- undEntsorgungsleitungenzubeachten.Diejeweilszutreffendenbzw.wei- terführendenVorschriftensindmitdemVorstandsvorsitzendenbzw.der Bauleitungabzustimmen. 1.4 BestellungdesPflanzmeisters DerVorstandbestelltzumPflanzmeisterdasVorstandsmitglied undzuseinemStellvertreter 6/( DerPflanzmeisterhatvorallemfolgendeAufgaben: MitarbeitbeiderErhebungundErhaltungderbestehendenwertvollen KleinstrukturenundLandschaftsbestandteile, MitwirkungbeidenlandschaftspflegerischenMaßnahmen, MitwirkungbeiderErhaltungundPflegederLandschaftsbestandteilebis zurÜbergabeaneinengeeignetenTräger. Angenommenmit gegen Ll Stimmen. DerVorsitzendehändigtedemPflanzmeisterschriftlicheHinweisezudie- serFunktionaus. 1.5 SitzungendesVorstands DieSitzungendesVorstandsderTeilnehmergemeinschaftkönnenöffent- lichabgehaltenwerden,soweitdemnichtRücksichtenaufdasWohlder AllgemeinheitoderberechtigteAnsprücheeinzelnerTeilnehmerentgegen- stehen.DieSitzungenkönnenauchmittelsVideo-undTelefonkonferenz durchgeführtwerden. Seite6von16

DieVorstandsmitgliedersindzurVerschwiegenheitbezüglichderineiner nichtöffentlichenSitzungbehandeltenAngelegenheitenverpflichtet. DieVorstandsmitgliederwerdenvomVorsitzendenunterAngabederTa- gesordnungzuSitzungenschriftlich,mündlich,fernmündlichoderelektro- nisch,z.B.perE-Mail,geladen.DemVorsitzendenbleibtdieArtderLa- dungüberlassen.ErkannsichhierfürauchderGemeindeodereinesBo- tenbedienen.VonbesonderenFällenabgesehen,solleineLadungsfrist von1Wocheeingehaltenwerden. IsteinVorstandsmitgliedverhindert,sohatesvonsichausseinenStellver- treterzuverständigen.Entsprechendesgilt,wenneinVorstandsmitgliedan einerAngelegenheitpersönlichbeteiligtistoderalsbefangengeltenkann. DieBeteiligtenundBürgersollenauföffentlicheSitzungendesVor- standesingeeigneterWeise,z.B.perE-Mail,durchHinweisander AnschlagtafeloderimGemeindeblatt,aufmerksamgemachtwerden. Angenommenmit gegen Stimmen. 1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder DieEntschädigungfürSitzungenundandereVorstandstätigkeiten(Führen vonLohnlisten,AusführungvonLadungenusw.)erfolgtjeangefangener StundeinHöhederjeweilsgültigenzuschussfähigenHöchstsätze,das sindzurZeit12,15 /Std. DieobengenannteRegelunggiltauchfürdiestellvertretendenVor- standsmitglieder,wennsieanSitzungenvonbesondererWichtigkeit (z.B.konstituierendeSitzung,Wertermittlung,AufstellungdesPla- nesnach§41FlurbG)oderimVertretungsfallaneineranderenSit- zungdesVorstandesteilnehmen. AuswärtigeSachverständigeerhaltennebenderVer