---
title: "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Seuversholz III, Niederschrift zur ersten Vorstandssitzung, Seuversholz, Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt; Beschlüsse zu FlurbG-Bestimmungen und Bestellungen"
sdDatePublished: "2026-08-13T15:16:00Z"
source: "https://www.ale-oberbayern.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/aemter/oberbayern/dateien/ale-ob-a1-7578-75-1-30__%C3%B6bek_-_niederschrift_%C3%BCber_die_1._vs_.pdf"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Munich"
  - "Mühldorf am Inn"
  - "Eichstätt"
---


Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Seuversholz III, Niederschrift zur ersten Vorstandssitzung, Seuversholz, Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt; Beschlüsse zu FlurbG-Bestimmungen und Bestellungen

Teilnehmergemeinschaft
Seuversholz III

Seite 1 von 2

Flurneuordnung Seuversholz III
Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sit-
zung vom 15.07.2026 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen
über:
1.
Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenver-
teilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglie-
der
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsge-
setz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestim-
mungen
1.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vor-
stands"
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Sitzungen des Vorstands
1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder

2.
Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge),
Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeits-
leistungen)
2.1. Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern – VLE –
2.2. Darlehensaufnahme
2.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später
Beiträge) nach § 19 FlurbG
2.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.5. Bestellung der Kassenprüfer

Seite 2 von 2

3.
Sonstiges
3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
3.2. Schutz der neu gebauten Wege
3.3. Schutz von Bodendenkmälern
3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
3.5. Landzwischenerwerb
3.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
3.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
3.8. Bekanntmachungen
3.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift
Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung, die Datenschutzge-
schäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern und die
Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberbayern - VLE - sind
dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beigefügt.
München, 30.07.2026
gez. Nazar Suchoronczak

UnserZeichen,BittebeiAntwortangeben
ALE-0B-A1-7578-75-13-84
NiederschriftüberdieVorstandssitzung
FlurneuordnungSeuversholzIII
GemeindePollenfeld,LandkreisEichstätt
Anlage(n)
HinweisefürdenörtlichBeauftragen
HinweisefürdenWegebau-undPflanzmeister
ZuschussfähigeHöchstsätzeinderLändlichenEntwicklung(ZHLE2018)
Ort:
Gemeinschaftshaus,Dorfstraße9,85131Seuversholz
Datum:
Mittwoch,15.Juli2026
Tagesordnung:
1.
ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung
imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder
1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26Flurbereinigungsge-
setz
FlurbG,
Art.2und3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmun-
gen
1.2 BestellungdesörtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands"
1.3 BestellungdesWegebaumeisters
1.4 BestellungdesPflanzmeisters
1.5 SitzungendesVorstands
1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder
2.
Kassen-undRechnungswesen,Vorschüsse(späterBeiträge),
VerrechnungssätzefürEigenleistungenderTeilnehmer(Arbeits-
leistungen)
2.1 VerbandfürLändlicheEntwicklungOberbayern VLE
2.2 Darlehensaufnahme
2.3 BestimmungenundFestsetzungenüberVorschüsse(späterBei-
träge)nach§19FlurbG
2.4 BestimmungenüberLeistungenderTeilnehmer(Arbeits-und
Fuhrleistungen)
2.5 BestellungderKassenprüfer
Seite1von16

3.
Sonstiges
3.1 MeldungvonHaftpflichtschadensfällenundArbeitsunfällen
3.2 SchutzderneugebautenWege
3.3 SchutzvonBodendenkmälern
3.4 SchutzdervorhandenenGrünbestände
3.5 Landzwischenerwerb
3.6 ÖffentlicheZustellunganBeteiligtemitunbekanntemAufenthalt
3.7 HinterlegungderBeschlussniederschriften
3.8 Bekanntmachungen
3.9 BekanntmachungdieserNiederschrift
Seite2von16

Anwesend:
1.
DerVorsitzendedesVorstands
DerVorsitzendehatdenVorstandderTeil-
derTeilnehmergemeinschaft:
nehmergemeinschaftzurheutigenSitzung
einberufen.DieGesamtzahlderVorstandsmit-
PeterOster
gliederbeträgt5;dienebenbezeichnetenMit-
gliederdesVorstandssinderschienen.
2.
DieStellvertreterdesVorsitzenden:
NazarSuchoronczak
FlorianSöhl
v
3.
Vorstandsmitglieder:
verhinderteVor-
vertretendurch:
standsmitglieder:
KonradBreitenhuber
TobiasKnör
MartinSalbaum,
MartinPfaller V
4.
DieStellvertreter:
Die weiteren nebenstehendenStellvertre-
ternehmenberatendanderSitzungteil.
Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVor-
standsomitbeschlussfähig.
DerVorstandbeschließtmitdembeidenein-
zelnenBeschlusspunkteneigensvermerkten
Abstimmungsverhältnis:
WilliVVittmann
NikolasSchmidt
FranzHauf
DanielBitt! V
J
/
5.
Zuhörer:
Personen
Seite3von16

1.
ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung
imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder
1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26FlurbG,Art.2und
3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmungen
DerVorsitzendeklärtedenVorstandeingehendüberdieihmnachdem
FlurbereinigungsgesetzunddensonsteinschlägigenBestimmungenzu-
stehendenRechteundPflichtenauf.ErüberreichtehierzujedemVor-
standsmitgliedeinExemplarPraxisleitfaden-Teilnehmergemeinschaft-,
sowieeinenSonderdruckFlurbereinigungsrecht.
AufgabedesVorstandsistes,dieGeschäftederTeilnehmergemeinschaft
zuführensowiediederTeilnehmergemeinschaftübertragenenAufgaben
wahrzunehmen.
Hierzuisteserforderlich,dasssichderVorsitzendeunddieübrigenMit-
gliederdesVorstandsgegenseitiglaufendüberdenStandderFlurneuord-
nungsowiewichtigeAngelegenheitenunterrichten.DenörtlichenMitglie-
dernkommtesvorallemzu,dieVerbindungmitdenTeilnehmernundBür-
gernzupflegen.DieMitgliederdesVorstandssindverpflichtet,Mehrheits-
beschlüssemitzutragen,sowievertrauensvollundzumWohlederAllge-
meinheitzusammenzuarbeiten.
1.2 Bestellungdes"örtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands"
(örtlichBeauftragter,kurzöB)
DerVorstandbestelltzumörtlichBeauftragtendasVorstandsmitglied
r crzlif
DerörtlichBeauftragteist,ohneStellvertreterdesVorsitzendenzusein,
dieserfürdieörtlicheÜberwachungderAusführungvonVorstandsbe-
schlüssenverantwortlich.ErhatdemVorsitzendenvonwichtigenVor-
kommnissenumgehendzuberichten.ZudiesemZweckmüssenauchdie
Vorstandsmitglieder,denenbesondereAufgabenzugewiesensind,den
örtlichBeauftragtenüberallefürdenVerfahrensablaufwichtigenGescheh-
nisseinnerhalbihresArbeitsbereicheslaufendunterrichten.DerVorsit-
zendeermächtigtdenörtlichBeauftragtenschriftlicheWillenserklärungen
gegenüberderTeilnehmergemeinschaftentgegenzunehmen,dasEin-
gangsdatumistaufdemSchreibenfestzuhalten.
Angenommenmit
gegen
Stimmen.
DerVorsitzendehändigtedemörtlichBeauftragtenschriftlicheHinweisezu
dieserFunktionaus.
Seite4von16

1.3 BestellungdesWepebaumeisters
DerVorstandbestelltzumVVegebaumeisterdasVorstandsmitglied
(a-v,
undzuseinemStellvertreter
OG-10S
DerVVegebaumeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:
- MitwirkungbeidenBaumaßnahmen,
- UnterstützungderörtlichenBauüberwachungundderBauoberlei-

tung,
- MitwirkungbeiderUnterhaltungdergemeinschaftlichenAnlagen
(Wege,Gräbenusw.)biszurÜbergabeaneinengeeignetenTrä-
ger.
Angenommenmit
gegen
(/Stimmen.
DerVorsitzendehändigtedemVVegebaumeisterschriftlicheHinweisezu
dieserFunktionaus.DiefolgendenSicherheitsvorschriftensindzubeach-
ten:
AllgemeineVorschriftenfürSicherheitundGesundheitsschutzder
SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau
- BekanntmachungdesBayerischenStaatsministeriumsderFinan-
zenüberdieSicherheitsrichtlinienfürVermessungenaufStraßen
inBayernvom23.April1986(FMBI.S.17)
- GemeinsameBekanntmachungderBayerischenStaatsministerien
derFinanzen,fürLandesentwicklungundHeimatundfürErnäh-
rung,LandwirtschaftundForstenüberdasBetretenvonBahnanla-
genbeiVermessungsarbeiten(BeBVermBek)vom2.Januar2016
(FMBI.S.17)
DieeinschlägigenVorschriftenderDeutschenGesetzlichenUnfall-
versicherung,insbesondere:DGUVVorschrift1-Grundsätzeder
Prävention,DGUVVorschrift29-ArbeitenimBereichvonGleisen,
Steinbrüche,GrabungenundHalden,DGUVVorschrift38 Bauar-
beiten,DGUVVorschrift55-Winden,Hub-undZuggeräte,DGUV
Vorschrift77-ArbeitenimBereichvonGleisen.
- AnweisungzumSchutzeunterirdischerTelekommunikationslinien
und-anlagenderDeutschenTelekombeiArbeitenAnderer(Kabel-
schutzanweisung)
Seite5von16

DieseSicherheitsvorschriftenkönnenüberdieInternetseitedes
StaatsministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft,ForstenundTourismus
unter
https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dokumentationen/fachbeitraeg
e-und-fachthemen/index.html
eingesehenundheruntergeladenwerden.
NebendenallgemeinenVorschriftenzurUnfallverhütungsindinAbhängig-
keitderverschiedenenArbeitenweitergehendeUnfallverhütungsvorschriften
einzuhalten.BeiBauarbeitensindzudemVorschriftenzumSchutzvonVer-
undEntsorgungsleitungenzubeachten.Diejeweilszutreffendenbzw.wei-
terführendenVorschriftensindmitdemVorstandsvorsitzendenbzw.der
Bauleitungabzustimmen.
1.4 BestellungdesPflanzmeisters
DerVorstandbestelltzumPflanzmeisterdasVorstandsmitglied
undzuseinemStellvertreter
6/(
DerPflanzmeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:
MitarbeitbeiderErhebungundErhaltungderbestehendenwertvollen
KleinstrukturenundLandschaftsbestandteile,
MitwirkungbeidenlandschaftspflegerischenMaßnahmen,
MitwirkungbeiderErhaltungundPflegederLandschaftsbestandteilebis
zurÜbergabeaneinengeeignetenTräger.
Angenommenmit
gegen Ll Stimmen.
DerVorsitzendehändigtedemPflanzmeisterschriftlicheHinweisezudie-
serFunktionaus.
1.5 SitzungendesVorstands
DieSitzungendesVorstandsderTeilnehmergemeinschaftkönnenöffent-
lichabgehaltenwerden,soweitdemnichtRücksichtenaufdasWohlder
AllgemeinheitoderberechtigteAnsprücheeinzelnerTeilnehmerentgegen-
stehen.DieSitzungenkönnenauchmittelsVideo-undTelefonkonferenz
durchgeführtwerden.
Seite6von16

DieVorstandsmitgliedersindzurVerschwiegenheitbezüglichderineiner
nichtöffentlichenSitzungbehandeltenAngelegenheitenverpflichtet.
DieVorstandsmitgliederwerdenvomVorsitzendenunterAngabederTa-
gesordnungzuSitzungenschriftlich,mündlich,fernmündlichoderelektro-
nisch,z.B.perE-Mail,geladen.DemVorsitzendenbleibtdieArtderLa-
dungüberlassen.ErkannsichhierfürauchderGemeindeodereinesBo-
tenbedienen.VonbesonderenFällenabgesehen,solleineLadungsfrist
von1Wocheeingehaltenwerden.
IsteinVorstandsmitgliedverhindert,sohatesvonsichausseinenStellver-
treterzuverständigen.Entsprechendesgilt,wenneinVorstandsmitgliedan
einerAngelegenheitpersönlichbeteiligtistoderalsbefangengeltenkann.
DieBeteiligtenundBürgersollenauföffentlicheSitzungendesVor-
standesingeeigneterWeise,z.B.perE-Mail,durchHinweisander
AnschlagtafeloderimGemeindeblatt,aufmerksamgemachtwerden.
Angenommenmit
gegen
Stimmen.
1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder
DieEntschädigungfürSitzungenundandereVorstandstätigkeiten(Führen
vonLohnlisten,AusführungvonLadungenusw.)erfolgtjeangefangener
StundeinHöhederjeweilsgültigenzuschussfähigenHöchstsätze,das
sindzurZeit12,15 /Std.
DieobengenannteRegelunggiltauchfürdiestellvertretendenVor-
standsmitglieder,wennsieanSitzungenvonbesondererWichtigkeit
(z.B.konstituierendeSitzung,Wertermittlung,AufstellungdesPla-
nesnach§41FlurbG)oderimVertretungsfallaneineranderenSit-
zungdesVorstandesteilnehmen.
AuswärtigeSachverständigeerhaltennebenderVer