Beschäftigte meldet rückwirkende Rentenartänderung in Deutschland; Meldungen ab April unklar
Meldung bei rückwirkender Änderung der Rentenart Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse
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01 Meldung bei rückwirkender Änderung der Rentenart Von: Mustermann am 13.08.2026 Eine Beschäftigte erhält seit längerem eine (immer wieder neu befristete) volle Erwerbsminderungsrente. Nun hat sie am 13.08.2026 mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 01.04.2026 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält. Dies stellt keine arbeitsvertragauflösende Bedingung unseres Tarifvertrages dar. Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wollen wir daher einen Aufhebungsvertrag schließen. Unklar ist uns nun, wie die Zeit vom 01.04.2026 bis 13.08.2026 melderechtlich zu beurteilen ist. Die Unterbrechungsmeldung wurde bereits vor Jahren ausgelöst. Wird durch die rückwirkende Änderung der Rentenart eine Meldung ab April nötig (und wenn ja, welche) oder Erfolgt auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 13.08.2026 keine fallspezifisch besondere Meldung? Über eine klärende Antwort zu den erforderlichen Meldungen in 2026 würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Meldung bei rückwirkender Änderung der Rentenart
Eine Beschäftigte erhält seit längerem eine (immer wieder neu befristete) volle Erwerbsminderungsrente. Nun hat sie am 13.08.2026 mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 01.04.2026 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält. Dies stellt keine arbeitsvertragauflösende Bedingung unseres Tarifvertrages dar. Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wollen wir daher einen Aufhebungsvertrag schließen. Unklar ist uns nun, wie die Zeit vom 01.04.2026 bis 13.08.2026 melderechtlich zu beurteilen ist. Die Unterbrechungsmeldung wurde bereits vor Jahren ausgelöst. Wird durch die rückwirkende Änderung der Rentenart eine Meldung ab April nötig (und wenn ja, welche) oder Erfolgt auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 13.08.2026 keine fallspezifisch besondere Meldung?
Über eine klärende Antwort zu den erforderlichen Meldungen in 2026 würde ich mich sehr freuen und verbleibe
02 RE: Meldung bei rückwirkender Änderung der Rentenart Von: Ihr Expertenteam am 13.08.2026 Hallo Mustermann, da Ihre Fallschilderung für uns nicht nachvollziehbar ist, gehen wir in unserer Stellungnahme davon aus, dass zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde. Wird rückwirkend (hier: 01.04.2026) eine Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen bezogen, ist für die betreffende Person - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist – eine Meldung wegen des Beitragsgruppenwechsels mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ zu übermitteln. Sofern das Beschäftigungsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt arbeitsrechtlich beendet wird, ist dieses mit dem Grund der Abgabe „30“ abzumelden. Eine verbindliche Antwort zu den im Kalenderjahr 2026 zu erstellenden Meldungen kann nur von der zuständigen Krankenkasse erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam Themenbereich: Beiträge zur Sozialversicherung Antworten
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da Ihre Fallschilderung für uns nicht nachvollziehbar ist, gehen wir in unserer Stellungnahme davon aus, dass zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.
Wird rückwirkend (hier: 01.04.2026) eine Altersvollrente für
bezogen, ist für die betreffende Person -
solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist
– eine Meldung wegen des Beitragsgruppenwechsels mit dem Personengruppenschlüssel
Sofern das Beschäftigungsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt
beendet wird, ist dieses mit dem Grund der Abgabe „30“ abzumelden.
Eine verbindliche Antwort zu den im Kalenderjahr 2026 zu erstellenden Meldungen kann nur von der zuständigen Krankenkasse erfolgen.