RSAG AöR Vergärungs- und Kompostierungsanlage, Auf dem Sand 31, Sankt Augustin; keine Mängel festgestellt

Umweltinspektionsbericht

Bezirksregierung Köln Umweltinspektionsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 9002055 / 0001 Aktenzeichen Bericht 2026-300-9002055-0001/4 vom 01.07.2026 Firma RSAG AöR Standort Auf dem Sand 31, 53757 Sankt Augustin Anlage Vergärungs- und Kompostierungsanlage einschließlich Biogasaufbereitung, Biomassedampfkessel und weiterer Anlagen Nr. 1.2.4, 1.16, 8.5.1, 8.6.2.1, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.2, 8.15.3, 9.1.1.2 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 5.3.b.i (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 27.05.2026 37,5 h 5,5 h Weitere beteiligte Behörden Bezirksregierung - Immissionsschutz Bezirksregierung - Abfallwirtschaft A) Inspektionsumfang Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Abfall Immissionsschutz, allgemein Immissionsschutz, 42. BImSchV (Legionellen) Weiteres: Genehmigungssituation B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsbescheid vom 2020-12-09 Az.: 382-66.0001/21/8.5.1 C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel x geringfügige Mängel

erhebliche Mängel

schwerwiegende Mängel

D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben

Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.