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title: "RSAG AöR Vergärungs- und Kompostierungsanlage, Auf dem Sand 31, Sankt Augustin; keine Mängel festgestellt"
sdDatePublished: "2026-08-13T11:06:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_rsag_20260527.pdf"
topics:
  - name: "waste management"
    identifier: "medtop:20000269"
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "regulatory authority"
    identifier: "medtop:20001173"
locations:
  - "Siegburg"
  - "Köln"
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RSAG AöR Vergärungs- und Kompostierungsanlage, Auf dem Sand 31, Sankt Augustin; keine Mängel festgestellt

Umweltinspektionsbericht

Bezirksregierung Köln
Umweltinspektionsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 9002055 / 0001
Aktenzeichen Bericht
2026-300-9002055-0001/4 vom 01.07.2026
Firma
RSAG AöR
Standort
Auf dem Sand 31, 53757 Sankt Augustin
Anlage
Vergärungs- und Kompostierungsanlage einschließlich
Biogasaufbereitung, Biomassedampfkessel und weiterer
Anlagen
Nr. 1.2.4, 1.16, 8.5.1, 8.6.2.1, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.2,
8.15.3, 9.1.1.2 (Anhang 1 zur 4. BImSchV)
Nr. 5.3.b.i (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL)
Datum der Umweltinspektion
Gesamtaufwand
davon Vor-Ort-Aufwand
27.05.2026
37,5 h
5,5 h
Weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung - Immissionsschutz
Bezirksregierung - Abfallwirtschaft
A) Inspektionsumfang
Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt
Abfall
Immissionsschutz, allgemein
Immissionsschutz, 42. BImSchV (Legionellen)
Weiteres:
Genehmigungssituation
B) Grundlage der Überwachung
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Genehmigungsbescheid vom 2020-12-09 Az.: 382-66.0001/21/8.5.1
C) Inspektionsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel
x
geringfügige Mängel
-
erhebliche Mängel
-
schwerwiegende Mängel
-

D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
Revisionsschreiben

Anlage
Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend.
Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel
sind
festgestellte
Verstöße
gegen
materielle
oder
formelle
Anforderungen,
die
zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten
Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort
überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist
unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der
Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der
Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.