Baudenkmal-Scheune in Hohenstadt; Kaufpreis 25.000 € VB

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Inhalt • Grunddaten • Kaufpreis • Ausstattung • Lage und Ortsbeschreibung • Baurechtliche Hinweise • Steuern sparen! • Fördermittel • Lageplan • Fotos

Grunddaten Lage: 91224 Hohenstadt, Nähe Hauptstr. 23 Grundfläche: ca. 152 m² Grundstücksgröße: Flur-Nr. 92 ca. 249 m² Kaufpreis 25.000,00 € Verhandlungsbasis

Historie Scheune, zweigeschossiger Steildachbau mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss und -giebel, an der Giebelseite Schopf und Stichbogentor, 18. Jh. Energieeffizienz Baudenkmal Eine energetische Sanierung im Baudenkmal ist möglich. KfW Denkmalschutz Förderprogramme - KfW-Effizienzhaus Denkmal Zuschussförderungen BAFA möglich

Ausstattung • Baudenkmal • erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig) • Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig) • KfW Denkmalschutz Förderprogramme (Absprache nötig) • Stark sanierungsbedürftig

Lage und Ortsbeschreibung Hohenstadt ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Pommelsbrunn und liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land. Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können im nahe gelegenen Pommelsbrunn getätigt werden. Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach … Pommelsbrunn

ca. 3 km ca. 4 Min. Hersbruck

ca. 4 km ca. 5 Min. Happurg

ca. 4 km ca. 5 Min. Lauf a. d. Pegnitz

ca. 18 km ca. 21 Min. Nürnberg Flughafen ca. 39 km ca. 35 Min. Nürnberg

ca. 43 km ca. 44 Min. Nähere Informationen unter: www.pommelsbrunn.de

Historie Hohenstadt Die erste urkundliche Erwähnung Hohenstadts datiert vom 21. Februar 1307, wie zwei Kopialbücher des Staatsarchivs Bamberg dokumentieren. Es ging damals um einen Streit um den Zehnt von Hohenstadt zwischen dem Stiftspropst Friedrich von Truhendingen und dem Dechanten Friedrich vom Stift St. Gangolf, in dem Bischof Wülfing von Bamberg bekundete, „daß der zehnt von hohenstat dem Dechant und Kapitel von St. Gangolf (Bamberg) gehöre“. Im Jahr 2007 feierten daher die Hohenstädter ihr 700-Jahr-Jubiläum. Allerdings gibt es auf dem Hohenstädter Fels schon viel ältere Siedlungsspuren. An der rückwärtigen Seite führt der ca. 55 m lange Wall einer Wehranlage um den Gipfel. Die von Archäologen ausgegrabenen Schichten und Funde wurden in den Ausgang der älteren Eisenzeit datiert (550–450 v. Chr.) Der Zweck der Wehranlage war auch Namensgeber für die Gemeinde: das Grundwort „stat“ bedeutet „Stelle, Platz, auch Wohnstätte“ (Zillinger). Es handelte sich bei der Siedlung um eine „hohe-statt“ oder hoch gelegene Stätte. Ursprünglich befand sich Hohenstadt im Besitz des Hochstifts Bamberg. Vom 15. Jahrhundert (als es 1425 in einem markgräflichen Urbar beurkundet wurde[6]) bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gehörte der Ort zum Territorium des Fürstentums Bayreuth (bzw. auch Markgraftum Brandenburg-Bayreuth genannt) und bildete zusammen mit Kleinviehberg und Reckenberg eine Enklave im Pflegamt Hersbruck der Reichsstadt Nürnberg. Es wurde in dieser Zeit vom markgräflichen Oberamt Osternohe verwaltet, das sowohl die Dorf- und Gemeindeherrschaft, als auch die Hochgerichtsbarkeit über den Ort ausübte (wobei letztere von der Reichsstadt Nürnberg beansprucht wurde). Die Kapelle St. Wenzeslaus gehörte ursprünglich zur Pfarrei Altensittenbach, später erfolgte die kirchliche Betreuung von der Hersbrucker Pfarrei aus. 1402 wurde die Kapelle erstmals erwähnt. Die Kapelle wurde 1722 abgerissen und die heutige Kirche erbaut. Hohenstadt wurde 1528 nach Einführung der Reformation eine eigene Pfarrei 1796 fand bei Hohenstadt ein hitziges Gefecht zwischen kaiserlichen Reitern und der französischen Armee unter General Jourdan statt. 1791 wurde Hohenstadt preußisch, 1803 fiel es an das Herzogtum Bayern. Das Leben in Hohenstadt war lange Zeit von der Landwirtschaft geprägt. Hopfengärten, Ackerbau und Milchwirtschaft bildeten die Stützen des Lebensunterhalts einer bäuerlich strukturierten Bevölkerung. Bahnbau und Industrialisierung führten dann zu großen Veränderungen. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hohenstadt_(Pommelsbrunn)

Baurechtliche Hinweise – allgemeine Erläuterungen Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.- Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Als eine der nennenswerten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten - Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich. Hierzu konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater ! Steuern sparen – Allgemeine Erläuterungen

Ablauf – Voruntersuchung / Sanierung – allgemeine Erläuterungen Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines unsanierten Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: • Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) • Architekt (Nutzungskonzept, Aufmaß und Pläne • Bauforschung Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel). Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor. Dadurch wird erreicht, das „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt. So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit. Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers. Bei der Durchführung steht die Denkmalbehörde beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich. Fördermittel / Zuschüsse Allgemeine Erläuterungen

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Stadt/Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Landesstiftung, u.a. zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Dienstleistungen unserer Firma und Partnern aus unserem Netzwerk ➢ Kauf – Verkauf ➢ Beratung und Planungssicherheit im Baudenkmal ➢ Voruntersuchung ➢ Projektentwicklung / Nutzungskonzepte ➢ Energieeffizienz ➢ Brandschutz ➢ Fördermittel / Zuschüsse ➢ Bauträgermodelle ➢ Finanzierung ➢ Sanierung ➢ Vermittlung von denkmalerfahrenen Bauplanern und Handwerkern aus unserem Netzwerk Ausführliche Informationen unter: www.die-denkmalschutz-immobilie.de „Der Karlshof“ Firmensitz der Denkmalschutz Immobilie „

Lageplan

Fotos

Hinweise Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen. Es erfolgte keine Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Fa. “Die-Denkmalschutz-Immobilie eGbR” übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19% MwSt. (0,76 %) = 4,76%. Bei einem Kaufpreis unter 123.750,00 € beträgt die Provision 4.950,- € + 19% MwSt. (940,50 €) = 5.890,50 €. Der Verkäufer zahlt eine Provision in gleicher Höhe. Die Denkmalschutz Immobilie eGbR Inh. Weckmar Karlshof 1 91792 Ellingen