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title: "Baudenkmal-Scheune in Hohenstadt; Kaufpreis 25.000 € VB"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:24:00Z"
source: "https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/denkmal_boerse/mittelfranken/mfr_-_no-pommelbrunn-hohenstadt_-_neu_13.08.2026.pdf"
topics:
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
  - name: "monument and heritage site"
    identifier: "medtop:20000044"
  - name: "restoration"
    identifier: "medtop:20000242"
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "government aid"
    identifier: "medtop:20000367"
locations:
  - "Lauf an der Pegnitz"
  - "Nürnberger Land"
  - "Nürnberg"
  - "Bamberg"
  - "Germany"
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Baudenkmal-Scheune in Hohenstadt; Kaufpreis 25.000 € VB

PowerPoint-Präsentation

Inhalt
• Grunddaten
• Kaufpreis
• Ausstattung
• Lage und Ortsbeschreibung
• Baurechtliche Hinweise
• Steuern sparen!
• Fördermittel
• Lageplan
• Fotos

Grunddaten
Lage:
91224 Hohenstadt,
Nähe Hauptstr. 23
Grundfläche:
ca. 152 m²
Grundstücksgröße:
Flur-Nr. 92
ca. 249 m²
Kaufpreis
25.000,00 € Verhandlungsbasis

Historie
Scheune, zweigeschossiger Steildachbau mit massivem
Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss und -giebel, an der
Giebelseite Schopf und Stichbogentor, 18. Jh.
Energieeffizienz Baudenkmal
Eine energetische Sanierung im Baudenkmal ist möglich.
KfW Denkmalschutz Förderprogramme - KfW-Effizienzhaus
Denkmal
Zuschussförderungen BAFA möglich

Ausstattung
•
Baudenkmal
•
erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD
nötig)
•
Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•
KfW Denkmalschutz Förderprogramme (Absprache nötig)
•
Stark sanierungsbedürftig

Lage und Ortsbeschreibung
Hohenstadt ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Pommelsbrunn
und liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des
täglichen Bedarfs können im nahe gelegenen Pommelsbrunn
getätigt werden.
Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach …
Pommelsbrunn

ca. 3 km
ca. 4 Min.
Hersbruck

ca. 4 km
ca. 5 Min.
Happurg

ca. 4 km
ca. 5 Min.
Lauf a. d. Pegnitz

ca. 18 km
ca. 21 Min.
Nürnberg Flughafen
ca. 39 km
ca. 35 Min.
Nürnberg

ca. 43 km
ca. 44 Min.
Nähere Informationen unter: www.pommelsbrunn.de

Historie Hohenstadt
Die erste urkundliche Erwähnung Hohenstadts datiert vom 21. Februar 1307, wie zwei Kopialbücher des
Staatsarchivs Bamberg dokumentieren. Es ging damals um einen Streit um den Zehnt von Hohenstadt
zwischen dem Stiftspropst Friedrich von Truhendingen und dem Dechanten Friedrich vom Stift St. Gangolf,
in dem Bischof Wülfing von Bamberg bekundete, „daß der zehnt von hohenstat dem Dechant und Kapitel
von St. Gangolf (Bamberg) gehöre“. Im Jahr 2007 feierten daher die Hohenstädter ihr 700-Jahr-Jubiläum.
Allerdings gibt es auf dem Hohenstädter Fels schon viel ältere Siedlungsspuren. An der rückwärtigen Seite
führt der ca. 55 m lange Wall einer Wehranlage um den Gipfel. Die von Archäologen ausgegrabenen
Schichten und Funde wurden in den Ausgang der älteren Eisenzeit datiert (550–450 v. Chr.) Der Zweck der
Wehranlage war auch Namensgeber für die Gemeinde: das Grundwort „stat“ bedeutet „Stelle, Platz, auch
Wohnstätte“ (Zillinger). Es handelte sich bei der Siedlung um eine „hohe-statt“ oder hoch gelegene Stätte.
Ursprünglich befand sich Hohenstadt im Besitz des Hochstifts Bamberg. Vom 15. Jahrhundert (als es 1425
in einem markgräflichen Urbar beurkundet wurde[6]) bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gehörte der Ort
zum Territorium des Fürstentums Bayreuth (bzw. auch Markgraftum Brandenburg-Bayreuth genannt) und
bildete zusammen mit Kleinviehberg und Reckenberg eine Enklave im Pflegamt Hersbruck der Reichsstadt
Nürnberg. Es wurde in dieser Zeit vom markgräflichen Oberamt Osternohe verwaltet, das sowohl die Dorf-
und Gemeindeherrschaft, als auch die Hochgerichtsbarkeit über den Ort ausübte (wobei letztere von der
Reichsstadt Nürnberg beansprucht wurde). Die Kapelle St. Wenzeslaus gehörte ursprünglich zur Pfarrei
Altensittenbach, später erfolgte die kirchliche Betreuung von der Hersbrucker Pfarrei aus. 1402 wurde die
Kapelle erstmals erwähnt. Die Kapelle wurde 1722 abgerissen und die heutige Kirche erbaut. Hohenstadt
wurde 1528 nach Einführung der Reformation eine eigene Pfarrei 1796 fand bei Hohenstadt ein hitziges
Gefecht zwischen kaiserlichen Reitern und der französischen Armee unter General Jourdan statt. 1791
wurde Hohenstadt preußisch, 1803 fiel es an das Herzogtum Bayern.
Das Leben in Hohenstadt war lange Zeit von der Landwirtschaft geprägt. Hopfengärten, Ackerbau und
Milchwirtschaft bildeten die Stützen des Lebensunterhalts einer bäuerlich strukturierten Bevölkerung.
Bahnbau und Industrialisierung führten dann zu großen Veränderungen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hohenstadt_(Pommelsbrunn)

Baurechtliche Hinweise –
allgemeine Erläuterungen
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw.
Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden
abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind
lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu
noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen
Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen
werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die
Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet
sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz
Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-
Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle
genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen,
Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Als eine der nennenswerten Steueroasen bleibt die erhöhte
steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr
eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet
sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation
und großem Wertzuwachs.
Je nach Höhe des Sanierungskosten - Eigenanteils und des
persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche
steuerliche Einsparungen möglich.
Hierzu konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater !
Steuern sparen –
Allgemeine Erläuterungen

Ablauf – Voruntersuchung /
Sanierung – allgemeine Erläuterungen
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese
Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines unsanierten
Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege)
nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass
untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt:
•
Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung)
•
Architekt (Nutzungskonzept, Aufmaß und Pläne
•
Bauforschung
Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern
zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der
gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses
Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das
gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, das „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass
die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen
Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu
beantragenden Fördermittel.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen
für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und
Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes
behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte
unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die
Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung
nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im
Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des
Eigentümers.
Bei der Durchführung steht die Denkmalbehörde beratend und
unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den
Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu
unterstützen.
Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und
der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen
Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Fördermittel / Zuschüsse
Allgemeine Erläuterungen

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die
Stadt/Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung,
Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die
angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen
Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen.
Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder
Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen
Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind
oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in
der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber,
bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und
Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte,
denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage.
Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen
einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu
möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder
Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen.
Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der
Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Dienstleistungen unserer Firma
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Ausführliche Informationen unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
„Der Karlshof“
Firmensitz der Denkmalschutz Immobilie „

Lageplan

Fotos

Hinweise
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen. Es erfolgte keine
Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Fa. "Die-Denkmalschutz-Immobilie eGbR" übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19% MwSt. (0,76 %) = 4,76%.
Bei einem Kaufpreis unter 123.750,00 € beträgt die Provision 4.950,- € + 19% MwSt. (940,50 €) = 5.890,50 €.
Der Verkäufer zahlt eine Provision in gleicher Höhe.
Die Denkmalschutz Immobilie eGbR
Inh. Weckmar
Karlshof 1
91792 Ellingen
* 09141 – 87 32 101
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