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title: "Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte arbeitet ab Juli 2026 mit der Universitätsmedizin Göttingen in öffentlich-öffentlicher Kooperation zusammen, Bremen; Dependance-Lösung verworfen, Eigenständigkeit bleibt"
sdDatePublished: "2026-08-13T06:07:00Z"
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Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte arbeitet ab Juli 2026 mit der Universitätsmedizin Göttingen in öffentlich-öffentlicher Kooperation zusammen, Bremen; Dependance-Lösung verworfen, Eigenständigkeit bleibt

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
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Drucksache Stadt - Drucksache 21/882 S
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Stadtbürgerschaft
21. Wahlperiode
Drucksache 21/882 S
(zu Drs 21/852 S)
11. August 2026
Mitteilung des Senats
Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte: Wie sollen Qualität und Vertrauen
wieder aufgebaut werden?

Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP vom 07.07.2026
und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026
Vorbemerkung der Fragestellerin:
Anfang Dezember 2025 wurde bekannt, dass mindestens 34 Brustkrebspatientinnen in
Bremen falsch behandelt wurden, weil das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte
ein Tumoroberflächenprofil über viele Monate hinweg falsch interpretiert hat. In der Folge
wurde der Krebs der Frauen aggressiver eingestuft und sie erhielten belastende Antikörper-
und teils Chemotherapien, die medizinisch nicht indiziert gewesen waren.
Im Zuge der Befassung mit den Fehlbefunden wurde darüber hinaus bekannt, dass die
Pathologie vor den Fehldiagnosen rund die Hälfte ihrer Belegschaft eingebüßt hatte und
zudem mit einer hohen Fluktuationsquote umgehen musste. Angesichts der strukturellen
Defizite wurde seitens der Geschäftsführung des Klinikkonzerns Gesundheit Nord eine
Dependance-Lösung für das Institut angestrebt. Dabei sollte die bisher als selbstständige
Organisationseinheit agierende Pathologie zunächst als Außenstelle eines externen Instituts
geführt werden, um so Qualitätssicherung, fachliche Aufsicht und organisatorische
Stabilisierung zu gewährleisten. Nun heißt es in Medienberichten, dass die Pathologie des
Klinikums Bremen-Mitte weiterhin eigenständig bleibt und ab dem 01. Juli 2026 mit der
Unimedizin Göttingen zusammenarbeiten wird. Vor dem Hintergrund der Bedeutung einer
verlässlichen und qualitativ hochwertigen pathologischen Diagnostik stellt sich die Frage, wie
die künftige Organisationsstruktur ausgestaltet wird und ob sie geeignet ist, die strukturellen
Schwachstellen zu beheben und das angeschlagene Vertrauen wieder aufzubauen.
Die Kleine Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:
1. Wann wurde entschieden, die angestrebte Dependance-Lösung nicht umzusetzen,
und aus welchen Gründen?
a) Welche fachlichen Erwägungen waren demgegenüber ausschlaggebend,
das Institut eigenständig fortzuführen, und welche Akteure waren an der
Entscheidung beteiligt?

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b) Welche Rollen spielen Vergütungs-, Abrechnungs- und
Finanzierungsregelungen; welche Kosten entstehen durch die vereinbarte
Zusammenarbeit jährlich und welche Leistungen sind hiervon umfasst?
c) Teilt der Senat die Auffassung, dass die Eigenständigkeit der Bremer
Pathologie geeignet ist, Qualitätsstandards zu sichern und Vertrauen
zurückzugewinnen, und aus welchen Gründen?

Ab Juli 2026 arbeitet das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte (KBM) mit der
Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen
Kooperation zusammen. Eine öffentlich-öffentliche Kooperation bezeichnet die
partnerschaftliche Zusammenarbeit zweier öffentlicher Einrichtungen – in diesem Fall
zwischen der Gesundheit Nord (GeNo) und der Universitätsmedizin Göttingen.

Ziel ist es, die seit Jahren bestehende Partnerschaft weiter auszubauen, sodass künftig beide
Seiten profitieren – etwa durch die gemeinsame Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen, die
Entwicklung und Gewinnung ärztlicher Fachkräfte sowie durch eine enge Zusammenarbeit im
Qualitätsmanagement und bei der Digitalisierung.

Das Institut für Pathologie der GeNo bleibt bei dieser Form der Kooperation weiterhin als
eigenständige Fachabteilung der GeNo mit eigener Leitung und eigenem Personal bestehen.
Eine „Übernahme“ des Instituts durch einen externen Partner ist nicht vorgesehen. Mit der
Universitätsmedizin Göttingen gewinnt die Gesundheit Nord einen starken Partner, der das
Institut für Pathologie am KBM insbesondere bei der Vorbereitung auf eine Akkreditierung
unterstützen wird. Die akkreditierte Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen steht
hierbei beratend zur Seite und bringt seine Erfahrung in den Prozess ein. Mit einer
Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wird bestätigt, dass eine
Organisation ihre Arbeit nach den Anforderungen gültiger Normen, gesetzlicher Grundlagen
und relevanter Regeln kompetent erbringt, dazu zählt explizit auch die Einhaltung von
Qualitätsstandards.

Die Entscheidung, von dem ursprünglich favorisierten Modell einer Dependance-Lösung
abzurücken und stattdessen im Rahmen dieser öffentlich-öffentlichen Kooperation
zusammenzuarbeiten, ist im Verlauf mehrwöchiger Verhandlungen mit den potenziellen
Partnern entstanden. Es handelte sich hierbei nicht um eine im Vorfeld bewusst getroffene
Entscheidung, sondern vielmehr um das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses, in dessen
Verlauf sich diese Kooperationsform als die beste Lösung herausgestellt hat. Aspekte wie
Vergütungs-, Abrechnungs- und Finanzierungsregelungen spielten im Entscheidungsprozess
eine nachgeordnete Rolle. Es ist jedoch hervorzuheben, dass diese öffentlich-öffentliche
Kooperation wirtschaftlicher ist als das Modell der letzten Monate, mit mehreren
Kooperationspartnern parallel zusammenzuarbeiten.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist abschließend der
Auffassung, dass die angestrebte Akkreditierung und der gewählte Weg über die öffentlich-

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öffentliche Kooperation mit der Universitätsmedizin Göttingen geeignet sind, die
Qualitätsstandards zu sichern und das Vertrauen in die Bremer Pathologie
wiederherzustellen.

2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bisher keine unabhängige externe
Aufarbeitung der Vorgänge stattgefunden hat und hält er die Erkenntnislage für
ausreichend, um die Entscheidung für eine eigenständige Pathologie Bremen zu
begründen, insbes. mit Blick auf die Sicherung von Qualitätsstandards und
Rückgewinnung von Vertrauen?

Seit Bekanntwerden der Vorfälle am Institut für Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte war
es das erklärte Ziel der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), die
Vorfälle durch einen externen Sachverständigen objektiv aufarbeiten zu lassen. Unter
anderem zu diesem Zweck wurde behördenseitig eine Taskforce eingerichtet, die das Thema
umfassend begleitet hat. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der intensiven Suche
nach einem geeigneten Gutachter. Ebenfalls die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) hat
ihrerseits sehr intensiv nach einem externen Sachverständigen gesucht. Trotz intensiver
Bemühungen seitens der GeNo und SGFV, einen geeigneten Sachverständigen für diese
Aufgabe zu gewinnen, haben bundesweit alle angefragten Pathologinnen und Pathologen
sowie pathologischen Institute eine externe Begutachtung mit Verweis auf das laufende
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wurde von
einer weiteren retrospektiven Aufarbeitung in der Pathologie am KBM vorerst abgesehen und
stattdessen eine in die Zukunft gerichtete Strategie gefahren: Aus fachlicher Sicht,
insbesondere auch mit Blick auf die Sicherung von Qualitätsstandards und in Hinsicht auf
das Rückgewinnen von Vertrauen, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Pathologie
schnellstmöglich akkreditiert wird. Die öffentlich-öffentliche Kooperation mit der
Universitätsmedizin Göttingen unterstützt das Bremer Institut für Pathologie u.a im Zuge der
Akkreditierungsvorbereitungen. Die akkreditierte Pathologie der Universitätsmedizin
Göttingen steht hierbei beratend zur Seite und bringt seine Erfahrung in den Prozess ein.

3. Auf welchen Zeitraum ist die Zusammenarbeit mit der Göttinger Unimedizin
ausgelegt?
Die öffentlich-öffentliche Kooperation ist zunächst auf drei Jahre befristet und kann auf
gemeinsame Initiative hin um zwei weitere Jahre verlängert werden.

4. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte
und der Göttinger Unimedizin konkret ausgestaltet?
a) Wie gestalten sich die Arbeitsprozesse; welche Aufgaben werden künftig
durch die Bremer Pathologie erbracht, bei welchen Leistungen unterstützt
Göttingen?

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Die primäre Befundung sämtlicher Fälle erfolgt weiterhin vor Ort in Bremen. Die
Pathologie des Universitätsklinikums Göttingen unterstützt insbesondere bei
komplexen Fällen, beispielsweise durch den Einsatz von Spezialmethoden wie
molekulare Tests, und fungiert dabei als Referenzpathologie. Darüber hinaus
berät der Direktor der Pathologie des Universitätsklinikums Göttingen beim
Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Vorbereitung auf die
Akkreditierung des Instituts für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte.
b) Wer trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Diagnostik der Bremer
Pathologie?
Die medizinische Letztverantwortung verbleibt beim Chefarzt der Bremer
Pathologie.
c) Wie ist die Führungsstruktur künftig aufgebaut und wer hat welche
Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, auch gegenüber Klinikleitung und
Geschäftsführung der Gesundheit Nord?
Seit diesem Jahr ist das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte im
neuen Geschäftsbereich „Institute“ zentralisiert. Der Leiter des Instituts für
Pathologie berichtet an die Leitung des Geschäftsbereichs „Institute“, die
wiederum der Geschäftsführung der GeNo disziplinarisch unterstellt ist. Die
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sind entsprechend dieser Hierarchie
geregelt: Die Geschäftsbereichsleitung ist gegenüber dem Institutsleiter
weisungsbefugt, während die Geschäftsführung der Gesundheit Nord die
Gesamtverantwortung trägt und gegenüber der Geschäftsbereichsleitung
weisungsbefugt ist.
d) Welche Regelungen bestehen hinsichtlich Fallkonferenzen, Supervisionen
und (externen) Qualitätskontrollen?
Die Anzahl der Fallkonferenzen, in denen aktuelle Fälle im Team besprochen
werden, wurde erhöht. Die Teilnahme an Tumorkonferenzen gemäß den
Vorgaben von OnkoZert* wird weiterhin sichergestellt. Darüber hinaus beteiligt
sich das Institut regelmäßig an den für das Fach maßgeblichen nationalen
Ringversuchen,** um die externe Qualitätskontrolle zu gewährleisten.
* OnkoZert ist ein unabhängiges Institut, das im Auftrag der Deutschen Krebsgesellschaft das
Zertifizierungssystem zur Überprüfung von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren gemäß den
entsprechenden fachlichen Anforderungen betreut
** Ringversuche sind Verfahren um die Qualität von Untersuchungsergebnissen zu optimieren,
durchgeführt werden sie von der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie QuIP.

5. In welchem Umfang werden zukünftig Zweitbefundungen, Vier-Augen-Prinzipien oder
vergleichbare Verfahren angewendet?

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Das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte wurde vollständig digitalisiert und
arbeitet mit dem aktuell modernsten auf dem Markt verfügbaren Befundsystem, was die
Transparenz der Befundung und die Kooperation bei der Befundung massiv verbessert hat.
Die Kooperation mit der Pathologie des Universitätsklinikum Göttingen erfolgt dabei digital:
Anstelle des bisherigen Versands von Nassproben werden Gewebeproben nun mittels
moderner digitaler Verfahren remote übermittelt und gemeinsam begutachtet. Dies
ermöglicht eine schnellere, effizientere und standortunabhängige Zusammenarbeit zwischen
den beteiligten Einrichtungen z.B. im Rahmen von Zweitbefundungen.

Zweitbefundu