CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage Ganztag an Grundschulen Bremen und Bremerhaven; Nachfrage rund 80 Prozent erwartet.

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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1925

  1. August 2026 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Ganztag nach dem Start des Rechtsanspruchs – Betreuung, Personal und Infrastruktur an den Grundschulen in Bremen und Bremerhaven

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 hat der Bundesgesetzgeber in § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter verankert. Seit dem 1. August 2026 gilt dieser Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe und wächst in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe auf, sodass ab August 2029 sämtliche Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 anspruchsberechtigt sind. Der Anspruch umfasst eine Förderung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen und gilt – vorbehaltlich einer landesrechtlich möglichen Schließzeit von bis zu vier Wochen – auch in den Schulferien. Das Schuljahr 2026/2027 ist somit das erste Schuljahr unter Geltung des Rechtsanspruchs. Der Bremer Senat hat hierzu mit der von der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung am

  1. Juli 2025 beschlossenen „Gesamtstrategie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung“ (Vorlage VL 21/5099) seine planerischen Grundlagen gelegt. Die Senatorin für Kinder und Bildung geht darin davon aus, dass die Nachfrage mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuungsquote von rund 80 Prozent ansteigen wird. Sämtliche 31 verlässlichen Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in eine Form des Ganztags überführt werden; zum Schuljahr 2026/2027 wechseln zunächst zwölf verlässliche Grundschulen, zugleich wird das Hortangebot um zehn Angebote mit circa 560 Plätzen reduziert (vgl. Drs. 21/675 S). In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird das Hortsystem zum 1. August 2026 vollständig durch den schulischen Ganztag abgelöst; alle Grundschulstandorte sollen den Rechtsanspruch fortan in Form offener Ganztagsschulen erfüllen. Ob diese Planungen der tatsächlichen Nachfrage standhalten, ist offen. Zuletzt nahmen an den offenen Ganztagsgrundschulen der Stadtgemeinde Bremen rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler das dortige Angebot in Anspruch. In der Fragestunde der 33. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), im April 2026, vermochte der Senat eine dem Umfang nach deckungsgleiche Betreuung der vormals im Hortsystem betreuten Kinder in Bremerhaven nicht zu garantieren; zudem lagen in der Stadtgemeinde Bremen mit Stand März 2026 an einzelnen Hortstandorten – jeweils ein Standort in der Östlichen Vorstadt und in Walle sowie zwei Standorte in Vegesack – mehr Anmeldungen vor, als Plätze vorhanden sind. Des Weiteren steht die Deckung des zusätzlichen Bedarfs an nichtunterrichtendem pädagogischem Personal (NUP) ebenso in Frage, wie der rechtzeitige Abschluss der erforderlichen baulichen Maßnahmen, etwa für Mensen und Betreuungsräume.

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1925 2 von 5 Bereits mit der Kleinen Anfrage „Ganztag und Hort in Bremen: Schul- und stadtteilgenaue Übersicht zur Betreuungssituation im Schuljahr 2025/2026“ (Drs. 21/642 S, Antwort des Senats Drs. 21/675 S) hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Ausgangslage in der Stadtgemeinde Bremen dokumentiert. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll nunmehr – erstmals unter Geltung des Rechtsanspruchs – eine landesweite, schulscharfe und quantifizierbare Bestandsaufnahme zur Versorgungslage, zur Personalausstattung und zur Infrastruktur des Ganztags an den öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven erfolgen.

Wir fragen den Senat:

Wie stellt sich zum Schuljahresbeginn 2026/2027 an jedem öffentlichen Grundschulstandort in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven der Stand der Ganztagsbeschulung dar? (Stichtag 17. August 2026; bitte nach Stadtgemeinden getrennt, tabellarisch und schulscharf unterteilt nach Stadtteilen und geclustert nach Planbezirken darstellen und hierbei Auskunft erteilen über: a) die Organisationsform (verlässliche Grundschule [VGS], offene Ganztagsschule [oGTS] oder gebundene Ganztagsschule [gGTS]) einschließlich etwaiger Übergangsangebote wie Schülertreffs oder pädagogischer Mittagstische; b) die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe; c) die Anzahl der vorhandenen Plätze in der jeweiligen Ganztags- beziehungsweise Nachmittagsbetreuung mit Aufschlüsselung nach Betreuungsmodell.)

Welche öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven wurden zum Schuljahr 2026/2027 in welche Form des Ganztags überführt, und wie viele zusätzliche Plätze der ganztägigen Bildung und Betreuung sind hierdurch je Schulstandort sowie in Summe bezogen auf die beiden Stadtgemeinden entstanden? a) Inwiefern konnten sämtliche für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehenen Überführungen – in der Stadtgemeinde Bremen die zwölf beschlossenen verlässlichen Grundschulen, in der Stadtgemeinde Bremerhaven alle verbliebenen verlässlichen Grundschulstandorte – termingerecht umgesetzt werden? b) An welchen Standorten kam es gegebenenfalls zu Verzögerungen oder Abweichungen, und worin lagen jeweils die Gründe?

Wie hoch ist die Betreuungsquote an jedem öffentlichen Grundschulstandort in Bremen und Bremerhaven, verstanden als Anteil der für ein Ganztags- beziehungsweise Nachmittagsbetreuungsangebot angemeldeten Kinder an allen Schülerinnen und Schülern des jeweiligen Standorts? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf sowie gesondert für die Klassenstufe 1 und die Klassenstufen 2 bis 4 ausweisen.) a) Wie bewertet der Senat die tatsächliche Nachfrage im Verhältnis zu der in der Gesamtstrategie kalkulierten Betreuungsquote von rund 80 Prozent?

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1925 3 von 5 b) Von welcher weiteren Entwicklung der Nachfrage geht der Senat für die Schuljahre 2027/2028 bis 2029/2030 aus, und welcher zusätzliche Platz- und Personalbedarf ergibt sich hieraus jeweils für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven?

Wie viele Kinder der Klassenstufe 1, für die ein Bedarf auf ganztägige Förderung angemeldet beziehungsweise der Rechtsanspruch geltend gemacht wurde, blieben zum Schuljahresbeginn 2026/2027 unversorgt? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.) a) Wie viele Kinder der Klassenstufe 1 wurden zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen anderen Standort als die eigene Grundschule oder auf ein Hortangebot verwiesen? (Bitte beide Fallgruppen gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.) b) In wie vielen Fällen wurden zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs Widersprüche eingelegt oder Klagen erhoben?

An welchen Grundschulstandorten in Bremen und Bremerhaven besteht zum Schuljahresbeginn 2026/2027 eine Unterdeckung zwischen nachgefragten und vorhandenen Plätzen der Ganztags- beziehungsweise Nachmittagsbetreuung, und wie viele Kinder stehen dort jeweils auf einer Warteliste? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf und nach Klassenstufen differenziert ausweisen.)

Wie viele Kinder der Klassenstufen 2 bis 4, die im Schuljahr 2025/2026 noch über einen Hort- oder sonstigen institutionalisierten Nachmittagsbetreuungsplatz verfügten, verfügen im Schuljahr 2026/2027 nun über keinen entsprechenden Platz mehr? (Bitte gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.) a) Inwiefern wird der Anspruch auf einen Hortplatz nach BremAOG für Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 in der Stadtgemeinde Bremen im Schuljahr 2026/2027 vollständig erfüllt? b) An welchen Hortstandorten in der Stadtgemeinde Bremen überstieg die Zahl der Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 die Zahl der dort jeweils vorhandenen Plätze, und wie viele der dort angemeldeten Kinder haben zum Schuljahresbeginn einen Platz am angewählten Standort, einen Platz an einem anderen Standort oder keinen Platz erhalten? (Stichtag 17. August 2026; bitte die betreffenden Standorte konkret benennen die Daten entsprechend ausweisen.) c) Wie viele der vormals im Bremerhavener Hortsystem betreuten Kinder erhalten im schulischen Ganztag ein zeitlich mindestens gleichwertiges Betreuungsangebot, wie viele ein geringeres?

Welche Hortangebote wurden zum Schuljahr 2026/2027 in der Stadtgemeinde Bremen mit jeweils wie vielen Plätzen geschlossen oder reduziert, wie viele Hortplätze bestehen an welchen Standorten fort, und wie stellt sich der Saldo aus neu geschaffenen

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1925 4 von 5 schulischen Ganztagsplätzen und entfallenen Hortplätzen zum Schuljahresbeginn 2026/2027 dar? (Bitte standortscharf ausweisen.)

Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalent [VZÄ]) für nichtunterrichtendes pädagogisches Personal sind den öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven zum Schuljahr 2026/2027 nach den einschlägigen Zuweisungsmaßstäben nominell zugewiesen (Soll), wie viele dieser Stellen sind tatsächlich besetzt, und wie viele sind vakant? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)

Wie viele der besetzten Stellen für nichtunterrichtendes pädagogisches Personal sind mit staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern beziehungsweise vergleichbar einschlägig qualifizierten Fachkräften besetzt, wie viele mit Kräften ohne einschlägige pädagogische Ausbildung? (Stichtag 17. August 2026; bitte gesondert für Bremen und Bremerhaven sowie nach Organisationsform [gGTS, oGTS, VGS] ausweisen.)

  1. Auf welcher Grundlage und nach welchen Maßgaben erfolgt die Zuweisung von Stellen für nichtunterrichtendes pädagogisches Personal an die Grundschulen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, und wann wird die für die Stadtgemeinde Bremerhaven weiterhin ausstehende einheitliche Zuweisungsrichtlinie vorliegen? a) Wie viele der bislang in den Bremerhavener Horten tätigen pädagogischen Fachkräfte konnten für den dortigen schulischen Ganztag gewonnen werden? b) Wie viele dieser Fachkräfte sind stattdessen in den Krippen- und Elementarbereich gewechselt oder aus dem städtischen Betreuungssystem ausgeschieden, und welchem Stellenvolumen (VZÄ) entspricht dies jeweils?

  2. Inwieweit erfüllt das Regelangebot der offenen Ganztagsgrundschulen den vom Rechtsanspruch umfassten Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen, und in welchem Umfang ist hierfür ergänzend die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Früh- und Spätdienste erforderlich? a) Wie viele Kinder nehmen zum Schuljahresbeginn 2026/2027 kostenpflichtige Früh- beziehungsweise Spätdienste in Anspruch, und welche Kosten entstehen den Erziehungsberechtigten hierfür? (Bitte gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.) b) An welchen öffentlichen Grundschulstandorten in Bremen und Bremerhaven wird der Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen nur unter Einbeziehung kostenpflichtiger Früh- beziehungsweise Spätdienste erreicht? (Bitte schulscharf gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)

  3. Wie ist die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe an öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven im Schuljahr 2026/2027 ausgestaltet?

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1925 5 von 5 a) Für die Schülerinnen und Schüler welcher öffentlichen Grundschulstandorte in Bremen und Bremerhaven wird eine Ferienbetreuung angeboten, und an welchen Betreuungsstandorten findet diese jeweils statt