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title: "CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage Ganztag an Grundschulen Bremen und Bremerhaven; Nachfrage rund 80 Prozent erwartet."
sdDatePublished: "2026-08-13T06:07:00Z"
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CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage Ganztag an Grundschulen Bremen und Bremerhaven; Nachfrage rund 80 Prozent erwartet.

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1925
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1925

10. August 2026
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU
Ganztag nach dem Start des Rechtsanspruchs – Betreuung, Personal und
Infrastruktur an den Grundschulen in Bremen und Bremerhaven

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 hat der Bundesgesetzgeber in § 24
Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf ganztägige
Förderung für Kinder im Grundschulalter verankert. Seit dem 1. August 2026 gilt dieser
Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe und wächst in den Folgejahren um jeweils
eine Klassenstufe auf, sodass ab August 2029 sämtliche Grundschulkinder der Klassenstufen
1 bis 4 anspruchsberechtigt sind. Der Anspruch umfasst eine Förderung im Umfang von acht
Stunden an fünf Werktagen und gilt – vorbehaltlich einer landesrechtlich möglichen Schließzeit
von bis zu vier Wochen – auch in den Schulferien. Das Schuljahr 2026/2027 ist somit das erste
Schuljahr unter Geltung des Rechtsanspruchs.
Der Bremer Senat hat hierzu mit der von der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung am
1. Juli 2025 beschlossenen „Gesamtstrategie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
ganztägige Bildung und Betreuung“ (Vorlage VL 21/5099) seine planerischen Grundlagen
gelegt. Die Senatorin für Kinder und Bildung geht darin davon aus, dass die Nachfrage mit dem
Rechtsanspruch auf eine Betreuungsquote von rund 80 Prozent ansteigen wird. Sämtliche 31
verlässlichen Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027
sukzessive in eine Form des Ganztags überführt werden; zum Schuljahr 2026/2027 wechseln
zunächst zwölf verlässliche Grundschulen, zugleich wird das Hortangebot um zehn Angebote
mit circa 560 Plätzen reduziert (vgl. Drs. 21/675 S). In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird
das Hortsystem zum 1. August 2026 vollständig durch den schulischen Ganztag abgelöst; alle
Grundschulstandorte sollen den Rechtsanspruch fortan in Form offener Ganztagsschulen
erfüllen.
Ob diese Planungen der tatsächlichen Nachfrage standhalten, ist offen. Zuletzt nahmen an
den offenen Ganztagsgrundschulen der Stadtgemeinde Bremen rund 60 Prozent der
Schülerinnen und Schüler das dortige Angebot in Anspruch. In der Fragestunde der 33. Sitzung
der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), im April 2026, vermochte der Senat eine dem Umfang
nach deckungsgleiche Betreuung der vormals im Hortsystem betreuten Kinder in Bremerhaven
nicht zu garantieren; zudem lagen in der Stadtgemeinde Bremen mit Stand März 2026 an
einzelnen Hortstandorten – jeweils ein Standort in der Östlichen Vorstadt und in Walle sowie
zwei Standorte in Vegesack – mehr Anmeldungen vor, als Plätze vorhanden sind. Des Weiteren
steht die Deckung des zusätzlichen Bedarfs an nichtunterrichtendem pädagogischem
Personal (NUP) ebenso in Frage, wie der rechtzeitige Abschluss der erforderlichen baulichen
Maßnahmen, etwa für Mensen und Betreuungsräume.

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Bereits mit der Kleinen Anfrage „Ganztag und Hort in Bremen: Schul- und stadtteilgenaue
Übersicht zur Betreuungssituation im Schuljahr 2025/2026“ (Drs. 21/642 S, Antwort des Senats
Drs. 21/675 S) hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Ausgangslage in der Stadtgemeinde
Bremen dokumentiert. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll nunmehr – erstmals unter
Geltung des Rechtsanspruchs – eine landesweite, schulscharfe und quantifizierbare
Bestandsaufnahme zur Versorgungslage, zur Personalausstattung und zur Infrastruktur des
Ganztags an den öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven erfolgen.

Wir fragen den Senat:

1.
Wie
stellt
sich
zum
Schuljahresbeginn
2026/2027
an
jedem
öffentlichen
Grundschulstandort in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven der Stand der
Ganztagsbeschulung dar? (Stichtag 17. August 2026; bitte nach Stadtgemeinden
getrennt, tabellarisch und schulscharf unterteilt nach Stadtteilen und geclustert nach
Planbezirken darstellen und hierbei Auskunft erteilen über:
a)
die Organisationsform (verlässliche Grundschule [VGS], offene Ganztagsschule
[oGTS]
oder
gebundene
Ganztagsschule
[gGTS])
einschließlich
etwaiger
Übergangsangebote wie Schülertreffs oder pädagogischer Mittagstische;
b)
die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe;
c)
die Anzahl der vorhandenen Plätze in der jeweiligen Ganztags- beziehungsweise
Nachmittagsbetreuung mit Aufschlüsselung nach Betreuungsmodell.)

2.
Welche öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven wurden zum Schuljahr
2026/2027 in welche Form des Ganztags überführt, und wie viele zusätzliche Plätze der
ganztägigen Bildung und Betreuung sind hierdurch je Schulstandort sowie in Summe
bezogen auf die beiden Stadtgemeinden entstanden?
a)
Inwiefern konnten sämtliche für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehenen
Überführungen – in der Stadtgemeinde Bremen die zwölf beschlossenen
verlässlichen Grundschulen, in der Stadtgemeinde Bremerhaven alle verbliebenen
verlässlichen Grundschulstandorte – termingerecht umgesetzt werden?
b)
An welchen Standorten kam es gegebenenfalls zu Verzögerungen oder
Abweichungen, und worin lagen jeweils die Gründe?

3.
Wie hoch ist die Betreuungsquote an jedem öffentlichen Grundschulstandort in Bremen
und Bremerhaven, verstanden als Anteil der für ein Ganztags- beziehungsweise
Nachmittagsbetreuungsangebot angemeldeten Kinder an allen Schülerinnen und
Schülern des jeweiligen Standorts? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf sowie
gesondert für die Klassenstufe 1 und die Klassenstufen 2 bis 4 ausweisen.)
a)
Wie bewertet der Senat die tatsächliche Nachfrage im Verhältnis zu der in der
Gesamtstrategie kalkulierten Betreuungsquote von rund 80 Prozent?

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b)
Von welcher weiteren Entwicklung der Nachfrage geht der Senat für die Schuljahre
2027/2028 bis 2029/2030 aus, und welcher zusätzliche Platz- und Personalbedarf
ergibt sich hieraus jeweils für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven?

4.
Wie viele Kinder der Klassenstufe 1, für die ein Bedarf auf ganztägige Förderung
angemeldet beziehungsweise der Rechtsanspruch geltend gemacht wurde, blieben zum
Schuljahresbeginn 2026/2027 unversorgt? (Stichtag 17. August 2026; bitte schulscharf
gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)
a)
Wie viele Kinder der Klassenstufe 1 wurden zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
einen anderen Standort als die eigene Grundschule oder auf ein Hortangebot
verwiesen? (Bitte beide Fallgruppen gesondert für Bremen und Bremerhaven
ausweisen.)
b)
In wie vielen Fällen wurden zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs Widersprüche
eingelegt oder Klagen erhoben?

5.
An welchen Grundschulstandorten in Bremen und Bremerhaven besteht zum
Schuljahresbeginn 2026/2027 eine Unterdeckung zwischen nachgefragten und
vorhandenen Plätzen der Ganztags- beziehungsweise Nachmittagsbetreuung, und wie
viele Kinder stehen dort jeweils auf einer Warteliste? (Stichtag 17. August 2026; bitte
schulscharf und nach Klassenstufen differenziert ausweisen.)

6.
Wie viele Kinder der Klassenstufen 2 bis 4, die im Schuljahr 2025/2026 noch über einen
Hort- oder sonstigen institutionalisierten Nachmittagsbetreuungsplatz verfügten,
verfügen im Schuljahr 2026/2027 nun über keinen entsprechenden Platz mehr? (Bitte
gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)
a)
Inwiefern wird der Anspruch auf einen Hortplatz nach BremAOG für Kinder der
Klassenstufen 2 bis 4 in der Stadtgemeinde Bremen im Schuljahr 2026/2027
vollständig erfüllt?
b)
An welchen Hortstandorten in der Stadtgemeinde Bremen überstieg die Zahl der
Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 die Zahl der dort jeweils vorhandenen
Plätze, und wie viele der dort angemeldeten Kinder haben zum Schuljahresbeginn
einen Platz am angewählten Standort, einen Platz an einem anderen Standort oder
keinen Platz erhalten? (Stichtag 17. August 2026; bitte die betreffenden Standorte
konkret benennen die Daten entsprechend ausweisen.)
c)
Wie viele der vormals im Bremerhavener Hortsystem betreuten Kinder erhalten im
schulischen Ganztag ein zeitlich mindestens gleichwertiges Betreuungsangebot, wie
viele ein geringeres?

7.
Welche Hortangebote wurden zum Schuljahr 2026/2027 in der Stadtgemeinde Bremen
mit jeweils wie vielen Plätzen geschlossen oder reduziert, wie viele Hortplätze bestehen
an welchen Standorten fort, und wie stellt sich der Saldo aus neu geschaffenen

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schulischen Ganztagsplätzen und entfallenen Hortplätzen zum Schuljahresbeginn
2026/2027 dar? (Bitte standortscharf ausweisen.)

8.
Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalent [VZÄ]) für nichtunterrichtendes pädagogisches
Personal sind den öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven zum Schuljahr
2026/2027 nach den einschlägigen Zuweisungsmaßstäben nominell zugewiesen (Soll),
wie viele dieser Stellen sind tatsächlich besetzt, und wie viele sind vakant? (Stichtag 17.
August 2026; bitte schulscharf gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)

9.
Wie viele der besetzten Stellen für nichtunterrichtendes pädagogisches Personal sind mit
staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern beziehungsweise vergleichbar
einschlägig qualifizierten Fachkräften besetzt, wie viele mit Kräften ohne einschlägige
pädagogische Ausbildung? (Stichtag 17. August 2026; bitte gesondert für Bremen und
Bremerhaven sowie nach Organisationsform [gGTS, oGTS, VGS] ausweisen.)

10. Auf welcher Grundlage und nach welchen Maßgaben erfolgt die Zuweisung von Stellen für
nichtunterrichtendes
pädagogisches
Personal
an
die
Grundschulen
in
den
Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, und wann wird die für die Stadtgemeinde
Bremerhaven weiterhin ausstehende einheitliche Zuweisungsrichtlinie vorliegen?
a)
Wie viele der bislang in den Bremerhavener Horten tätigen pädagogischen
Fachkräfte konnten für den dortigen schulischen Ganztag gewonnen werden?
b)
Wie viele dieser Fachkräfte sind stattdessen in den Krippen- und Elementarbereich
gewechselt oder aus dem städtischen Betreuungssystem ausgeschieden, und
welchem Stellenvolumen (VZÄ) entspricht dies jeweils?

11. Inwieweit erfüllt das Regelangebot der offenen Ganztagsgrundschulen den vom
Rechtsanspruch umfassten Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen, und
in welchem Umfang ist hierfür ergänzend die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Früh-
und Spätdienste erforderlich?
a)
Wie viele Kinder nehmen zum Schuljahresbeginn 2026/2027 kostenpflichtige Früh-
beziehungsweise Spätdienste in Anspruch, und welche Kosten entstehen den
Erziehungsberechtigten hierfür? (Bitte gesondert für Bremen und Bremerhaven
ausweisen.)
b)
An welchen öffentlichen Grundschulstandorten in Bremen und Bremerhaven wird
der Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen nur unter Einbeziehung
kostenpflichtiger Früh- beziehungsweise Spätdienste erreicht? (Bitte schulscharf
gesondert für Bremen und Bremerhaven ausweisen.)

12. Wie ist die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe an
öffentlichen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven im Schuljahr 2026/2027
ausgestaltet?

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a)
Für die Schülerinnen und Schüler welcher öffentlichen Grundschulstandorte in
Bremen und Bremerhaven wird eine Ferienbetreuung angeboten, und an welchen
Betreuungsstandorten findet diese jeweils statt