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title: "FDP-Landtagsfraktion fragt Bremen-Senat zum Hitzeschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen; kein verbindlicher Hitzeschutz in Patientenzimmern vorhanden"
sdDatePublished: "2026-08-13T06:07:00Z"
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  - "Germany"
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FDP-Landtagsfraktion fragt Bremen-Senat zum Hitzeschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen; kein verbindlicher Hitzeschutz in Patientenzimmern vorhanden

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1932
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1932

12. August 2026
Große Anfrage der Fraktion der FDP
Gesundheitsrisiko
Hitze:
Wie
gut
sind
Bremer
Kliniken
und
Pflegeeinrichtungen gerüstet?

Länger anhaltende Hitzeperioden und hohe sommerliche Temperaturen bergen insbesondere
für vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen, Pflegebedürftige und chronisch kranke
Menschen erhebliche Risiken. Für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner stationärer
Pflegeeinrichtungensind können hohe Temperaturen ohne wirksamen Hitzeschutz mitunter
lebensgefährlich sein. So steigt ab 30 °C das Sterblichkeitsrisiko für ältere und kranke
Menschen, da der Körper bei Hitze seine Temperatur kaum noch ausgleichen kann. Zum
Stichtag 19. Juli 2026 meldete das RKI fast 10.000 hitzebedingte Todesfälle deutschlandweit
und damit mehr als in jedem Gesamtjahr seit 2016.
Während der Hitzeschutz an Arbeitsplätzen durch ein Temperatur-Stufenmodell geregelt ist,
existieren für Patienten- und Bewohnerzimmer in Einrichtungen des Gesundheitswesens keine
konkreten Anforderungen und Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen. Auch die
gerade geänderte Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz bleibt vage
und sieht lediglich die Sicherstellung einer angemessenen Raumtemperatur während des
ganzen Jahres vor.
Mit dem Hitzeaktionsplan und der Klimaanpassungsstrategie hat sich der Senat ehrgeizige
Ziele gesetzt, um die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu begrenzen. Gleichzeitig wird
im Hitzeaktionsplan darauf hingewiesen, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens
resilienter gegenüber Hitzeereignissen werden müssen und sowohl organisatorische als auch
bauliche Maßnahmen erforderlich seien. Exemplarisch genannt werden Hitzeschutzfenster
oder kühle Räume zur Medikamentenlagerung; Klimaanlagen hingegen kommen nicht vor.
Inzwischen haben die Hitzeperioden der vergangenen Jahre deutlich gemacht, dass
insbesondere nicht klimatisierte Pflege- und Patientenzimmer die Bewohner an die Grenze
ihrer Belastbarkeit bringen. Vertreter der Krankenhausgesellschaft weisen zudem darauf hin,
dass erhebliche Investitionen in Verschattung, Kühlung, energetische Sanierung und
klimaresiliente Gebäudetechnik notwendig seien. Doch über die Finanzierung notwendiger
Investitionen wird zwischen Bund und Ländern weiterhin gestritten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um den Hitzeschutz für Kliniken und
Pflegeeinrichtungen im Land Bremen steht und wie Patienten und Bewohner zukünftig wirksam
vor den Folgen zunehmender Hitzeperioden geschützt werden sollen.

Deshalb fragen wir den Senat:
1. Welche Auswirkungen hatten die diesjährigen Hitzeperioden nach Kenntnis des Senats
auf Krankenhäuser, Notaufnahmen und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen?

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
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a. In welchen Kliniken und Pflegeeinrichtungen wurden in den Bewohner- bzw.
Patientenzimmern Raumtemperaturen von mehr als 26°C, 28°C oder 30°C
gemessen?
b. Inwiefern ist es zu Einschränkungen des Betriebs, technischen Problemen,
Verlegungen auf Stationen bzw. Zimmern und Überlastungen, auch personell,
gekommen?
(Bitte aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
2. Mit welchen Maßnahmen wurden die Patienten von Krankenhäusern sowie die
Bewohner von Pflegeeinrichtungen während der diesjährigen Hitzeperioden konkret
geschützt und wie bewertet der Senat die Effektivität der Maßnahmen?
3. Welche
Maßnahmen
des
Hitzeaktionsplans
betreffen
Krankenhäuser
sowie
Pflegeeinrichtungen (stationär, teilstationär und ambulant)?
a. Welcher Umsetzungsstand wurde bei den Maßnahmen bislang jeweils erreicht?
b. Welche befinden sich in Planung?
c. Welche Maßnahmen konnten bislang nicht umgesetzt werden und aus welchen
Gründen?
d. Welche Kennzahlen erhebt der Senat zur Bewertung des Hitzeschutzes: nach
welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wird die Wirksamkeit der Maßnahmen
überprüft?
4. Welche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verfügen zwischenzeitlich über
Gebäude-Analysen (Heat Maps) zur Identifizierung von Risikobereichen und über
systematische Hitzeschutzpläne?
5. Inwiefern liegt mittlerweile der angekündigte gemeinsame Leitfaden für den Umgang
mit akuten Hitzeereignissen vor und welche Mindestanforderungen und Standards
gelten inzwischen landesweit?
6. Wann und mit welchem Ergebnis wurde der bauliche Hitzeschutz von Krankhäusern
und (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen erfasst und wie bewertet der Senat das
Ergebnis?
7. Welche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verfügen in Patienten- bzw.
Bewohnerzimmern über
a. Klimaanlagen?
b. wärmegedämmte Dächer und Fassadendämmung?
c. kühlende Zimmerdecken und moderne Lüftungsanlage?
d. außenliegenden Sonnenschutz und moderne Verschattungen?
e. Bis zu welchen Außentemperaturen bieten die Maßnahmen unter a. bis d. jeweils
wirksamen Hitzeschutz?
8. Welche
finanziellen
Unterstützungen
haben
die
Krankenhäuser
und
Pflegeeinrichtungen im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren für Hitzeschutz-
Maßnahmen erhalten? (Bitte jeweils jährlich mit Einrichtung, Maßnahme sowie
Finanzierungshöhe und -quelle angeben.)
9. Wie hoch beziffert der Senat den Gesamtinvestitionsbedarf für einen klimaresilienten
Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bis 2035?
(Bitte maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven angeben.)

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10. Wie bewertet der Senat die derzeitige Aufgabe- und Finanzierungsverteilung zwischen,
Bund, Ländern, Kommunen und Einrichtungsträgern hinsichtlich der Finanzierung von
Investitionen in den baulichen und technischen Hitzeschutz von Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen?
11. Welche Anpassungsbedarfe sieht der Senat bei rechtlichen und technischen Vorgaben,
um den Hitzeschutz in Einrichtungen des Gesundheitswesens schneller, einfacher und
kostengünstiger umsetzen zu können?
12. Welche grundsätzliche Position vertritt der Senat zum Einsatz von Klimaanlagen in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und wie bewertet er den Einsatz von
Klimatechnik in Verbindung mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder Geothermie?
13. Inwiefern plant der Senat, bei Krankenhaus- und Pflegeheimneubauten sowie im Zuge
von Sanierungen Anforderungen an die Klimatisierung festzulegen? Falls nein, warum
nicht?
14. Hält der Senat angesichts der prognostizierten Zunahme von Tagen mit hohen
Temperaturen und Tropennächten die bisher überwiegend passiven Maßnahmen zum
Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin für ausreichend?
15. Hält der Senat die in der Klimaanpassungsstrategie verankerte Zielsetzung, den
„vermehrten Einsatz von Klimageräten“ zu vermeiden, für zeitgemäß? Falls ja, warum?
Falls nein, welche Änderungen sind geplant?

Beschlussempfehlung:

Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP

Anlage(n):
- keine