Senat Bremen beantwortet Kleine Anfrage zu Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten in Bremen und Bremerhaven; lange Verfahrensdauer seit 2017

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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1930 (zu Drs. 21/1826) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten – Potenziale, Nutzungskonflikte und Perspektiven in Bremen und Bremerhaven

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 und Mitteilung des Senats vom 11. August 2026 Vorbemerkung des Fragestellers: Windenergieanlagen auf Gewerbe- und Industrieflächen bieten Möglichkeiten, um zusätzliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung zu erschließen, ohne weitere Freiraumflächen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ergeben sich Nutzungskonflikte mit gewerblichen Entwicklungs- und Erweiterungsinteressen sowie Fragen des Immissionsschutzes, der Flächenverfügbarkeit und der Wirtschaftlichkeit. Der Senat verfolgt bereits seit langer Zeit entsprechende Pilotansätze. Auffällig ist dabei die lange Verfahrensdauer: Bereits 2017 erklärte der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU- Bürgerschaftsfraktion (Drucksache 19/1416 vom 28.11.2017), bei der Planung und Entwicklung von Gewerbegebieten im Land Bremen werde die Möglichkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen geprüft und soweit rechtlich möglich festgesetzt. Dies gelte auch für die 3. Baustufe des Gewerbeparks Hansalinie Bremen. Dabei bezeichnete der Senat die Luneplate in Bremerhaven als Pilotprojekt für zukünftige nachhaltige Gewerbegebiete im Land Bremen.

Es stellt sich die Frage, welche Prüfungen seitdem durchgeführt, welche Ergebnisse tatsächlich erzielt und welche Erkenntnisse von Vorzeigebeispielen übernommen und übertragen wurden. Erläuterungsbedürftig ist auch, warum im Jahr 2026 noch immer von einem Pilotprojekt in der Hansalinie gesprochen wird, wenn dieselbe Zielsetzung bereits knapp zehn Jahre zuvor formuliert wurde. Auch vor dem Hintergrund, dass die Freie Hansestadt Bremen die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2038 gemäß aktueller Wirkungsanalyse des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) verfehlen wird, lässt sich eine solche außergewöhnlich lange Verfahrensdauer schwer erklären. Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. In welchen Gewerbe- und Industriegebieten der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven sind derzeit Windenergieanlagen installiert?

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1930 2 von 15 a. Wie viele Windenergieanlagen befinden sich jeweils in den einzelnen Gewerbe- und Industriegebieten? b. Welche Nennleistungen weisen die jeweiligen Anlagen auf? c. Inwiefern ist in den nächsten Jahren jeweils ein Repowering geplant? 2. Wie hoch ist die installierte Gesamtleistung der Windenergieanlagen auf Gewerbe- und Industrieflächen in Bremen und Bremerhaven und wie wird sich diese nach Einschätzung des Senats perspektivisch entwickeln? Die Fragen 1 a-c. und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für einzelne Gewerbe- und Industriegebiete, die sich im Eigentum der Sondervermögen und der WFB befinden oder aus anderen Gründen klar einem Gewerbe- und Industriestandort zugerechnet werden, können Angaben gemacht werden. Dabei handelt es sich teilweise um Zwischennutzungen auf noch nicht erschlossenen Standorten, um Forschungswindenergieanlagen, um Mittelwindanlagen (etwa 100/250 kW bis 1 MW Nennleistung) bzw. leistungsstärkeren WEA auf Betriebsgeländen. Die Auflistung erfolgt für die Standorte differenziert. Die Einbeziehung ausgewählter Hafenstandorte erfolgt ergänzend, um einen vollständigen Überblick zu den Wirtschaftsstandorten zu geben, obwohl diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Kleinen Anfrage sind. Hintergrund sind dort bereits vorliegende Potenzialanalysen, Planungen und konkrete Projekte sowie die daraus ableitbaren Erkenntnisse für weitere Standorte.

Bremen  Bremer Industriepark (BIP) Fünf Anlagen befinden sich auf gewerblichen Entwicklungsflächen des sechsten Bauabschnitts des BIP, der in der Flächennutzungsplanung bereits als gewerbliche Fläche dargestellt ist und für den sich aktuell ein Bebauungsplan für eine gewerbliche Entwicklung in der Aufstellung befindet. Die Anlagen sind als Zwischennutzung errichtet und weisen Nennleistungen von 3 x 2.000 kW sowie 2 x 2.300 kW auf. Zwei weitere Anlagen mit einer Nennleistung von 2.000 kW bzw. 2.500 kW befinden sich auf dem Betriebsgelände der Stahlwerke. Eine zusätzliche, im fünften Bauabschnitt des BIP liegende Forschungswindenergieanlage weist eine Nennleistung von 3.400 kW auf.

 Gewerbepark Hansalinie Bremen (GHB) Fünf WEA befinden sich auf gewerblichen Entwicklungsflächen (im FNP bereits als gewerbliche Fläche dargestellt) in der geplanten vierten Baustufe des GHB in Zwischennutzung. Die Anlagen weisen eine Nennleistung von jeweils 2.300 kW auf.

Unter Einbeziehung der vorgenannten WEA auf gewerblichen Entwicklungsflächen in Zwischennutzung sowie auf gewerblich genutzten Flächen beträgt die installierte Nennleistung im BIP und GHB derzeit rund 30 MW.

ArcelorMittal hat grundsätzlich Repowering-Pläne. Hier wurde ein positiver Vorbescheid von der Gewerbeaufsicht erteilt. Langfristig kann durch Repowering eine höhere Leistung erreicht werden. Repowering bedeutet den Austausch alter WEA durch neue, in der Regel leistungsstärkere Anlagenmodelle am bestehenden Standort. Von daher hängt die

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1930 3 von 15 tatsächliche Entwicklung von den jeweiligen standortbezogenen, planungsrechtlichen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Durch die Aufhebung der Zwischennutzung und den Rückbau der Bestands-WEA wird eine Leistung von ca. 36-49 MW entfallen.

Bremerhaven  Überseehafen: Aktuell sind noch keine WEA in Betrieb. In einer Windpotenzialanalyse der Deutschen WindGuard wurden sechs bis acht mögliche WEA-Standorte im Gebiet des Überseehafens (plus zwei Anlagen auf dem Betriebsgelände der Lloyd-Werft) aufgezeigt. Die Windpotenzialanalyse wurde im Zeitraum von Dezember 2023 bis Februar 2025 erarbeitet und wird weiter ausgewertet.

 Fischereihafen Bremerhaven Im Fischereihafen Bremerhaven sind derzeit fünf WEA verschiedener Betreiber in Betrieb, die unterschiedliche technische Spezifikationen aufweisen. Zwei Anlagen haben jeweils eine Nennleistung von 450 kW. Die übrigen drei Anlagen verfügen über unterschiedliche Nennleistungen von 50 kW, 750 kW und 8 MW. Bei der 8 MW-WEA handelt es sich um eine Testanlage für den Offshore-Einsatz.

Die zwei Anlagen, die im Jahr 1992 mit einer Nennleistung von jeweils 450 kW errichtet wurden, sollen langfristig durch eine moderne, leistungsstärkere WEA mit einer Nennleistung von 6 MW ersetzt werden (Repowering).

In Summe sind im Fischereihafen Bremerhaven derzeit WEA mit rund 9,7 MW installierter Gesamtleistung in Betrieb.  Industriegebiet LogInPort Im Industriegebiet LogInPort sind vierzehn Anlagen verschiedener Betreiber am Netz. Die Anlagen haben eine Leistung zwischen 1 und 5 MW, die Gesamtleistung beträgt rund 41,7 MW. Drei Anlagen befinden sich auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Bremerhaven, eine Anlage ist auf dem Teilsondervermögen des Landes Bremen installiert. Aktuell wird dort ein Bauantrag für eine weitere Anlage mit einer Leistung von 7 MW gestellt.

  1. Welche Flächenpotenziale für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gewerbe- und Industrieflächen bestehen nach Einschätzung des Senats an welchen Standorten im Land Bremen und auf welcher Datengrundlage (bitte mit Datum der jeweiligen Erhebung bzw. Potenzialanalyse) beruhen diese?
  2. Welche Gewerbe- und Industriegebiete im Land Bremen wurden seit 2017 hinsichtlich einer möglichen Integration von Windenergieanlagen untersucht? a. Mit welchen Ergebnissen wurden diese Prüfungen jeweils wann abgeschlossen? b. Welche Standorte wurden dabei als grundsätzlich geeignet, eingeschränkt geeignet oder ungeeignet bewertet? c. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der Integration von Windenergieanlagen untersucht?
  3. Für welche Gewerbegebiete in Bremen und Bremerhaven liegen bereits standortbezogene Umsetzungskonzepte oder Machbarkeitsuntersuchungen zu Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen vor?

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1930 4 von 15 a. Von wann und vom wem stammen diese Konzepte und Untersuchungen jeweils und was ist ihre Kernaussage? b. Welche Modelle zur direkten Versorgung von Gewerbebetrieben mit lokal erzeugtem Windstrom wurden dabei mit welchen Ergebnissen geprüft? c. Welche öffentlichen Mittel wurden jeweils für die Erstellung dieser Konzepte und Untersuchungen aufgewendet? d. Wie gestaltet sich der weitere Zeit-Maßnahmen-Umsetzungsplan?

Die Fragen 3, 4 a.-c und 6 a.-d. werden gemeinsam beantwortet.

Bremen Erklärtes Ziel der Stadt Bremen ist die Stärkung der Windenergienutzung. Dies betrifft auch die Prüfung von Möglichkeiten im Umfeld gewerblicher Nutzungen und ggf. integrierter Standorte in Gewerbe- und Industriegebieten. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen ist eine grundsätzliche Prüfung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Nutzung von WEA in oder im Umfeld von Gewerbestandorten erforderlich. Dabei besteht das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzubringen und diese mit den Erfordernissen für die wirtschaftliche Entwicklung der Gewerbe- und Industriestandorte in Einklang zu bringen. Beide Zielsetzungen sind dabei als wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Wirtschafts- und Klimapolitik zu verstehen.

Bei der Errichtung großmaßstäblicher WEA (5 MW) entsprechend des Standes der Technik und den Anforderungen an eine leistungsfähige Gewerbeflächenentwicklung können Nutzungskonflikte entstehen, die einer sorgfältigen fachlichen Prüfung und Abwägung bedürfen.

Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Gewerbeentwicklungsprogramms (GEP2030) mit der Entwicklungsstrategie für zukunftsweisende Wirtschaftsstandorte das Ziel formuliert, Zielkonflikte zwischen großmaßstäblichen WEA und der gewerblichen Entwicklung frühzeitig aufzuzeigen, transparent zu bewerten und Lösungsansätze kooperativ zu entwickeln. Diese Zielsetzung besteht unverändert fort.

In diesem Zusammenhang wurde im GHB der Standort „WEA3“ (vergleiche Abbildung 1) als sog. Pilotvorhaben untersucht, indem ein konkreter und durch die WFB finanzierter Antrag gem. Bundesimmissionsschutzrecht für diesen Standort im Oktober 2022 gestellt wurde. Ziel war es, die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vereinbarkeit einer großmaßstäblichen WEA mit den Anforderungen an einen Gewerbestandort zu untersuchen und hieraus Erkenntnisse für vergleichbare Standorte zu gewinnen und den Standort als Eigeninvestition der WFB zu realisieren. Die Voranfrage wurde im Januar 2026 mit einem positiven Vorbescheid abgeschlossen, der jedoch mit weitreichenden Auswirkungen auf die Vermarktbarkeit des Wirtschaftsstandortes beziehungsweise den Betrieb der WEA verbunden wäre. Hierzu zählen insbesondere erforderliche Abschaltungen der Anlage zur Vermeidung von Nutzungskonflikten.

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Abbildung 1: Lageskizze der Standorte „WEA3“ sowie „Amöbe“, Quelle: WFB Die Auswertung der Untersuchungen verdeutlicht, dass eine 5 MW-WEA aufgrund der mit diesen großen WEA verbundenen Wirkungen (Risiko von Trümmerbruch und Eisabfall, Lärm und Schlagschatten) zu erheblichen Beeinträchtig