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title: "Bremer Notaufnahmen melden Engpässe im IVENA-System in Bremen; Intensivmedizin stark betroffen"
sdDatePublished: "2026-08-13T06:07:00Z"
source: "https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-08-11_Drs-21-883%20S_17082.pdf"
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Bremer Notaufnahmen melden Engpässe im IVENA-System in Bremen; Intensivmedizin stark betroffen

Stadtbürgerschaft
21. Wahlperiode
Drucksache 21/883 S
(zu Drs. 21/853 S)
11. August 2026
Mitteilung des Senats
Bremer Notaufnahmen: Werden Überlastungssituationen im IVENA-System
vollständig abgebildet?

Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP vom 07.07.2026
und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026
Vorbemerkung der Fragestellerin:
Im Rahmen des IVENA-Verfahrens (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) informieren die
an der Notfallversorgung beteiligten Krankenhäuser den Rettungsdienst fortlaufend über die
aktuellen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit,
zeitweise Versorgungsengpässe bzw. Einschränkungen einzelner Versorgungsbereiche in den
Kliniken aufzuzeigen, um eine bedarfsgerechte Patientensteuerung zu unterstützen.
Eine möglichst realitätsnahe Abbildung der Versorgungslage ist auch angesichts der
zunehmenden Inanspruchnahme und Belastungen der Notaufnahmen durch steigende
Patientenzahlen von besonderer Bedeutung. So versorgt das Klinikum Bremen-Mitte als
Krankenhaus der erweiterten Notfallversorgung pro Jahr mehr als 45.000 Patientinnen und
Patienten.
Vor dem Hintergrund der Belastung der Notaufnahmen, die immer wieder Gegenstand
öffentlicher und fachlicher Diskussionen ist, stellt sich die Frage, wie häufig Einschränkungen
der Aufnahmefähigkeit im IVENA-Verfahren angezeigt werden und welche Auswirkungen dies
auf die Patientensteuerung durch den Rettungsdienst hat.
Die Fragen beantwortet der Senat wie folgt:
1.Wie oft, in welchem Umfang und aus welchen Gründen melden Bremer Notaufnahmen
Versorgungsengpässe in IVENA?
Versorgungsengpässe in den Bremer Notaufnahmen werden regelmäßig über das System
IVENA (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) gemeldet. Die Häufigkeit, der Umfang und
die Ursachen dieser Meldungen können jedoch variieren und hängen von verschiedenen
Faktoren ab, wie beispielsweise der Personalverfügbarkeit, den Bettenkapazitäten oder
besonderen Ereignissen (z. B. Grippewellen, Großschadenslagen). Auch Baumaßnahmen,
technische Störungen oder Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden
Versorgungsengpässen führen, die entsprechend gemeldet werden. Unabhängig von in IVENA
gemeldeten Engpässen werden Notfälle, die eine sofortige Intervention im Krankenhaus
erfordern, weiterhin von den Krankenhäusern versorgt.
a. Welche tageszeit- oder saisonabhängigen Schwankungen bestehen?

Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser wird maßgeblich durch die Verfügbarkeit des
Personals bestimmt. Saisonal auftretende Erkrankungen – wie akute Infektionen der
Atemwege durch RS-Viren, SARS-CoV-2 oder Influenzaviren – können dazu führen, dass die
Versorgungskapazitäten der Plankrankenhäuser im Land Bremen wiederkehrend
eingeschränkt sind. Dies ist vor allem auf eine Verringerung der betreibbaren
Krankenhausbetten zurückzuführen. Besonders ausgeprägt sind die Einschränkungen, wenn
ein hoher Versorgungsbedarf mit einer hohen Zahl krankheitsbedingter Personalausfälle
zusammenfällt. Entsprechend ist das Ausmaß der Engpassmeldungen in den Wintermonaten
tendenziell höher als in den Sommermonaten.
Die rettungsdienstlichen Zuweisungen verteilen sich im Tagesverlauf nicht gleichmäßig. Sie
erreichen ihren Tiefpunkt in den frühen Morgenstunden und steigen bis zum Mittag deutlich
an. Anschließend nehmen sie bis in die frühen Morgenstunden des folgenden Tages stündlich
leicht ab. Engpassmeldungen treten im Tagesverlauf ebenfalls häufiger am Nachmittag bis in
die frühen Morgenstunden auf als am Vormittag.
b. Welche Standorte und Versorgungsbereiche waren in den vergangenen sechs
Monaten in besonderem Maße von Engpassmeldungen betroffen?
Die Engpassmeldungen in IVENA betreffen primär die Bereiche Intensivmedizin und Innere
Medizin. Im Bereich der chirurgischen Versorgung von Notfallpatient:innen melden die
Kliniken weniger häufig Versorgungsengpässe. Im besonderen Maße war der Bereich der
Intensivmedizin von Engpassmeldungen betroffen. Dies betrifft grundsätzlich alle Standorte
mit Intensivmedizin in Bremen, jedoch variiert die Ausprägung über die Standorte. Die
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sieht im Bereich der Intensivmedizin
besonders strenge Vorgaben zum Schutz der Patient:innen vor. In der Tagschicht darf eine
Pflegekraft höchstens zwei Patient:innen betreuen, in der Nachtschicht höchstens drei.
Daher kann es bei Personalmangel notwendig sein, die Bettenkapazität entsprechend zu
reduzieren.
2. Wie viele IVENA-Meldungen wurden in den vergangenen sechs Monaten von der
Zentralen Notaufnahme am Klinikum Bremen-Mitte angezeigt, wie lange dauerten diese
jeweils an und wie stellt sich die Häufigkeit im Vergleich zu den übrigen Bremer
Notaufnahmen dar?
Die Engpassmeldungen in IVENA erfolgen nicht pauschal für eine gesamte Notaufnahme,
sondern werden seitens der Kliniken dezidiert nach den in IVENA hinterlegten Fachbereichen
und Sichtungskategorien (SK) der Patient:innen eingetragen, sodass rettungsdienstliche
Zuweisungen spezifisch gesteuert werden können. In IVENA werden die folgenden
Sichtungskategorien unterschieden:
• SK1: Notfallkategorie, die eine sofortige Intervention im Krankenhaus oder einen
sofortigen Arztkontakt erfordert.
• SK2: dringende Behandlung, bei der eine stationäre Aufnahme wahrscheinlich ist, aber
keine sofortige lebensrettende Intervention notwendig ist.
• SK3: leicht verletzte oder erkrankte Patient:innen, bei denen eine spätere,
gegebenenfalls ambulante Behandlung ausreichend ist.

Die Engpassmeldungen in den IVENA-Daten werden in Stunden angegeben. Auf Basis dieser
Daten kann der durchschnittliche Anteil der Stunden mit Engpassmeldungen über alle

Fachbereiche und Kliniken hinweg berechnet werden. Ein Vergleich dieses Mittelwerts aller
Krankenhäuser mit dem Klinikum Bremen-Mitte ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Sichtungskategorie
Stunden mit
Engpassmeldung
Stunden ohne
Engpassmeldung
Anteil an Stunden mit
Engpassmeldungen in
Prozent
Mittelwert aller Krankenhäuser
mit zentraler Notaufnahme im
Land Bremen
SK 1 (Notfallkategorie)
42.414
135.023
24%
Mittelwert aller Krankenhäuser
mit zentraler Notaufnahme im
Land Bremen
SK 2 (dringende Behandlung)
51.253
142.134
27%
Mittelwert aller Krankenhäuser
mit zentraler Notaufnahme im
Land Bremen
SK 3 (leicht verletzte oder
erkrankte Patient:innen)
26.035
95.562
21%
Klinikum Bremen-Mitte
SK 1 (Notfallkategorie)
27.486
170.112
14%
Klinikum Bremen-Mitte
SK 2 (dringende Behandlung)
71.809
180.768
28%
Klinikum Bremen-Mitte
SK 3 (leicht verletzte oder
erkrankte Patient:innen)
55.301
127.488
30%

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Stadt - Drucksache 21/883 S
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Im Vergleich zum Mittelwert aller Krankenhäuser zeigt sich für die Sichtungskategorie 1
(Notfallkategorie), dass das Klinikum Bremen-Mitte einen geringeren Anteil an Stunden mit
Engpassmeldungen aufweist. Für die Sichtungskategorie 3 (leicht verletzte oder erkrankte
Patient:innen) liegt der Anteil der Stunden mit Engpassmeldungen im Klinikum Bremen-Mitte
über dem Durchschnitt aller Krankenhäuser. Für die Sichtungskategorie 2 (dringende
Behandlung) entspricht der Wert des Klinikums Bremen-Mitte etwa dem Mittelwert aller
Krankenhäuser.
3. Welche Vorgaben, Kriterien oder Schwellenwerte gelten in Bremen für die Meldung
von Versorgungsengpässen im IVENA-System?
Es existiert eine Leitlinie des IVENA-Anwenderbeirat Niedersachsen/Bremen. Der IVENA-
Anwenderbeirat Bremen / Niedersachsen ist ein länderübergreifendes Gremium, das die
Nutzung der Software IVENA koordiniert, steuert und weiterentwickelt. Beteiligte Mitglieder
sind u.a. Vertreter von Kliniken, Leitstellen und zuständigen Ministerien bzw. Senatsbehörden
der Länder Bremen und Niedersachsen. Laut IVENA Anwenderleitfaden soll eine
Engpassmeldungen in der IVENA-Software erfolgen, wenn eine Fachabteilung keine eigenen
Bettenkapazitäten mehr hat und nur noch durch Fremdbelegung Patient:innen aufnehmen
kann, wenn im gesamten Haus keine Betten mehr verfügbar sind oder wenn technische bzw.
organisatorische Einschränkungen – wie etwa der Ausfall eines CTs oder einer ganzen
Fachabteilung – den regulären Betrieb unmöglich machen. Meldung von
Versorgungsengpässen sollen dabei möglichst kurz gehalten und nur so lange
aufrechterhalten werden, wie es unbedingt erforderlich ist.
Laut den Kliniken erfolgt grundsätzlich eine Engpassmeldungen nur bei erheblicher
Überlastung, wenn die sichere und zeitgerechte Versorgung der Patient:innen nicht mehr
gewährleistet werden kann. Die Entscheidung darüber liegt in der Regel bei der ärztlichen
Leitung und berücksichtigt sowohl das aktuelle Patienten:innenaufkommen als auch die
Schwere der Erkrankungen und die verfügbaren personellen und räumlichen Ressourcen. Die
Klinken orientieren sich zudem an internen Verfahrensanweisungen und individuellen
Einschätzung des ärztlichen Personals.
a. Wer ist für die Notaufnahme jeweils befugt, Einschränkungen im IVENA-System
zu melden und wie gestalten sich die Entscheidungs- und Freigabeketten in den
Kliniken?
Laut der Kliniken liegt die Befugnis zur Engpassmeldungen jeweils bei leitenden oder
diensthabenden ärztlichen Mitarbeitenden, die ihre Entscheidung ggf. gegenüber
Vorgesetzten begründen müssen. Laut den Kliniken ist die Engpassmeldung klar geregelt und
an bestimmte Funktionen gebunden. Vor einer Meldung wird intern geprüft, ob der
Versorgungsengpass durch zusätzliche Ressourcen behoben werden kann.
b. Welche konkreten Regelungen bestehen an den Standorten der Kliniken der
Gesundheit Nord?
Laut der GeNo haben Engpassmeldungen einzelner Bereiche ausschließlich durch Chefärzte
oder benannte Vertreter:innen nach Rücksprache mit der Klinikpflegeleitung zu erfolgen.

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Überbelegungen sollen kein Grund für eine Engpassmeldung darstellen; stattdessen ist
kollegiale Hilfe zur Entlastung der Situation einzuholen. Eine Überfüllung einer Zentralen
Notaufnahme (ZNA) mit Regelpatient:innen soll keine Engpassmeldungen rechtfertigen,
sondern soll die Information der beteiligten Klinikchefärzte zur kooperativen Entlastung
erfordern. Bei Overcrowding, also einer starken Anhäufung kritisch kranker
Notfallpatient:innen, kann eine Engpassmeldungen situationsindividuell über den Ärztlichen
Direktor erfolgen.
c. Inwiefern unterscheidet sich die Praxis der Meldung von
Versorgungsengpässen zwischen den Klinken, aus welchen Gründen und welche
Auswirkungen hat dies auf die Vergleichbarkeit der im IVENA-System
dargestellten Versorgungslage?
Bei dem Vergleich von IVENA-Daten ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kliniken über die
gleichen Fachabteilungen, Kapazitäten oder Spezialisierungen verfügen und die Aufnahme-
und Behandlungsmöglichkeiten über die Kliniken variieren. Damit variieren auch die zu
behandelnden Erkrankungen der Patient:innen. Zudem variieren Verfahrensanweisungen für
Engpassmeldungen zwischen den Kliniken. Insofern ist ein Vergleich einzelner Kliniken nur
bedingt möglich.

4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass Beschäftigte der Zentralen
Notaufnahme am Klinikum Bremen-Mitte in der Vergangenheit die Anzeige einer
Überlastungs- oder Versorgungsengpasssituation in IVENA für erforderlich gehalten
haben, eine entsprechende Meldung jedoch nicht erfolgt ist oder nicht freigegeben
wurde? Falls, ja wie viele Fälle sind bekannt und welche Gründe lagen hierfür jeweils
vor?
Laut der GeNo werden Engpassmeldungen in der Regel in Absprache mit der
Krankenhausdirektion getroffen. Ziel der Krankenhausdirektion ist es, ggf. unterstützend
einzugreifen, um die Aufnahme von Notfallpatient:innen zu gewährleisten. Gelegentlich
kommt es dabei nach Überprüfung der S