Sachsens Staatsregierung hält Bundeswehr-Aufträge für zivilen Rettungsdienst in Sachsen offen; Geheimschutz verhindert parlamentarische Auskunft
Operationsplan Deutschland: Sachsen hält Bundeswehr-Aufträge an zivile Retter offen – BSW Fraktion Sachsen
Operationsplan Deutschland: Sachsen hält Bundeswehr-Aufträge an zivile Retter offen
Staatsregierung kennt weder Kosten noch Folgen für die Einsatzbereitschaft – BSW warnt vor Militarisierung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Sachsens Staatsregierung hält im Zuge des Operationsplans Deutschland Beauftragungen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten durch die Bundeswehr ausdrücklich offen. Welche Aufgaben, Kosten und Folgen für die zivile Einsatzbereitschaft damit verbunden wären, kann sie nicht benennen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8
Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung lässt eine entscheidende Hintertür offen: Heute sind angeblich keine zusätzlichen Aufgaben vorgesehen, morgen können zivile Einsatzkräfte von der Bundeswehr beauftragt werden. Für uns ist die Grenze klar: Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz sind keine Personal- und Materialreserve der Bundeswehr. Das BSW lehnt jede Militarisierung der Gesellschaft ab. Der Rettungsdienst muss ausschließlich seinem zivilen Versorgungsauftrag dienen. Personal, Rettungswagen und medizinische Kapazitäten werden für die Notfallversorgung der Bevölkerung gebraucht und dürfen nicht für militärische Aufgaben verplant werden. Schon heute arbeiten viele Rettungsdienste an der Belastungsgrenze.“
Die Antwort offenbart zugleich erhebliche Planungslücken. Obwohl die Innenministerkonferenz die vollständige zivile Verteidigungsfähigkeit bis spätestens 2029 herstellen will, ist die sächsische Umsetzungskonzeption noch in Arbeit. Ein eigenes Referat „Zivilschutz“ entstand erst im April 2026. Die ressortübergreifende Auftaktveranstaltung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll im Oktober stattfinden. Bundeseinheitliche Fähigkeitsziele fehlen bislang.
Hentschel-Thöricht: „Drei Jahre vor dem Zieljahr kennt die Staatsregierung weder den konkreten Personalbedarf noch die Kosten oder die Auswirkungen auf Feuerwehren und Katastrophenschutz. Das ist keine belastbare Vorsorge. Sachsen braucht einen starken zivilen Bevölkerungsschutz für Naturkatastrophen, schwere Unglücke, Stromausfälle und andere Gefahren – aber keine Unterordnung ziviler Strukturen unter militärische Interessen.“ Auch eine landesweite Schutzraumplanung liegt nicht vor. Der Bund finalisiert derzeit eine Schutzraumstrategie; aus Sachsen beteiligt sich bislang lediglich Chemnitz an einem Pilotprojekt zur Erfassung möglicher öffentlicher Zufluchtsräume. Besonders brisant: Zu weiteren sächsischen Umsetzungsmaßnahmen verweigert die Staatsregierung unter Hinweis auf Geheimschutzbelange jede Auskunft. Selbst eine Unterrichtung nach der Geheimschutzordnung des Landtags lehnt sie ab, weil ihr der Kreis der zugangsberechtigten Abgeordneten und Beschäftigten zu groß sei. „Geheimschutz ist bei operativen Details nachvollziehbar. Er darf aber nicht zum Freibrief werden, das Parlament vollständig von der Kontrolle auszuschließen. Abgeordnete müssen zumindest in einem geeigneten geschützten Verfahren prüfen können, welche zivilen Strukturen betroffen sind, welche Kosten entstehen und ob die Versorgung der Bevölkerung gesichert bleibt.“
Die BSW-Fraktion fordert deshalb: eine klare politische und rechtliche Trennung zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und militärischen Aufgaben, keine Bundeswehr-Aufträge an zivile Einsatzorganisationen und den ausschließlichen Einsatz des Rettungsdienstes für seinen zivilen Versorgungsauftrag, eine verbindliche sächsische Konzeption mit Zeitplan, Schutzraumstrategie sowie vollständig ermitteltem und finanziertem Personal- und Sachbedarf, eine wirksame parlamentarische Kontrolle in einem geeigneten geschützten Verfahren.
Hentschel-Thöricht abschließend: „Vorsorge für die Menschen ist notwendig. Militarisierung ist es nicht. Jeder Euro und jede zusätzliche Kapazität im Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz muss der Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung zugutekommen – nicht militärischen Planungen.“
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