---
title: "Stadt Erfurt Stellungnahme zur Drucksache 1083/26 Kindertageseinrichtungen Erfurt; Fachkräfte-Überhang 181,11 VbE"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:55:00Z"
source: "https://buergerinfo.erfurt.de/getfile.asp?id=1019859\u0026type=do"
topics:
  - name: "child care"
    identifier: "medtop:20001317"
  - name: "teachers"
    identifier: "medtop:20000416"
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "employment"
    identifier: "medtop:20000509"
locations:
  - "Thüringen"
  - "Erfurt"
---


Stadt Erfurt Stellungnahme zur Drucksache 1083/26 Kindertageseinrichtungen Erfurt; Fachkräfte-Überhang 181,11 VbE

04 E Stellungnahme KSD

LV 1.04 E
01.20
©Stadt Erfurt

Jugendamt

Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 1083/26
Titel der Drucksache
Festlegung aus der öffentlichen Sitzung des JHA vom 23.04.2026 zur Drucksache 0235/26 -
Stellenbesetzung in den Erfurter Kindergärten - Nichteinhaltung des Betreuungsschlüssels

Öffentlichkeitsstatus der Stellungnahme
öffentlich

Zutreffendes bitte auswählen und im Feld Stellungnahme darauf Bezug nehmen:
Ist die rechtliche Zulässigkeit des Antrages gegeben?
Ja.
Stehen personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung?
Ja.
Liegen die finanziellen Voraussetzungen vor?
Ja.

Stellungnahme
Das Jugendamt Erfurt hat nach § 3 Abs. 4 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) als örtlicher
Träger der Jugendhilfe zu gewährleisten, dass ein hinreichendes Angebot an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Verfügung steht.
In Bezug auf die Kindertageseinrichtungen ist neben dem quantitativen Angebot an Plätzen auch
die notwendige Anzahl an geeigneten pädagogischen Fachpersonal gemäß § 16 ThürKigaG
vorzuhalten. Die Einhaltung des gesetzlichen Betreuungsschlüssels obliegt den Trägern.

Entsprechend der o.g. Festlegung hat das Jugendamt eine Übersicht (Stichtagsmeldung
01.03.2026) entsprechend den über SoJuS THUE – Soziales und Jugend Serviceportal
bereitgestellten Daten (Erhebung vom 29.06.2026) erarbeitet. Diese Übersicht ist als Anlage
beigefügt.

Datenbasis
Die Übersicht enthält anonymisiert die Kindertageseinrichtungen der Stadt Erfurt in Bezug auf
die Einhaltung des Betreuungsschlüssels nach §16 und 35 ThürKigaG (Übergangsbestimmungen).
Diesbezüglich wurde die Abweichung zwischen dem Fachkräfte-Bedarf mit dem Fachkräfte-
Bestand in Vollbeschäftigteneinheit (VbE) ermittelt.

Die Stadt Erfurt verfügt über 33 Träger von Kindertageseinrichtungen und über 106
Kindertageseinrichtungen.

Auswertungsergebnis
Mit Inkrafttreten des ThürKigaG ab 01.01.2025 bestand die Möglichkeit in Bezug auf die
Personalausstattung den § 16 ThürKigaG oder zunächst die Übergangsbestimmungen nach § 35
ThürKigG anzuwenden.

Die Zahlen des Freistaates Thüringen haben ergeben, dass die Stadt Erfurt in der Umsetzung
beider Gesetzesnormen deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt (in Bezug auf § 16
ThürKigaG: 47% ggü. 74% / in Bezug auf § 35 ThürKigaG: 89% ggü. 96 %).

Anhand der Auswertung für die Erfurter Kindertageseinrichtungen ist ersichtlich, dass unter
Verwendung der Übergangsbestimmungen nach § 35 ThürKigaG ein deutlicher Überhang an
Fachkräften von insgesamt 181,11 VbE besteht (Stichtag 01.03.2026). Von 106

LV 1.04 E
01.20
©Stadt Erfurt

Kindertageseinrichtungen erfüllten 94 Einrichtungen dies. Hingegen setzten 12 Einrichtungen
diese Mindestregelung nicht um.

Unter Verwendung des § 16 ThürKigaG ist festzustellen, dass ein Defizit an Fachkräften mit
insgesamt -17,16 VbE besteht. Abzüglich des Überhangs der kommunalen
Kindertageseinrichtungen mit 20,47 VbE ergibt sich für Kindertageseinrichtungen in freier
Trägerschaft ein Defizit von insgesamt -37,63 VbE, ohne die integrativen Kita’s sogar -44,06 VbE.
Diese Zahl entspräche 49 pädagogischen Fachkräften mit 35 Wochenstunden oder 57
pädagogischen Fachkräften mit 30 Wochenstunden.

Insgesamt sind große Unterschiede zwischen den Trägern zu erkennen. Von 33 Trägern erfüllten 9
Träger bereits zum Stichtag 01.03.2026 beide Gesetzesnormen. Besonders auffällig sind große
Überhänge bei integrativen Kita’s und bei einzelnen Trägern. Dagegen bestehen hohe Defizite bei
der Mehrheit der Träger in Bezug auf das vorzuhaltende Personal nach § 16 ThürKigaG.

Aus Sicht der Verwaltung wird prognostiziert, dass die Zugänge von April bis Dezember 2026 die
Abgänge der Vorschüler zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 annähernd kompensieren
werden. Dies hat zur Folge, dass weiterhin zum 01.01.2027 ein deutliches Defizit
trägerübergreifend zu erwarten ist.
Zum 01.01.2027 entfällt die Übergangsbestimmung nach § 35 ThürKigaG. Somit ist aus Sicht der
Verwaltung fraglich, ob zu diesem Zeitpunkt ausreichend pädagogischen Fachkräfte nach den
nun mehr anzuwendenden § 16 ThürKigaG trägerübergreifend vorgehalten werden können. Es ist
zu vermuten, dass in Vorbereitung der Umsetzung § 16 ThürKigaGzum 01.01.27
Neueinstellungen in der Trägerlandschaft erforderlich sind. Dies obliegt der
Trägerverantwortung.

Schlussfolgernd ist es nicht mehr zielführend, mit den Übergangsbestimmungen nach § 35 zu
argumentieren. Stattdessen ist zwangsläufig in Trägerverantwortung das erforderliche Personal
nach § 16 ThürKigaG vorzuhalten.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung:

Anlagenverzeichnis
Übersicht - Kindertageseinrichtungen - Betreuungsschlüssel nach ThürKigaG

gez. Trier

12.08.2026
Unterschrift Amtsleitung
Datum