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title: "Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Bern; Kantone erhalten ab 2027 keine Globalpauschalen mehr"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:08:00Z"
source: "https://www.bundesreisezentrale.admin.ch/de/newnsb/juqxUGo02CDia4fy1OUSo"
topics:
  - name: "refugees and internally displaced people"
    identifier: "medtop:20000645"
  - name: "government policy"
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locations:
  - "Bern"
  - "Switzerland"
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Bern; Kantone erhalten ab 2027 keine Globalpauschalen mehr

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Fremdmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bern, 12.08.2026 — Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 für den Bun-deshaushalt am 1. Januar 2027 erhalten die Kantone für Schutzbedürftige mit einer Aufent-haltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Subventionsdauer für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf fünf Jahre festgelegt wird. Somit entfallen die Voraussetzungen für Vorgaben des Bundes an die Kan-tone zur Höhe der Sozialhilfeleistungen für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilli-gung, wie sie nach geltendem Recht in Artikel 3 Absatz 1 der AsylV 2 festgelegt sind. Ent-sprechend soll in Artikel 3 Absatz 1 AsylV 2 die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie sollen in der AsylV 2 zudem die Grundlagen für die Nothilfepauschale im Falle einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S geschaffen wer-den.