BP Nr. 33 Bauverbotszone Industriegebiet Ost - Riskenweg 1; 65/55 dB(A) Lärmgrenze festgelegt
Fahrbahnkante It. Luftbild
24
Ma&stab: 1:1.000
0,8 90 GH = 12,0m 65 dB(A) / 55 dB(A)
ols
20 m Bauverbotszone gem. 24 (1) NStG
NS
Eullschema der Nutzung séchablone: Art der baulichen Nutzung
Grundflachenzahl Baumassenzahl
maximale Héhe baulicher Anlagen
maximaler flachenbezogener Schalleistungspegel / m? Grundsticksflache
Planzeichenerklarung
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 bis 11 BauNVO) Flee ed Eingeschranktes Industriegebiet (§ 9 BauNVO)
nicht iberbaubare Grundstiicksflache
Ma®& der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
Baumassenzahl 0,8 Grundflachenzahl GH = 12,00 m Gebaudehohe, als Héchstmak
Verkehrsflachen (§ 9 Abs. 4 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
StraRenverkehrsflachen
StraRenbegrenzungslinie
Sonstige Planzeichen
Emissionskontingente (maximal zulassiger flachenbezogener Schallleistungspegel tags/
65 dB(A) /55 dB(A) achts gemessen in dB/(A)/m? (gemalk DIN 45691) z.B. 65/55 dB(A)/m?)
Grenze des raumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB)
Sichtdreieck (20/200)
SK
Planzeichen erganzend zur Planzeichenverordnung Bauverbotszone gem. § 24 (1) NStrG
Grenze des raumlichen Geltungsbereiches BP Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Riskenweg 1”
Baugrenze BP Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Ruskenweg 1”
- Textliche Festsetzungen
1.1. Maximale Gebaudehohe (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO): Die maximale Gebaudehdhe (= Firsthohe) betragt, gemessen ab dem Bezugspunkt (textliche Festsetzung Nr. 1.2), 12,00 m.
4.2 Bezugspunkt (§ 18 Abs. 1 BauNVO): Bezugspunkt fiir die textlichen Festsetzungen zur Begrenzung der Hohe baulicher Anlagen ist die Oberkante des “IndustriestraRe Ost”, gemessen in der Mitte der Fahrbahn und in der Mitte der StraGenfront vor dem jeweiligen Grundstiick.
4.3. Einschrankung: Im Plangebiet sind nur solche Betriebe zulassig, deren Emissionen die festgesetzten Werte von 65 dB(A) / m? bei Tag und 55 dB(A) / m? bei Nacht nicht iiberschreiten. (flachenbezogener Schalleistungspegel / m? Grundstticksflache)
1.4 Niederschlagswasser: Das Niederschlagswasser der Dachflachen der geplanten Gebaude ist zu sammeln und im Grundstiicksbereich durch Verrieselung iiber Sickermulden, -rohre oder Schachte schadlos abzuleiten.
1.5 Auferkrafttreten von Bebauungsplanen: Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Riiskenweg 1”,
Anderung tritt der Bebauungsplan Nr. 33 ,Industriegebiet Ost - Riiskenweg 1", rechtswirksam seit dem 15.08.1994 in den Teilbereichen aufer Kraft, die im Geltungsbereich dieser Plananderung liegen.
Hinweise
2.1 Abfallentsorgung: Die Entsorgung der im Plangebiet anfallenden Abfalle erfolgt entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen sowie den jeweils gilltigen Satzungen zur Abfallentsorgung des Landkreises Emsland. Trager der 6ffentlichen Abfallentsorgung ist der Landkreis Emsland.
2.2. Denkmalschutz, Archdologie: Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frihgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind diese unverziiglich einer Denkmalschutzbehérde, der Gemeinde oder einem Beauftragten flr die archaologische Denkmalpflege anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 NDSchG). Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverandert zu lassen bzw. flr ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehdrde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet (§ 14 Abs. 2 NDSchG). Tel-Nr. der Unteren Denkmalschutzbehorde: (05931) 6605 oder (05931) 44-2173.
2.3. Artenschutz: Eventuell erforderliche Rodungsarbeiten und sonstige Gehdlzarbeiten (Riickschnitt, Umsetzungen, usw.) sind auf das unumgangliche Ma zu beschranken und gema& § 39 BNatSchG nur auferhalb der Zeit gehdlzbriitender Vogelarten und auferhalb der Quartierzeit der Fledermause (also nicht in der Zeit vom 01. Marz bis zum 30. September) durchzufiihren. Zu einem anderen Zeitpunkt ist unmittelbar vor Mafnahmenbeginn durch eine dkologische Baubegleitung sicherzustellen (Begehung der Planflache und Absuchen nach potentiellen Nestern), dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestande erfillt werden. Zur Vermeidung von Verbotstatbestanden gemaR § 44 BNatSchG ist vor der Fallung von potentiellen Hohlenbaumen von fachkundigem Personal zu prifen, ob die Baume von Fledermausen genutzt werden.
2.4 Wehrtechnische Dienststelle: Die Bauflachen befinden sich nahe der Wehrtechnischen Dienststelle. Die Anlage besteht seit Jahrzehnten und die Immissionen sind als Vorbelastung anzuerkennen. Die bei Erprobungs- und Versuchsschiefen entstehenden und auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen sind hinzunehmen. Diese SchieBen finden regelmaig tags und auch nachts statt. Vorkehrungen gegen diese Larmimmissionen sind nur im begrenzten Umfang, z. B. durch eine entsprechende Gebaudeanordnung oder Grundrissgestaltung, méglich. Die Eigentiimer sollen auf diese Sachlage hingewiesen werden. Abwehranspriiche gegen die Bundeswehr, den Betreiber des SchieRplatzes, konnen daher diesbeziiglich nicht geltend gemacht werden.
2.5 Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrig handelt gema® § 213 BauGB in Verbindung mit § 80 Abs. 3 NBauO, wer vorsatzlich oder fahrlassig den Festsetzungen bzw. Ortlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplanes zuwiderhandelt. Als Tatbestand gilt die Nichteinhaltung der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen bzw. Ortlichen Bauvorschriften. Ordnungswidrigkeiten kénnen gemak § 213 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 80 Abs. 5 NBauO mit Geldbu®en geahndet werden.
2.6 Versorgungsleitungen: Die Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser, Abwasser, Ferngas, Hdéchstspannungsleitung, Richtfunklinien) ist den jeweiligen Bestandsplanen der zustandigen Versorgungsunternehmen zu entnehmen; die notwendigen Schutzvorkehrungen und Nutzungsbeschrankungen sind zu beachten. Vor Beginn der Bauausfiihrung sind mit den jeweiligen Leitungstragern die erforderlichen Abstimmungsgesprache zu fiihren und der Beginn der Bauausfiihrung zu koordinieren.
2.7 Sichtdreiecke: Im Bereich der freizuhaltenden Sichtdreiecke diirfen Bebauungen, Einfriedungen und Bepflanzungen eine Hohe von 0,80 m iiber der Fahrbahnoberkante nicht tiberschreiten. Eine Bepflanzung mit einzelnen hochstammigen Baumen ist jedoch zulassig, sofern eine Sichtbehinderung fiir den Verkehr durch sie nicht ausgelést wird.
2.8 Brandschutz: Fir das geplante Vorhaben ist die Léschwasserversorgung so zu erstellen, dass ein Loschwasserbedart von 3200 l/min. (192 m*/h) vorhanden ist. Der Léschbereich umfasst i. d. R. alle Loschwasserentnahmemédglichkeiten in einem Umkreis von 300 m. Dabei sind in einem Umkreis von 150 m mindestens 50 % der Léschwasserversorgung sicherzustellen, die restlichen 50 % sind dann in einem Radius von 300 m um die baulichen Anlagen sicherzustellen. Als Léschzeit werden 2 Stunden angesetzt. Fir den Fall, dass Loschwasser tiber das Rohmetz der 6ffentlichen Trinkwasserversorgung bezogen wird, dient das DVGW-Arbeitsblatt W405 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) als planerische Grundlage.
Der Abstand der einzelnen Léschwasserentnahmestellen von den Gebauden darf 150 m nicht Uberschreiten. Die Standorte der einzelnen Hydranten bzw. Wasserentnahmestellen sind mit dem zustandigen Gemeinde - oder Ortsbrandmeister festzulegen.
Die Zuwegung und Aufstell- und Bewegungsflachen der Feuerwehr sind gema& §§ 1 und 2 der Allgemeinen Durchfiihrungsverordnung zur Niedersachsischen Bauordnung (DVO-NBauO) herzustellen.
Die erforderlichen StraRen sind vor Fertigstellung der Gebaude so herzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehindert zu den einzelnen Gebauden gelangen k6nnen.
Praambel
Auf Grund des § 1 Abs. 3 sowie §13a und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Dorpen diesen Bebauungsplan Nr.
33 “Industriegebiet Ost - Riiskenweg 1”, 1. Anderung, bestehend au: ichnung, den textlichen Festsetzungen und
Gemeindédirektor
Aufstellungsbeschluss |
Der Rat der Gemeinde Dérpen hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 die Aufstellung und die Offentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Ruskenweg 1”, 1. Anderung;beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemaR § 2 Abs. 1 BauGB am 08.04 026-orfsibich bekannt gemacht worde: ee le ‘ a2 cree OS Dérpen, den WS Wo IIb \ | ee Gemeindedirektor
Beschleunigtes Veffahre
a Der Bebauungsplan Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Riiskenweg 1”, “ts Anderung-wird gem. § 13a BauGB als ,Bebauungsplan der Innenentwicklung* ohne Durchfiihrung einer Umweltpriifung nach § 2 Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt. Auf die frihzeitige Beteiligung der Offentlichkeit sowie der.Behdrden und sonstigen Trager 6ffeptlicher Belange wird verzichtet. Peal a
Dérpen, dendS We Pe
Kartengrundlage: Liegenschaftskarte MaRstab: 1 : 1000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersachsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
€@ LGLN
Landesamt fiir Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Osnabriick -Meppen ©2024
Planunterlage erstellt von:
Offentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Bernd Haarmann Forst-Arenberg-Str. 1
26892 Dérpen
Tel.: 04963-919170
e-mail: info@vermessung-haarmann.de
Auftragsnummer: 240440
Gemarkung: Dérpen Flur: 33, 34
Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die stadtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Strafgen, Wege und Platze vollstandig nach (Stand vom 17.04.2024). Sie ist hinsichtlich der Darstel ung, \der,,Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch
einwandfrei. Die Ubertragbarkeit der neu z uA iidenden Gren: Ze n in die Ortlichkeit ist einwandfrei méglich. fon” ty aN “ Bi oe if a Cc ™ Dérpen, denZ 5.06 20d 3 S 4 ObVI Haarmann, Dérpen z nt 2 (Amtliche Vermessungsstelle) 2 = ) ie 1 g te ao
CF Sy : Lp JONPEN, SY (Unterschrift)
Planverfasser
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet von: THOMAS HONNIGFORT
Bauleitplanung - ErschlieBungsplanung - Landschaftsplanung - Freiraumplanung - Projektmanagement Nordring 21 * 49733 Haren (Ems)
Tel.: 05932 - 50 35 15 * Fax: 05932 - 50 35 16
Haren (Ems), dono 06. CO? C
Die Beteiligung der Offentlichkeit gem. § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fiir die Dauer eines Monats wurde am 08.01.2026 ortsiiblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 ““Industriegebiet Ost - Riskenweg 1”, 1. Anderung, und die Entwurfsbegriindung nebst Anlage standen vom 19.01.2026 bis einschlieBlich 27.02.2026 gem. § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet éffentlich zur Verfiigung und ahben wahrenddieser, Zeit zusatzlich 6ffentlich ausgelegen. Gema® § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig dio-Stellunghanmien Behdrden und sonstige Trager 6ffentlicher Belange eingeholt worden. fixe’ e.
Dérpen, dends Gb Qs db icy
Veréffentlichung im Internet bzw. Offentliche Auslegung
| GemelMdedirektor
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HY Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Dérpen hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 nach Priifung der Bedenken und Anregungen gem. § 13ai.V.m. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Riskenweg 1”,
- Anderung und die Begriindung nebst Anlage als Satrung’ 0 BauGB) beschlossen.
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Birgermeister
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Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 “Industriegebiet Ost - Riskenweg 1”, 1. Anderung ist gemaR § 10 Abs. 3 BauGB am 64 SS QS26 im Amtsblatt Nr2St SS des Landkreises Emsland bekannt gemacht worden. one pe
Der Bebauungsplan Nr. 33 “Industriegebiet Os!
rechtsverbindlich geworden.
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