Unternehmen E-Rechnungen für Aufträge des Landes Schleswig-Holstein ab 28.02.2026; Übergangsregelungen bis 2027 möglich
Bau- und Honorarrechnung als e-Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Wachstumschancengesetz sind Rechnungssteller ab dem 01. Januar 2025 grundsätz- lich verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen. Bei E-Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU han- delt es sich um maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung (xml-Datei) oder einem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten auf- grund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung. Eine Übergangsfrist soll den Wechsel zur flächendeckend elektronischen Rechnungstellung ver- einfachen. Sie können bis Ende des Jahres 2026 für bis zum 31. Dezember 2026 ausgeführte Um- sätze statt einer generell angestrebten E-Rechnung auch weiterhin eine sonstige Rechnung aus- stellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Sie haben in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, eine E-Mail mit einer PDF-Datei (PDF-Rechnung) an uns zu senden. Sofern Sie einen Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € erwirtschaftet haben, dürfen Sie darüber hinaus noch bis Ende des Jahres 2027 für im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze weiterhin eine Papierrechnung oder eine PDF-Rechnung stellen.
Für alle ab dem 28. Februar 2026 im Namen und für Rechnung des Landes Schleswig-Holstein gestellten Aufträge ist die Landesverordnung zur Änderung der E-Rechnungsverordnung vom 19. August 2025 zu beachten, die grundsätzlich zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnun- gen verpflichtet. Ausgenommen sind Direktaufträge nach § 14 UVgO und nach § 3a VOB/A.
Dubletten von Rechnungen (doppelt eingereichte Rechnungen) werden nicht bearbeitet. Auf paral- lelen Rechnungsversand an freiberuflich Tätige ist generell zu verzichten. Dies gilt auch für Rech- nungen aus Verträgen, die vor dem 08. Dezember 2017 geschlossen wurden. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnungen an uns das folgende E-Rech- nungsportal: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=XEINKAUF Je nach Übertragungsweg ist eine einmalige Registrierung sowie eine Freischaltung für den On- line-Dienst „E-Rechnungsportal“ im Serviceportal notwendig. Dort finden Sie auch die Allgemeinen Bedingungen und eine Anleitung für die Nutzung des E-Rechnungsportals sowie die ergänzende Datenschutzerklärung.
Nach Registrierung und Freischaltung nutzen Sie für die Übertragung Ihrer E-Rechnung per E-Mail bitte die folgende E-Mailadresse: Rechnung.Land@Rechnungsportal.landsh.de
Seite 2 Wir empfehlen die Übermittlung über PEPPOL1. Die Participant-ID lautet 0204:01-Land-63. Bitte beachten Sie, dass beim Übermitteln Ihrer Rechnung über einen PEPPOL-Access-Point, das Verwenden der Leitweg-ID (01-2002-79) und der PEPPOL Participant-ID notwendig ist. Alle Kommunikationen im PEPPOL-Netzwerk werden signiert, validiert und verschlüsselt.2
Um sicherzustellen, dass Ihre E-Rechnung bei uns richtig ankommt und verarbeitet werden kann, muss Ihre Rechnung folgende Angaben enthalten:
Bitte beachten Sie, dass Sie zu jeder eingereichten Rechnung eine Rückmeldung vom E-Rech- nungsportal per automatisierter E-Mail erhalten, die eine erfolgreiche Zustellung oder eine Ableh- nung mit den jeweiligen Fehlerursachen beinhaltet. Anhand des Ablehnungsdokuments sowie eines Laufzettels können Sie die Fehlerursache selbst erkennen und beheben. Sollten dennoch Probleme bestehen, die eine erfolgreiche Zustellung verhindern, wenden Sie sich bitte an das Hilfepostfach von Dataport (dataporthilfee-rechnung@dataport.de).
Dieses Schreiben und das Schreiben Bau- und Honorarrechnungen als PDF per E-Mail finden Sie auch unter https://www.e-vergabe-sh.de/services/downloads
Sollten Sie weitere Fragen zur Rechnungsstellung oder zur E-Rechnung haben, können Sie sich gerne per E-Mail (KM_E-Rechnung@gmsh.de) an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen Ihre GMSH
Stand 13.08.2026
1 Weiterführende Informationen zum PEPPOL-Netzwerk erhalten Sie unter https://xeinkauf.de/faq/peppol/ 2 https://xeinkauf.de/faq/peppol Leitweg-ID: 01-2002-79 (Buyer Reference BT-10) Ihre Kreditoren-Nr.: xxxxxx (Seller identifier BT-29) (unter KM_E-Rechnung@gmsh.de erfragen) Bestellreferenz: z.B. Vergabe-Nr./ Auftrags-Nr./ Vertrags-Nr./ Bestell-Nr./ Baumaßnahmen-Nr. (Purchase Order Reference BT-13) / Name + Org.Zeichen des Auftraggebers