EKZ nimmt ElCom-Entscheid zur Anrechenbarkeit der Kosten für Ausgleichsenergie 2021 in der Schweiz; ElCom-Entscheid: Kosten in Grundversorgung nicht anrechenbar.
EKZ nimmt ElCom-Entscheid zur Anrechenbarkeit der Kosten für Ausgleichsenergie während der Energiekrise im Jahr 2021 zur Kenntnis
Im Jahr 2021 führten der höhere Stromverbrauch während der Corona-Pandemie und beispiellose Preisverwerfungen an den internationalen Strommärkten zu ausserordentlichen Mehrkosten bei der Energiebeschaffung für die Grundversorgung. Bis November 2021 entstanden bei der Energiedienstleisterin Primeo Energie Schweiz AG (vormals Primeo Energie AG), die EKZ für die Strombeschaffung beauftragte, für die kurzfristige Beschaffung von Ausgleichsenergie deutlich höhere Kosten, als aufgrund früherer Erfahrungen absehbar war. Ausgleichsenergie stellt sicher, dass die Stromversorgung der Kundinnen und Kunden jederzeit gewährleistet bleibt. Der Dienstleistungsvertrag zwischen der Primeo Energie Schweiz AG und EKZ regelte die Beschaffung von Ausgleichsenergie zu Fixpreisen. Diese Regelung wurde den damaligen Umständen mit rekordhohen Marktpreisen und dem erhöhten Stromverbrauch während der Pandemie aus Sicht der Parteien nicht mehr gerecht. Deshalb beanspruchte Primeo Energie Schweiz AG die Auflösung des bestehenden Vertrags mit EKZ. Im Vertrag zwischen EKZ und Primeo Energie Schweiz AG war für derartige wirtschaftliche Schieflagen eine Austrittsklausel vorgesehen. EKZ stimmte der aus Sicht des Unternehmens vertragskonformen Vertragsauflösung per Ende November 2021 zu, um ein mögliches Prozessrisiko mit deutlich höheren Kosten zu vermeiden. Den Grossteil der entstandenen Mehrkosten trug die Primeo Energie Schweiz AG. EKZ beteiligte sich im Rahmen der Vertragsauflösung zudem mit einer Ausgleichszahlung von vier Millionen Franken. EKZ und die Primeo Energie Schweiz AG verhandelten einen neuen Dienstleistungsvertrag per 1. Januar 2022 für die Beschaffung von Ausgleichsenergie. Für Dezember 2021 vereinbarten die beiden Unternehmen eine Übergangslösung für die Beschaffung von Ausgleichsenergie. Durch die Beschaffung von Ausgleichsenergie aufgrund dieser Übergangslösung ergaben sich Mehrkosten für EKZ in Höhe von sechs Millionen Franken. Die Ausgleichszahlung von vier Millionen Franken an die Primeo Energie Schweiz AG sowie die sechs Millionen Franken Mehrkosten für die Beschaffung von Ausgleichsenergie im Dezember 2021 rechnete EKZ als anrechenbare Kosten in die Grundversorgungstarife 2023 ein. EKZ liess dieses Vorgehen im Vorfeld von einer renommierten Zürcher Anwaltskanzlei prüfen. Das Rechtsgutachten bestätigte, dass das Vorgehen korrekt und angesichts der ausserordentlichen Umstände sachgerecht war. Das Fachsekretariat der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) untersuchte im Rahmen einer Erhebung die Beschaffungsprozesse verschiedener Netzbetreiber, darunter auch jene von EKZ. Die ElCom kommt entgegen der Erwartung von EKZ zum Schluss, dass die Ausgleichszahlung an die Primeo Energie Schweiz AG sowie die für EKZ entstandenen Mehrkosten für Ausgleichsenergie im Dezember 2021 – also während der kurzen vertraglichen Übergangszeit – nicht hätten in der Grundversorgung angerechnet werden dürfen. EKZ nimmt den Entscheid der ElCom zur Kenntnis, kann diesen unter Berücksichtigung der damaligen ausserordentlichen Umstände aber nicht in allen Punkten nachvollziehen. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von Ausgleichsenergie, deren Kosten grundsätzlich als anrechenbare Gestehungskosten Energie gelten. EKZ verzichtet dennoch auf eine Beschwerde und wird der Aufforderung der ElCom zugunsten der Kundinnen und Kunden nachkommen. Die rund 10 Millionen Franken zuzüglich Zinsen in Höhe von ungefähr 1.6 Millionen Franken wird EKZ, wie von der ElCom gefordert, für die Kalkulation der zukünftigen Tarife in Form von Deckungsdifferenzen berücksichtigen. Dies bedeutet, dass EKZ das bestehende Deckungsdifferenzguthaben um diesen Betrag reduziert. Die Rückerstattung wird folglich nur indirekt auf der Stromrechnung erscheinen. In effektiven Kosten ausgedrückt, zahlt ein typischer 4-Personenhaushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh
Jahr einmalig 18 Franken weniger.