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title: "Die Sächsische Staatsregierung beschloss in Sachsen die Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung; Frist bis 31. Dezember 2026 für Kommunen bis 100.000 Einwohner."
sdDatePublished: "2026-08-13T13:57:00Z"
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Die Sächsische Staatsregierung beschloss in Sachsen die Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung; Frist bis 31. Dezember 2026 für Kommunen bis 100.000 Einwohner.

Neuigkeiten - Energie - sachsen.de

Die Sächsische Staatsregierung hat am 30. Juni 2026 eine Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) beschlossen. Diese wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14. August 2026 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Gegenstand der Verordnung ist eine Fristverlängerung zur Anzeige des Kommunalen Wärmeplans von Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern, welcher mit Fördermitteln des Bundes erstellt wurde, auf den 31. Dezember 2026.

Zeitgleich tritt die Sächsische Wärmeplanungsauszahlungsverordnung (SächsWPAVO) in Kraft. Diese regelt das Verfahren zur Auszahlung des Mehrbelastungsausgleichs für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans.

Aktuell befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) (u.a. Einführung einer » Kleinen Wärmeplanung «) im parlamentarischen Verfahren beim Bund. Nach Abschluss dieses Gesetzgebungsprozesses ist beabsichtigt, die betroffenen Kommunen zeitnah mit einem Informationsschreiben über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen zu informieren.