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title: "Krüger, Uwe Beschränkung der Vollstreckung öffentlich zugestellt Finanzamt Meißen; Frist zwei Wochen nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-13T07:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/209_Meissen/3209_OEZ_2026_0069.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
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  - name: "law"
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locations:
  - "Sachsen"
  - "Germany"
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Krüger, Uwe Beschränkung der Vollstreckung öffentlich zugestellt Finanzamt Meißen; Frist zwei Wochen nach Veröffentlichung

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Meißen

Datum

11. August 2026
Geschäftszeichen

3209/ÖZ/2026/0069

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname
Krüger, Uwe
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
unbekannt

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter
oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über
den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person ist zuzustellen:
(genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid über die Beschränkung der Vollstreckung nach §§ 268 ff. Abgabenordnung
(Aufteilungsbescheid) vom 11. August 2026

Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und
kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der
Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Ver-
treter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03521 718 0
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.