Baden-Württemberg WBK-Aktualisierung Rahmenvereinbarung; öffentlicher Wald 18 Monate, optionale Verlängerungen 2x12 Monate
446-164-4-2026 Aktualisierung des Waldbiotopbestandes im Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung im öffentlichen Wald nachdem Verfahren der Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg (WBK)
446-164-4-2026 Aktualisierung des Waldbiotopbestandes im Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung im öffentlichen Wald nachdem Verfahren der Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg (WBK)
Az. 446-164-4-2026 Titel: “Aktualisierung des Waldbiotopbestandes im Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung im öffentlichen Wald nachdem Verfahren der Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg (WBK)”
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet zunächst am 30.06.2028(18 Monate). Die Vertragspartner können den Vertrag optional zweimal jeweils um weitere 12 Monate verlängern, und zwar: - erste optionale Verlängerung: 01.07.2028 bis 30.06.2029 - zweite optionale Verlängerung: 01.07.2029 bis30.06.2030.
Beschreibung: Das für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung “WBK-Aktualisierung” von 01.01.2027 bis30.06.2028 geschätzte Leistungsvolumen für die im Rahmen der WBK-Aktualisierung zu erbringenden Leistungen beträgt einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Einarbeitungszeit insgesamt 1.566 Personentage. Für dasProjektjahr 2027
2028 wird der Arbeitsschritt “Kartierung” mit 1.227 Personentagen geschätzt. Die beiden weiteren Arbeitsschritte werden für das Projektjahr 2027
2028 mit 52 bzw. 287 Personentagen geschätzt (s. Tabelle 1). Das für die optionalen Vertragsverlängerungen geschätzte Leistungsvolumen ergibt sich aus der Tabelle der “Arbeitsvolumen der Laufzeit bis 2027-2028” . (Lt. Nr. 5. “Umfang der jährlichen Arbeiten
Aufwandsschätzung” der Leistungsbeschreibung)Die angegebenen Personentage stellen Schätzwerte auf Grundlage des bei Einleitung des Vergabeverfahrensprognostizierten Bedarfs dar und dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Die Schätzwerte begründen wedereinen Anspruch des Auftragnehmers auf einen bestimmten Leistungsumfang noch eine Verpflichtung des Auftraggebers, Leistungen in dem geschätzten Umfang abzurufen. Die verbindliche Obergrenze der Rahmenvereinbarung bildet die inden Vergabeunterlagen festgelegte Höchstmenge an Leistungsstunden. Mit Erreichen dieser Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung, auch wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Vertragsverlängerungen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Die Eignungsvoraussetzungen und die vorzulegenden Nachweise ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 7) sowie der Eignungsanlage (Anlage Eignungsnachweise) der Vergabeunterlagen.
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.)
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u.a.) bis
Plangemäßer frühester Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf