Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll, kritisiert das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, während es ins Parlament geht; kaum Verbesserungen gegenüber März-Fassung

Lars Klingbeils Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

Ein Sprung in die richtige Richtung – aber viel zu kurz

„Den Kriminellen ihr unverschämt ergaunertes Vermögen wegzunehmen, ist ein wichtiges und nötiges politisches Ziel“, fordert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. „Was lange währt, wird endlich gut“, heißt es im Volksmund. Dieser Annahme wird das nun vorliegende Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) aber leider nicht vollumfänglich gerecht. Eigentlich bereits im April im Kabinett erwartet, steht es am 12.08.2026 nun zur Überleitung ins Parlament zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der Bundesregierung.

Schon sein Name deutet mehr auf politisches Marketing als auf inhaltsschwere Wirkung hin. Richtig ist, dass das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität leistet. Es stärkt den Zoll durch mehr Aufgaben und Befugnisse und gibt ihm eine neue – wenn auch für seine polizeilichen Aufgaben wenig taugliche – Struktur. Gut gemacht und gut gemeint ist eben nicht dasselbe. Das neue Gesetz macht es nicht wirklich besser. Es wird mit dem neuen Gesetz nur weniger schlecht. „Schon jetzt zeichnet sich nämlich ab, dass das angekündigte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz dem Zoll viel Arbeit, den Kriminellen aber wenig Sorgen machen wird“, prophezeit GdP-Zoll-Chef Frank Buckenhofer unter Hinweis auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Gerichtlicher Streit um die richtige Rechtsanwendung wird das Ermitteln und Einziehen von Vermögen bremsen

Zentral im neuen Gesetz ist – neben einigen datenschutzrechtlichen und polizeifachlichen Anpassungen – vor allem die spürbare Verbesserung der Geldwäschebekämpfung und die zukünftige Ermöglichung verwaltungsrechtlicher Finanzermittlungen zur Abwehr von Gefahren für das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Wirtschafts- und Finanzsystem. Im Kern geht es um eine bessere Finanzkriminalitätsbekämpfung, die seit langer Zeit von der GdP gefordert wird. Aber: Es darf vermutet werden, dass ein Großteil der Arbeit der Zollfahnderinnen und Zollfahnder zukünftig darin besteht, sich mit mehr oder weniger pfiffigen Anwälten über die juristischen Fragen gerichtlich zu streiten, in welcher Weise die Einziehung des Vermögens eine Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Wirtschafts- und Finanzsystem tauglich abwehrt und ob die Einziehung des Vermögens das wirklich mildeste Mittel zur Abwehr derartiger Gefahren ist.

Das überarbeitete Gesetz bringt keine großartige Verbesserung gegenüber der Fassung von März 2026

Bereits im März d.J. hatten wir im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf veröffentlicht. Nun nehmen wir zur Kenntnis, dass unsere damalige Kritik an der gesetzlich vorgesehen Zielstruktur des Zolls unverändert Gültigkeit behält, genauso wie unsere Kritik zur präventiven Finanzermittlung und zur Gesetzesarchitektur, sodass der neue Entwurf gegenüber dem alten vom März d.J. kaum eine Verbesserung für den Zoll darstellt. Hoffentlich glättet das Parlament noch die vielen Falten im Gesetz.

Foto: GdP | Kay Herschelmann