BFH veröffentlicht sechs V-Entscheidungen in Deutschland; Kommende Kurzkommentierungen am Montag

BFH: Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen | Steuern | Haufe

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen

Am 13.8.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Begriff des Grundstücks

Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen 325

Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten 229

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich 212

Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 155

Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 129

Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten 108

Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen 101

Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“ 98

Abschreibung für eine Produktionshalle 95

Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem 88

Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims 13.08.2026

Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen 13.08.2026

Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts 13.08.2026

Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags 12.08.2026

Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung 12.08.2026

Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 10.08.2026

Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren 10.08.2026

Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil 10.08.2026

Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen 06.08.2026

Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts 06.08.2026

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Der Wertfeststellungsbescheid entfaltet nicht nur hinsichtlich des Grundbesitzwerts, sondern auch hinsichtlich der Feststellung der wirtschaftlichen Einheit Bindungswirkung für den Erbschaftsteuerbescheid.

Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Mindestbesteuerung

Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, § 10a Satz 1 und 2 GewStG sind nach den Maßgaben des BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025, 2 BvL 19

14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO ernsthaft zu erwägen.

Besteuerung des Abwicklungs- beziehungsweise Insolvenzzeitraums bei Kapitalgesellschaften

Kommt es bei einem über drei Jahre hinausgehenden Abwicklungs-

Insolvenzzeitraum nach den Regelungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG zu sogenannten Zwischenveranlagungen, handelt es sich dabei nicht um vorläufige Veranlagungen, die später durch eine einheitliche Veranlagung für den gesamten Abwicklungs-

Insolvenzzeitraum zu ersetzen sind, sondern um endgültige Veranlagungen.

Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale für vergünstigte Kantinennutzung

Hat sich der Entleiher von Zeitarbeitskräften – im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung – gegenüber seinem Betriebsrat verpflichtet, den Zeitarbeitskräften die Betriebskantinen zu denselben Konditionen wie dem eigenen Personal zur Verfügung zu stellen, und stellt er dafür dem Verleiher der Zeitarbeitskräfte eine Kostenpauschale in Rechnung, die der Verleiher dem Entleiher zurückberechnet, liegt insoweit keine Leistungserbringung zwischen Entleiher und Verleiher vor.

EuGH-Vorlage zu dem Erfordernis einer personellen und technischen Ausstattung einer festen Niederlassung

Ist eine Anlage (hier: Trocknungsanlage), die an der Erbringung einer Dienstleistung (hier: Entsorgungsdienstleistung) beteiligt ist, im Hinblick auf das Erfordernis einer personellen und technischen Ausstattung eine feste Niederlassung i.S. von Art. 192a MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger mit Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat die im Inland belegene Anlage von seinem Sitz aus ferngesteuert überwacht und wartet sowie für den Betrieb dieser Anlage im Übrigen einen Subunternehmer beauftragt, dessen Personal in der Anlage tätig wird?

Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.

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