BFH veröffentlicht sechs V-Entscheidungen in Deutschland; Kommende Kurzkommentierungen am Montag
BFH: Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen | Steuern | Haufe
Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen
Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA
Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken
Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG
Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
Am 13.8.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Begriff des Grundstücks
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen 325
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten 229
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich 212
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 155
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 129
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten 108
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen 101
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“ 98
Abschreibung für eine Produktionshalle 95
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem 88
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims 13.08.2026
Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen 13.08.2026
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts 13.08.2026
Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags 12.08.2026
Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung 12.08.2026
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 10.08.2026
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren 10.08.2026
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil 10.08.2026
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen 06.08.2026
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts 06.08.2026
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Der Wertfeststellungsbescheid entfaltet nicht nur hinsichtlich des Grundbesitzwerts, sondern auch hinsichtlich der Feststellung der wirtschaftlichen Einheit Bindungswirkung für den Erbschaftsteuerbescheid.
Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Mindestbesteuerung
Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, § 10a Satz 1 und 2 GewStG sind nach den Maßgaben des BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025, 2 BvL 19
14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO ernsthaft zu erwägen.
Besteuerung des Abwicklungs- beziehungsweise Insolvenzzeitraums bei Kapitalgesellschaften
Kommt es bei einem über drei Jahre hinausgehenden Abwicklungs-
Insolvenzzeitraum nach den Regelungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG zu sogenannten Zwischenveranlagungen, handelt es sich dabei nicht um vorläufige Veranlagungen, die später durch eine einheitliche Veranlagung für den gesamten Abwicklungs-
Insolvenzzeitraum zu ersetzen sind, sondern um endgültige Veranlagungen.
Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale für vergünstigte Kantinennutzung
Hat sich der Entleiher von Zeitarbeitskräften – im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung – gegenüber seinem Betriebsrat verpflichtet, den Zeitarbeitskräften die Betriebskantinen zu denselben Konditionen wie dem eigenen Personal zur Verfügung zu stellen, und stellt er dafür dem Verleiher der Zeitarbeitskräfte eine Kostenpauschale in Rechnung, die der Verleiher dem Entleiher zurückberechnet, liegt insoweit keine Leistungserbringung zwischen Entleiher und Verleiher vor.
EuGH-Vorlage zu dem Erfordernis einer personellen und technischen Ausstattung einer festen Niederlassung
Ist eine Anlage (hier: Trocknungsanlage), die an der Erbringung einer Dienstleistung (hier: Entsorgungsdienstleistung) beteiligt ist, im Hinblick auf das Erfordernis einer personellen und technischen Ausstattung eine feste Niederlassung i.S. von Art. 192a MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger mit Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat die im Inland belegene Anlage von seinem Sitz aus ferngesteuert überwacht und wartet sowie für den Betrieb dieser Anlage im Übrigen einen Subunternehmer beauftragt, dessen Personal in der Anlage tätig wird?
Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.
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