Ausschuss für Schule, Kultur und Sport erlässt zwei neue Satzungen zur Schülerbeförderung Elmshorn; Zwei neue Satzungen ab 01.08.2026
SI/SKS/085/2026 Niederschrift öffentlich
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Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
Sitzungstermin: Donnerstag, 11.06.2026 Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:42 Uhr Raum, Ort: Kreistagssaal, 4. OG, Kurt-Wagener-Str. 13, 25337 Elmshorn
Anwesenheitsliste Anwesend Vorsitz
Gunnar Werner FDP
Mitglieder
Patricia Burek CDU
Alexandra Waßong CDU
Stephan Schmidt CDU
Karla Fock CDU Vertretung für: Kai Sibbert Viola Peters CDU
Daniela Baschin SPD Vertretung für: Werner Harms Aaron Stenhüser SPD
Victoria Wichert SPD
Regina Flesken Bündnis 90 / Die Grünen
Sabine Schaefer- Maniezki Bündnis 90 / Die Grünen
Lukas Unger Bündnis 90 / Die Grünen Vertretung für: Ines Strehlau Axel Schröer AfD Vertretung für: Lars Ole Carstens
Verwaltung
Stefanie Gersdorf
Anne Marieke Graf
Mara Rose
Jessica Schrader
Kathrin Sommer
Lilian Schmuck
Oliver Carstens
Silke Linne
Abwesend Mitglieder
Kai Sibbert CDU Entschuldigt Werner Harms SPD Entschuldigt
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Ines Strehlau Bündnis 90 / Die Grünen Entschuldigt Lars Ole Carstens AfD Entschudigt
Kreisseniorenbeirat
Heidemarie Brandt Seniorenbeirat Elmshorn Entschuldigt
Gäste:
Andrew Yomi (Fachdienst ÖPNV und Schülerbeförderung, Kreis Herzogtum Lauenburg) Mark Müller, KSV Sylvia Frahm, Stellv. Schulleitung Berufliche Schulen Elmshorn
[Ende Anwesenheitsliste]
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Tagesordnung Öffentlicher Teil
1
Regularien
2
Festsetzung der Tagesordnung
3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
4
Niederschrift über die Sitzung vom 12.03.2026
5
Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2026
6
Folienvortrag OLAV - aktuelle Sachstände und zukünftige Entwicklungen (15 Min.)
7
Schülerbeförderung: Erlass von zwei neuen Satzungen zum 01.08.2026
8
Prioritätenliste zur Sportförderung 2027
9
Zuschüsse für das zweite Halbjahr 2026 nach der Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg (Veranstaltungsförderung)
10
Umzug des schulpsychologischen Dienstes in Pinneberg
11
Anpassung der Umsetzungsfrist zur Änderung der Rechtsform für die Beruflichen Schulen des Kreises Pinneberg in Elmshorn und Pinneberg
11.1
Anpassung der Umsetzungsfrist zur Änderung der Rechtsform für die Beruflichen Schulen des Kreises Pinneberg in Elmshorn und Pinneberg Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
12
Annahme einer Spende für die Heidewegschule (Trampolin)
13
Bericht der Verwaltung
14
Haushaltskonsolidierung
15
Mitteilungen und Anfragen
15.1
Personalsituation der sozialpädagogischen Assistenzen an den Förderzentren Geistige Entwicklung
15.2
Themenspeicher Fortschreibung
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15.3
Rahmenrichtlinie Zuwendungen für den Kreis Pinneberg
16
Verschiedenes
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Protokoll Öffentlicher Teil
Zu 1 Regularien
Der Vorsitzende Gunnar Werner begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und frist gerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zur Schriftführung wird Andrea Witt bestellt.
Der Vorsitzende verpflichtet Frau Nicole Baer und führt sie per Handschlag in ihr Amt ein.
Zu 2 Festsetzung der Tagesordnung
Der Vorsitzende Gunnar Werner empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Ganztagsbetreuung in nicht öffentlicher Sit zung als TOP 17 zu behandeln.
Der TOP 15.3 wird wegen fehlender Vorlage gestrichen.
Weitere Anmerkungen oder Bedenken gegen die Tagesordnung liegen nicht vor. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die vorliegende Tagesordnung inklu sive Ausschluss der Öffentlichkeit zu dem Tagesordnungspunkt 17.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig- ja
Zu 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
Zu 4 Niederschrift über die Sitzung vom 12.03.2026
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift vom 12.03.2026 erhoben. Sie gilt damit als genehmigt.
Zu 5 Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2026
Beschluss: Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift vom 16.04.2026 erhoben. Sie gilt damit als genehmigt.
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Zu 6 Folienvortrag OLAV - aktuelle Sachstände und zukünftige Entwicklungen (15 Min.)
Herr Yomi hält einen Vortrag gemäß der anliegenden Präsentation. Unter anderem er läutert er, dass das Personal mit den zurzeit eingehenden Anträgen überlastet sei. Herr Werner stellt die Zwischenfrage, ob die Vereinheitlichung der Ticketpreise zu einer Ent lastung führen werde.
Herr Yomi antwortet, die Vereinheitlichung der Ticketpreise werde zwar zu einer Entlas tung führen; dieser Effekt sei in den vorliegenden Berechnungen bereits berücksichtigt. Gleichwohl ändere dies nichts daran, dass in einzelnen Bereichen weiterhin ein Mehr bedarf an Personal bestehe.
Herr Unger begrüßt die Vereinheitlichung der Ticketpreise als Schritt in die richtige Rich tung. Anschließend fragt er, ob für Kinder, deren Eltern Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen, eine Schnittstelle zur bestehenden Bildungskarte geschaffen werden könne. Dadurch solle Menschen mit geringerem Einkommen ein möglichst bürokratiearmer Zugang zu den entsprechenden Förder- und Teilhabeleistun gen ermöglicht werden.
Herr Yomi antwortet, dass grundsätzlich das Ziel verfolgt werde, die Verfahren mög lichst bürokratiearm zu gestalten. Sofern eine technisch und organisatorisch umsetzba re Lösung bestehe, sei man offen für den vorgeschlagenen Ansatz. Er weist jedoch dar auf hin, dass entsprechende Vorhaben in der Vergangenheit teilweise an bürokratischen Hürden gescheitert seien. Er ergänzt, dass die Voraussetzungen seitens des Bildungs ministeriums derzeit noch nicht geschaffen seien. Er nehme die Anregung jedoch gerne auf. Sofern eine technische Umsetzung möglich sei und die erforderliche Unterstützung beziehungsweise Zustimmung der beteiligten Stellen vorliege, sei man bereit, einen entsprechenden Ansatz zu verfolgen.
Frau Waßong weist darauf hin, dass eine vollständige Vereinheitlichung der Ticketpreise beziehungsweise Tarifstrukturen aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Kreisen nur schwer umsetzbar sei. Während eine Vereinheitlichung in den Ham burger Randkreisen beziehungsweise im Hamburger Umland sinnvoll erscheine, gelte dies nicht zwangsläufig für Kreise wie Dithmarschen oder Nordfriesland, die andere An forderungen an den ÖPNV hätten. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die vom Landkreistag (LKT) auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossene Resolution zum Thema ÖPNV. Sie betont, dass bereits eine gute Übereinkunft erzielt worden sei, und mahnt dazu, die bestehenden Fortschritte nicht durch weitergehende Forderungen zu gefährden.
Herr Yomi bestätigt dies.
Frau Wiechert stellt eine Frage zum Einsatz künstlicher Intelligenz. Bezugnehmend auf die zuvor gemachte Aussage, eingehende Anfragen teilweise mithilfe von KI zu beant worten, erkundigt sie sich, welches KI-System eingesetzt werde. Vor dem Hintergrund möglicher Probleme wie „Halluzinationen“ und des hohen Datenbedarfs fragt sie insbe sondere, ob eine hausinterne KI-Lösung mit einer selbst bereitgestellten Datengrundla
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ge genutzt werde.
Herr Yomi antwortet, dass der geplante Chatbot als geschlossene Lösung betrieben werden solle. Die von dem System bereitgestellten Informationen würden ausschließ lich auf Daten basieren, die von seiner Organisation selbst zur Verfügung gestellt wür den. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten sei dabei nicht vorgesehen. Ziel sei es, datenschutzkonforme und verlässliche Auskünfte auf Grundlage einer kontrollierten Datenbasis bereitzustellen.
Anlage 1 Fachausschuss Kreis PI am 11.06.26
Zu 7 Schülerbeförderung: Erlass von zwei neuen Satzungen zum 01.08.2026
BV/FD-31/2026/014-3
Herr O. Carstens erläutert, dass die bisherigen Satzungen beziehungsweise die Richtli nie aufgehoben und durch zwei neue Satzungen ersetzt werden sollen. Vorgesehen sei die Einführung einer eigenen Schülerfahrkartensatzung nach dem Vorbild des Kreises Herzogtum Lauenburg. Die zweite Satzung regele die übrigen Bereiche der Schülerbe förderung. Er bittet um Beschlussfassung, damit der bereits gefasste politische Be schluss rechtlich umgesetzt werden könne.
Beschluss:
Die Satzung des Kreises Pinneberg zur Regelung des Schülerfahrkartenverfahrens und der Erhebung der Eigenbeteiligung vom 22.05.2026 (Schülerfahrkartensatzung) -gemäß Anlage 1- tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Die Satzung des Kreises Pinneberg zur Regelung der Schülerbeförderung (ohne Schü lerkartenverfahren) vom 03.06.2026 (Schülerbeförderungssatzung) -gemäß Anlage 2 - tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Die Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 1.3.2021 (Schülerbeförderungssatzung) –zuletzt geändert am 3.5.2023- tritt mit Ablauf 31.07.2026 außer Kraft.
Die Richtlinie für die Beförderung von anspruchsberechtigten Schüler*innen der öf fentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Kreis Pinneberg vom 28.3.2022 (Oberstufenrichtlinie) –zuletzt geändert am 3.5.2023- tritt mit Ablauf des 31.07.2026 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 (5: CDU/ 3: Bündnis90/ Die Grünen/ 1: FDP/1: AfD) Nein-Stimmen: 3 ( SPD)
Zu 8 Prioritätenliste zur Sportförderung 2027
BV/FD-31/2026/173
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Herr Schmidt fragt, warum bei den meisten Förderungen im Aufwandskonto die förder fähigen Kosten noch nicht ermittelt seien. Dies sei in der Vergangenheit zwar vereinzelt vorgekommen, jedoch nicht in diesem Umfang wie im laufenden Jahr. Er fragt ferner, ob die Kosten inzwischen bekannt seien und welcher Hintergrund dafür bestehe, dass die Angaben weiterhin fehlten.
Herr O. Carstens erklärt, die noch nicht ermittelten förderfähigen Kosten seien auf un terschiedliche Antragszeitpunkte und -qualitäten zurückzuführen. Teilweise seien Nachsteuerungen und fachliche Rückfragen erforderlich. Zudem sei die Wertgrenze für die Beteiligung weiterer Stellen von 25.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben worden. Eine grundsätzliche Tendenz sehe er jedoch nicht; vielmehr handele es sich um einen Ausreißer im laufenden Jahr.
Herr Müller weist darauf hin, dass die Anträge im Aufwandbereich erst Ende März einge gangen seien, obwohl die Antragsfrist am 1. April ende. Wie bereits von Herrn Carstens. ausgeführt, könnten Rückfragen dazu führen, dass nicht alle Angaben unmittelbar vor lägen. Die Verwaltung unterstütze die Vereine hierbei bestmöglich. Da die Anträge das Folgejahr beträfen, gebe es keine feste Regelmäßigkeit; dass aktuell mehrere Fälle noch offen seien, sei daher nicht ungewöhnlich.
Herr Steenhüser fragt nach, um was für ein Gebäude es sich beim Rellinger Turnverein handle, bei dem ein Reetdach erneuert werden müsse.
Es wird erläutert, dass es sich um das Turnerheim des Rellinger Turnvereins handle, in dem Kursräume, die Geschäftsstelle sowie ein Veranstaltungsraum für Vereinszwecke untergebracht seien. Der Antrag sei bereits v