Brigitte Hertwig erhält öffentliche Zustellung durch Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt; Fristen laufen zwei Wochen nach Bekanntmachung
Benachrichtigung Uber eine éffentliche Zustellung durch 6ffentliche Bekanntmachung
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Sachgebiet Zulassung/Filhrerschein SchloRstraRe 24 07318 Saalfeld/Saale 13.08.26
Gema® § 1 Abs. 1 Thiiringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThiirVwZVG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird hiermit bekanntgegeben, dass das Dokument des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt, [Stra8enverkehrsamt, SG Zulassung/Filhrerschein]
vom: 10.08.26, Az.:113.55:RU-N89_VA-2.4.1/gsdl, beziiglich des amtlichen Kennzeichens: RU-N89
fiir die Erben von
Vor- und Zuname: Brigitte Elsa Marta Hertwig letzte bekannte Anschrift:07422 Bad Blankenburg
Offentlich zugestellt wird.
Durch diese ffentliche Zustellung des Dokuments kénnen Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthalt, kann dessen Verséumung Rechtnachteile zur Folge haben.
GemakR § 1 Abs. 1 ThiirVwZVG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann vom Berechtigten wahrend der Offnungszeiten gegen Vorlage eines giiltigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmachtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Sachgebiet: Zulassung/Fiuhrerschein Zimmer Nr.: 107A Anschrift: Schwarzburger Chaussee 12 in 07407 Rudolstadt Diese Bekanntgabe wurde verGffentlicht
vom 13.08.26 bis 28.08.26
Stelle der Bekanntmachung www. kreis-sif.de/oeffentliche_zustellungen