Hersteller technischer Geräte in Deutschland gesetzlich zur Reparatur verpflichtet; unabhängig von der Gewährleistung des Verkäufers.
Das neue Recht auf Reparatur | ESGZ - Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht | juris
Das neue Recht auf Reparatur
Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)
Ab dem 31.07.2026 wird das Verbraucherschutzrecht grundlegend reformiert. Hersteller technischer Geräte werden künftig gesetzlich zur Reparatur verpflichtet und zwar unabhängig von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Das neue Recht auf Reparatur bringt umfassende Änderungen für Hersteller, Händler und Verbraucher mit sich und erfordert vorausschauende Vorbereitung.
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