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title: "48-jähriger Angeklagter aus Bad Iburg verhandelt vor der 21. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück; 2 Jahre 2 Monate Haft"
sdDatePublished: "2026-08-13T14:21:00Z"
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48-jähriger Angeklagter aus Bad Iburg verhandelt vor der 21. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück; 2 Jahre 2 Monate Haft

Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück

1

 Presse

LANDGERICHT OSNABRÜCK

Verhandlungstermine vor den Strafkammern des
Landgerichts Osnabrück

in der Woche vom

17. bis 21. August 2026

Stand: 12.08.2026
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweis-
tafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite betreffend den
Zugang zum Gerichtsgebäude.

Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück

2

Montag, 17.08.2026

Große Strafkammern

Saal A 114

21. Große Jugendkammer – Berufungen –

09:00 Uhr

mit Fortsetzung

am:

26.08.2026

um 13:00 Uhr

21 NBs 14/26

Die 21. Große Jugendkammer verhandelt in einem Berufungsverfah-
ren gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten aus Bad Iburg.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
31.03.2026 wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjäh-
rige in 3 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Abgabe von Can-
nabis an Minderjährige sowie wegen Abgabe von Cannabis an Min-
derjährige in 2 weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2
Jahren und 2 Monaten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem
26.08.2023 und dem 02.04.2026.2024 mehrfach Cannabis und Ecs-
tasy-Tabletten an ein seinerzeit 12- bzw. 13-jähriges Mädchen abge-
geben zu haben.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen ge-
laden.

Dienstag, 18.08.2026

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

9. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

9 NBs 81/25

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten aus Belm.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
01.09.2024 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2023 bei dem Job-
center Osnabrück Sozialleistungen beantragt zu haben. In der Folge-
zeit habe er verschwiegen, dass er bereits ab März einer sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sei. Hierdurch habe er be-
absichtigt, dennoch Zahlungen zu erlangen, obwohl er gewusst ha-
ben soll, dass er hierauf keinen Anspruch habe. Ihm seien daraufhin
EUR 1.000,00 unberechtigterweise ausgezahlt worden.

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3

Die eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Osnabrück mit Urteil
vom 20.02.2025 verworfen. Der Angeklagte sei ohne ausreichende
Entschuldigung dem Termin ferngeblieben.

Das Oberlandesgericht Oldenburg verwies die Strafsache am
21.10.2021 zurück an das Landgericht Osnabrück. Das Urteil ermög-
liche die gebotene Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Ent-
schuldigungsgründen nicht.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

13:00 Uhr

9 NBs 57/26

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten aus Dissen.

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am
06.05.2026 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit
mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe
von 8 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor
Ablauf von 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem
Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 6 Monaten im Stra-
ßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.08.2025 in Dissen mit ei-
nem PKW öffentliche Straßen, unter anderem die Bahnhofstraße, be-
fahren zu haben, obwohl er nicht in Besitz der erforderlichen Erlaub-
nis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Ferner soll der Angeklagte
aufgrund der Einwirkung von Alkohol und Kokain auch nicht fahrtüch-
tig gewesen sein

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

Mittwoch, 19.08.2026

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

22. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

22 NBs 81/25

Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 46-jährigen Angeklagten aus Sögel sowie den jetzt
39-jährigen Angeklagten aus Sögel

Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten am 23.04.2025
wegen des bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Cannabis in
nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Han-
deltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen

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4

von 3 Jahren und 2 Monaten bzw. 2 Jahren und 8 Monaten. Die Ein-
ziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wurde angeordnet.
Beim 46-jährigen Angeklagten wurde die Einziehung des Wertes des
Erlangten in Höhe von EUR 8.500,00 angeordnet.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im Zeitraum zwi-
schen September und Dezember 2021 mit einer weiteren Person zu-
sammengeschlossen zu haben, um im Bereich Sögel ein Einfamilien-
haus anzumieten und in diesem wiederkehrend Marihuanapflanzen
anzupflanzen, aufzuziehen und abzuernten. Der Absatz und Vertrieb
sollen durch ihnen übergeordnete Täter erfolgt sein. Im Rahmen einer
am 07.02.2022 vorgenommenen Durchsuchung sollen über 400 Ma-
rihuanapflanzen aufgefunden und sichergestellt worden sein. Die
hochgerechnete Gesamtmenge Cannabis soll über 6,1 kg betragen
haben.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen ge-
laden.

Donnerstag, 20.08.2026

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

5. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

5 NBs 32/26

Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten aus Haselünne.

Das Amtsgericht Lingen (Ems) verurteilte den Angeklagten am
16.03.2026 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer
Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem
Angeklagten vor Ablauf von 1 Jahr zudem keine Fahrerlaubnis zu er-
teilen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.03.2025 gegen 16:45 Uhr
mit einem Personenkraftwagen die Synagogenstraße in Lingen und
andere Straßen befahren zu haben, obwohl der Angeklagte zu die-
sem Zeitpunkt keine deutsche Fahrerlaubnis oder anderweitige Be-
rechtigung gehabt habe.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen ge-
laden

Saal B 203

14. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

14 NBs 5/26

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5

Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 39-jährigen Angeklagten aus Bad Iburg.

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am
08.12.2025 wegen Handeltreibens mit Cannabis in zwei Fällen und
wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit
unerlaubtem Besitz von Cannabis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 11 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausge-
setzt wurde. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe
von 16.400,00 Euro angeordnet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.01.2024 von einer bisher
nicht ermittelten Person 2 Kilogramm Marihuana zum Einkaufspreis
von 3.500,00 Euro pro Kilogramm erhalten zu haben. Das erworbene
Marihuana soll der Angeklagte zeitnah sodann für 4.100 Euro pro Kilo
an einen Abnehmer weiterveräußert haben.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, am 22.01.2024 vermut-
lich in den Raum Hamm/Dortmund gefahren zu sein, um dort Betäu-
bungsmittel bei einem bisher unbekannten Lieferanten zu einem Ein-
kaufspreis von 3.500,00 Euro pro Kilogramm zu erwerben, und noch
am selben Abend beim Erwerber abgeliefert zu haben.

Ebenso wird dem Angeklagten vorgeworfen bei Durchsuchung seiner
Wohnräume am 29.01.2024 im Besitz diverser weiterer Rauschmittel
mit dem Zweck des Eigenkonsums, unter anderem MDMA und Mari-
huana, gewesen zu sein.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

Saal A 114

16. Kleine Strafkammer

09:15 Uhr

16 NBs 38/26

Die 16. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 39-jährigen Angeklagten aus Bramsche.

Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am
29.01.2026 wegen Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Bedrohung
in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, in
Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tatein-
heit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, in Tateinheit mit
Sachbeschädigung und in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Ge-
samtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.06.2025 seine damalige
Freundin bei einer Verwandten aufgesucht zu haben, die ihn jedoch
nicht in die Wohnräumlichkeiten einlassen wollte. Der Angeklagte soll
sodann durch festes Klopfen ein Fenster der Eingangstür durchschla-
gen haben, wodurch ein Sachschaden von EUR 300 entstand.

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Am Abend desselben Tattages soll der Angeklagte die Wohnanschrift
der Mutter seiner Freundin aufgesucht haben, an der sich seine
Freundin in den Abendstunden aufhielt. Nachdem eine Zeugin die
Polizei verständigt hatte, soll der Angeklagte sein Mountainbike be-
wusst bedrohlich und schnell mit Schwung, den Lenker mit beiden
Händen umfassend, in Richtung der Zeugin geschoben haben, um
erst kurz vor der Person abzustoppen.

Nach Eintreffen der Polizeibeamten soll der Angeklagte diesen ge-
genüber mehrere Beleidigungen geäußert haben. Die Beamten erteil-
ten dem Angeklagten daraufhin einen Platzverweis, auf den der An-
geklagte mit einer mündlichen und gestischen Aufforderung zum
Kampf reagiert haben soll. Später am Abend soll sich der Angeklagte
erneut an der Wohnanschrift aufgehalten haben. Bei der sodann
durchgeführten Festnahme durch Beamte der Polizei soll der Ange-
klagte zunächst mit den Füßen nach den Beamten getreten, im Fahr-
zeug mit dem Kopf mehrfach gegen die Trennscheibe geschlagen
und an der Polizeidienststelle weitere Beleidigungen geäußert haben.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

13:00 Uhr

16 NBs 36/26

Die 16. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten aus Osnabrück, zurzeit in
der JVA Lingen.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
23.03.2026 wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäu-
bungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßigen Handeltreibens mit
Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Zudem
wurde die Einziehung der verschiedenen Drogenverschlusstüten und
sonstigen -verpackungen samt Inhalt sowie 245 Euro Bargeld ange-
ordnet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am Nachmittag des
13.11.2025 im Osnabrücker Schlossgarten aufgehalten zu haben, um
dort mit einer weiteren Person gemeinsam Rauschmittel zu verkau-
fen. Die mitgeführten Drogen soll der Angeklagte dabei einzeln ver-
packt in Klemmverschlusstüten und sog. „Bubbles“ in einem Gebüsch
verborgen gehalten haben. Sodann soll er Marihuana und Kokain ent-
geltlich an mehrere Personen abgegeben haben.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen ge-
laden.

Freitag, 21.08.2026

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück

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Saal A 114

9. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

9 NBs 42/26

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten, zzt. ohne festen Wohnsitz.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
09.02.2026 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmit-
teln in 2 Fällen, davon in 1 Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Handel-
treibens mit Cannabis, und wegen eines weiteren Falles des uner-
laubten Handeltreibens zu e