Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt.
Drucksache 18 / 324
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 324 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3:
Das Land plante die Baustelleneinrichtung mehrerer Neubaumaßnah men unzureichend und nicht rechtzeitig. Dies führte zu vermeidbaren Mehrkosten. Zudem wurden Nebenleistungen von Bauunternehmen und Planungsleistungen für Baustellen doppelt beauftragt und vergütet. 24.1 Ausgangslage Das Land als Bauherr betreibt, vertreten durch seinen Landesbetrieb Vermögen und Bau, mehr als 150 Baustellen für große Baumaßnahmen. Die Anzahl gleich zeitiger Baustellen hatte 2017 ihren Höchststand mit 290 und ist seitdem stark rückläufig. Dagegen verdoppelte sich die Summe ihrer Gesamtbaukosten seit 2016 innerhalb von 9 Jahren von rund 2 auf 4 Mrd. € (siehe Abbildung 24-1). Betrachtet man die realen Gesamtbaukosten, also ohne die statistische Baupreis steigerung, verbleibt eine Steigerung von 11 %. Die Anzahl neu begonnener Bau stellen lag 2024 mit 33 nahezu gleichauf mit 35 fertiggestellten Baustellen. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 24 – Baustellenplanung bei Baumaßnahmen des Landes (Kapitel 1208) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 Unter Berücksichtigung der real gestiegenen Gesamtbaukosten um rund 10 %, bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl von Baustellen, ergibt sich im Mittel eine Verdoppelung der realen Gesamtbaukosten je Baumaßnahme. Die Auswertung zeigt, dass die großen Baumaßnahmen des Landes zunehmend größer und kom plexer werden, was zu längeren Bauzeiten führt. Von den 2016 begonnenen Maß nahmen dauerten zwei Drittel kürzer als 3 Jahre. Im Jahr 2022 waren dies zum Vergleich nur noch ein Sechstel der Maßnahmen. Die mittlere Bauzeit großer Baumaßnahmen erhöhte sich von 2016 bis 2022 von 3 auf 4 Jahre. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau trägt gemeinsam mit den von ihm be auftragten freiberuflich Tätigen und den Bauunternehmen die Verantwortung für einen effizienten Baustellenbetrieb. Er und die freiberuflich Tätigen planen und schreiben die übergeordnete Baustelleneinrichtung wie beispielsweise den Bau zaun, die Verkehrsinfrastruktur auf der Baustelle und die Baustromversorgung aus. Diese wird durch die spezifische Baustelleneinrichtung der Bauunternehmen ergänzt. Sie umfasst beispielsweise Kräne, Maschinen oder Lagercontainer und wird von den Bauunternehmen für ihren Arbeitsbereich in eigener Verantwortung geplant und ausgeführt (siehe Abbildung 24-2). Mit der Planung der übergeordneten Baustelleneinrichtung nimmt der Landesbe trieb Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Baustellenbetriebs. Zwar bleibt es den Bauunternehmen selbst überlassen, inwieweit sie die Arbeiten in ihrem Arbeits bereich wirtschaftlich mit höherem technischem Einsatz oder höherem Personal aufwand kalkulieren. Gleichwohl erhöht eine nicht bedarfsgerechte übergeordnete Baustelleneinrichtung die Kosten der unternehmensspezifischen Baustellenein richtung oder den Aufwand des Unternehmens und damit die Kosten der Bauleis tung. Stellt der Landesbetrieb einen Bauaufzug als übergeordnete Baustellenein richtung allen Unternehmen zur Verfügung, müssen diese keine eigenen Bauauf züge für ihre jeweiligen Arbeiten vorsehen und kalkulieren. Der Rechnungshof untersuchte bei neun großen Neubaumaßnahmen die Kosten für die übergeordnete Baustelleneinrichtung, die Qualität der Baustellenplanung sowie das anteilige Honorar der freiberuflich Tätigen. Abbildung 24-1: Anzahl (n) der Baustellen und Kosten (€) nach Jahren 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 188 213 205 197 192 164 153 145 122 88 77 74 59 52 38 23 17 33 Bestehende Baustellen Neu begonnene Baustellen 0,75 1,50 2,25 3,00 3,75 Gesamtbaukosten (GBK) Real-GBK Milliarden
3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 24.2 Prüfungsergebnisse Für die Prüfung wurden die Baustellenplanungen in Komplexitätskategorien un terteilt, damit Vergleiche der Baustelleneinrichtung möglich sind. Dazu wurden die Anforderungen aus den wesentlichen Bauumständen wie beispielsweise aus der Größe und Lage des Baugrundstücks oder des Gebäudeentwurfs identifiziert. Zudem beeinflussen vorgesehene Bauprozesse wie beispielsweise die Vorferti gung von Bauteilen, Montagetechniken und die Materiallogistik die Komplexität. Der Rechnungshof unterteilte die geprüften Baumaßnahmen in drei Kategorien nach ihrer Komplexität (siehe Tabelle 24-1). Abbildung 24-2: Beteiligte und Einrichtungen bei Baustellen des Landes Bauunternehmen Übergeordnete Baustelleneinrichtung Spezifische Baustelleneinrichtung Bauherr Vermögen und Bau Bauwerk Architekt / Planer
4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 Bei fünf der neun Neubaumaßnahmen wurde die Komplexität der Baustellenpla nung als hoch, bei drei Neubaumaßnahmen als mittel und beim Neubau Kälber stall in Aulendorf als gering bewertet. 24.2.1 Kosten für den Baubetrieb wurden unzureichend ermittelt Große Baumaßnahmen des Landes werden regelmäßig nach Abschluss der Leis tungsphase 3 nach HOAI1 (Entwurfsplanung) in den Staatshaushaltsplan aufge nommen. Die Leistungsphase 3 umfasst dabei eine konkrete Planung sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276. Hierbei werden die Kosten der übergeordne ten Baustelleneinrichtung mit einer Mengenberechnung und Erläuterung ermit telt. Die Kosten für die unternehmensspezifische Baustelleneinrichtung werden dagegen nicht separat ausgewiesen, sondern zusammen mit den Kosten für die Bauleistung kalkuliert. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kosten für die übergeordnete Baustel leneinrichtung durch die freiberuflich Tätigen oft unzureichend ermittelt wurden. Trotz hoher Komplexität der Baustellenplanung berechneten sie bei drei dieser fünf Neubauten die Kosten für die übergeordnete Baustelleneinrichtung pauschal und ohne Mengenberechnung oder weitere Erläuterung. Bei einem Teil der untersuchten Kostenberechnungen enthielten diese auch sepa rate Kostenansätze für unternehmensspezifische Baustelleneinrichtungen (Unter kunftscontainer, Lagerstätten, Kräne oder das Einrichten des Arbeitsbereichs). Werden Kostenansätze sowohl separat als auch in den Kosten der Bauleistung erfasst, werden sie für die freiberuflich Tätigen doppelt honorarwirksam. Tabelle 24-1: Komplexitätskategorien der geprüften Neubauten Komplexität Neubau Gesamtbaukosten zur Bauunterlage Hoch Justizvollzugsanstalt Rottweil 280 Mio. € Institutsgebäude VCC Konstanz 25 Mio. € Entlastungsbau PH Freiburg 23 Mio. € Meiereihof Uni Hohenheim 21 Mio. € Fakultät FH Aalen 26 Mio. € Mittel Bienenkunde Uni Hohenheim 10 Mio. € IMBIT Uni Freiburg 32 Mio. € Mensa FH Aalen 17 Mio. € Gering Kälberstall Aulendorf 5 Mio. €
1 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 Abbildung 24-3: Sehr beengte, innerstädtische Baustelle (Pädagogische Hochschule Freiburg) Abbildung 24-4: Unternehmensspezifische Baustelleneinrichtung (Justizvollzugsanstalt Rottweil)
6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 24.2.2 Nebenleistungen mit eigenen Positionen in Ausschreibungen In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist im Teil C bzw. den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Baustellen jeder Art nach DIN 18299 geregelt, dass Nebenleistungen nicht separat ausgeschrieben und vergütet werden müssen. Sie gehören zur Bauleistung und sind mit den verein barten Preisen abgegolten. Dies gilt beispielsweise für die spezifische Baustellen einrichtung der Unternehmen, Anlieferungen oder den Materialtransport auf der Baustelle. Der Landesbetrieb schrieb bei der Mehrzahl der Baumaßnahmen Nebenleistungen mit eigenständigen Positionen aus. Dies kann gemäß VOB Teil C ausnahmsweise erfolgen, wenn die Nebenleistungen kostenrelevant sind und selbstständig vergü tet werden sollen. Diese eigenständigen Positionen für Nebenleistungen stellen ein Risiko für Wi dersprüche im Leistungsverzeichnis, spekulative Angebotspreise und Doppelver gütung dar. 24.2.3 Vergütung von Nebenleistungen durch Nachträge Werden Änderungen der erforderlichen Nebenleistung notwendig, kann dies ent weder an unzureichenden Angaben zur Baustelle im Leistungsverzeichnis oder an der unzureichenden Kalkulation des Auftragnehmers liegen. Die Unterneh men forderten bei nahezu allen Baumaßnahmen nachträgliche Vergütungen von Nebenleistungen. In mehreren Fällen wies der Landesbetrieb die Vergütung von Nebenleistungen in Nachträgen zutreffend zurück. Sie waren nicht mit eigenständigen Positionen beauftragt. Sie lagen daher im Verantwortungsbereich der Unternehmen. So lehnte das Land beim Neubau IMBIT2 in Freiburg eine Mehrkostenforderung von 200.000 € für die Änderung des Kranstandorts gegenüber der Planung ab. Der Landesbetrieb verwies auf die Eigenverantwortung des Unternehmens für die Ne benleistung und einigte sich auf eine stark reduzierte Vergütung von weniger als 10.000 €. In anderen Fällen wurden jedoch Nachtragsforderungen für Nebenleistungen be auftragt oder vergütet, obwohl diese im Verantwortungsbereich der Unterneh men lagen. Die Nachtragsbegründungen enthielten keine Belege dafür, dass unzu reichende Angaben im Leistungsverzeichnis ursächlich waren. 24.2.4 Gesonderte Beauftragung zur Planung der Baulogistik Der Landesbetrieb beauftragte die Planung des Baustellenbetriebs in Einzelfällen als Spezialplanung „Baulogistik“. Dies kann bei Baustellen mit außergewöhnlich hohen Anforderungen begründet sein. Beispiele dafür sind Baustellen mit inner städtischer Lage ohne Flächenreserven, innerhalb eines Sicherheitsbereichs oder mit sehr komplexen Anforderungen an den Bauablauf. Die Leistungen und das Honorar für die Spezialplanung Baulogistik werden seit 2011 durch den AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) geregelt. Eine eindeutige Abgrenzung zu den Planungen der HOAI besteht nicht, da die aufgeführten Leistungen weit gehend identisch benannt und in dieselben Leistungsphasen unterteilt sind.
2 Institute for Machine-Brain Interfacing Technology
7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 324 Bei keiner der neun geprüften Baumaßnahmen wurde eine Baulogistikplanung nach AHO beauftragt. Der Rechnungshof untersuchte daher die Aufträge zur Baulogistik beim Neubau des Justizvollzugskrankenhaus in Stuttgart-Stammheim und beim Neubau MaReCum3 in Mannheim (siehe Abbildung 24-5). Der vom Landesbetrieb geschätzte Auftragswert für die Vergabe der Baulogistik planung lag bei beiden Maßnahmen deutlich unter den eingereichten Angeboten. Bei der nationalen Vergabe zum Neubau MaReCum überstieg das günstigste An gebot mit 550.000 € die Auftragswertschätzung um mehr als das Dreifache. Der Landesbetrieb kürzte nach Angebotseingang den Umfang des Auftrags soweit, dass der Schwellenwert für EU-weite Vergaben nicht überschritten wurde. Nach Auftragsvergabe erhöhte der Landesbetrieb den Auftragsumfang mit Nachträgen wieder auf rund das Doppelte bzw. 475.000 €. Die Bauarbeiten wurden im Okto ber 2024 begonnen und sollen voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen sein. Die Baulogistikplanung für den Neubau Justizvollzugskrankenhaus in Stuttgart- Stammheim schrieb der Landesbetrieb europaweit aus. Lediglich zwei Bieter ga ben ein Angebot ab. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Ausschreibungsunter lagen keine geeignete Grundlage für einen funktionierenden Preis- und Leistungs wettbewerb waren. Sie beschrieben die Leistung nicht eindeutig und enthielten wede