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title: "Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt."
sdDatePublished: "2026-08-13T10:18:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/648994/0c481086d6e97b4b0439c7a7e1a07c49/18_0324_D.pdf"
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  - "Konstanz"
  - "Mannheim"
  - "Ostalbkreis"
  - "Baden-Württemberg"
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Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt.

Drucksache 18 / 324

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 324
16.7.2026
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Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Das Land plante die Baustelleneinrichtung mehrerer Neubaumaßnah­
men unzureichend und nicht rechtzeitig. Dies führte zu vermeidbaren
Mehrkosten. Zudem wurden Nebenleistungen von Bauunternehmen
und Planungsleistungen für Baustellen doppelt beauftragt und vergütet.
24.1  Ausgangslage
Das Land als Bauherr betreibt, vertreten durch seinen Landesbetrieb Vermögen
und Bau, mehr als 150 Baustellen für große Baumaßnahmen. Die Anzahl gleich­
zeitiger Baustellen hatte 2017 ihren Höchststand mit 290 und ist seitdem stark
rückläufig. Dagegen verdoppelte sich die Summe ihrer Gesamtbaukosten seit
2016 innerhalb von 9 Jahren von rund 2 auf 4 Mrd. € (siehe Abbildung 24-1).
Betrachtet man die realen Gesamtbaukosten, also ohne die statistische Baupreis­
steigerung, verbleibt eine Steigerung von 11 %. Die Anzahl neu begonnener Bau­
stellen lag 2024 mit 33 nahezu gleichauf mit 35 fertiggestellten Baustellen.
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 24 – Baustellenplanung bei Baumaßnahmen
des Landes (Kapitel 1208)
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Unter Berücksichtigung der real gestiegenen Gesamtbaukosten um rund 10 %, bei
gleichzeitigem Rückgang der Anzahl von Baustellen, ergibt sich im Mittel eine
Verdoppelung der realen Gesamtbaukosten je Baumaßnahme. Die Auswertung
zeigt, dass die großen Baumaßnahmen des Landes zunehmend größer und kom­
plexer werden, was zu längeren Bauzeiten führt. Von den 2016 begonnenen Maß­
nahmen dauerten zwei Drittel kürzer als 3 Jahre. Im Jahr 2022 waren dies zum
Vergleich nur noch ein Sechstel der Maßnahmen. Die mittlere Bauzeit großer
Baumaßnahmen erhöhte sich von 2016 bis 2022 von 3 auf 4 Jahre.
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau trägt gemeinsam mit den von ihm be­
auftragten freiberuflich Tätigen und den Bauunternehmen die Verantwortung für
einen effizienten Baustellenbetrieb. Er und die freiberuflich Tätigen planen und
schreiben die übergeordnete Baustelleneinrichtung wie beispielsweise den Bau­
zaun, die Verkehrsinfrastruktur auf der Baustelle und die Baustromversorgung
aus. Diese wird durch die spezifische Baustelleneinrichtung der Bauunternehmen
ergänzt. Sie umfasst beispielsweise Kräne, Maschinen oder Lagercontainer und
wird von den Bauunternehmen für ihren Arbeitsbereich in eigener Verantwortung
geplant und ausgeführt (siehe Abbildung 24-2).
Mit der Planung der übergeordneten Baustelleneinrichtung nimmt der Landesbe­
trieb Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Baustellenbetriebs. Zwar bleibt es den
Bauunternehmen selbst überlassen, inwieweit sie die Arbeiten in ihrem Arbeits­
bereich wirtschaftlich mit höherem technischem Einsatz oder höherem Personal­
aufwand kalkulieren. Gleichwohl erhöht eine nicht bedarfsgerechte übergeordnete
Baustelleneinrichtung die Kosten der unternehmensspezifischen Baustellenein­
richtung oder den Aufwand des Unternehmens und damit die Kosten der Bauleis­
tung. Stellt der Landesbetrieb einen Bauaufzug als übergeordnete Baustellenein­
richtung allen Unternehmen zur Verfügung, müssen diese keine eigenen Bauauf­
züge für ihre jeweiligen Arbeiten vorsehen und kalkulieren.
Der Rechnungshof untersuchte bei neun großen Neubaumaßnahmen die Kosten
für die übergeordnete Baustelleneinrichtung, die Qualität der Baustellenplanung
sowie das anteilige Honorar der freiberuflich Tätigen.
Abbildung 24-1: Anzahl (n) der Baustellen und Kosten (€) nach Jahren
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
188
213
205
197
192
164
153
145
122
88
77
74
59
52
38
23
17
33
Bestehende Baustellen
Neu begonnene Baustellen
0,75
1,50
2,25
3,00
3,75
Gesamtbaukosten (GBK)
Real-GBK
Milliarden

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24.2  Prüfungsergebnisse
Für die Prüfung wurden die Baustellenplanungen in Komplexitätskategorien un­
terteilt, damit Vergleiche der Baustelleneinrichtung möglich sind. Dazu wurden
die Anforderungen aus den wesentlichen Bauumständen wie beispielsweise aus
der Größe und Lage des Baugrundstücks oder des Gebäudeentwurfs identifiziert.
Zudem beeinflussen vorgesehene Bauprozesse wie beispielsweise die Vorferti­
gung von Bauteilen, Montagetechniken und die Materiallogistik die Komplexität.
Der Rechnungshof unterteilte die geprüften Baumaßnahmen in drei Kategorien
nach ihrer Komplexität (siehe Tabelle 24-1).
Abbildung 24-2: Beteiligte und Einrichtungen bei Baustellen des Landes
Bauunternehmen
Übergeordnete
Baustelleneinrichtung
Spezifische
Baustelleneinrichtung
Bauherr
Vermögen und Bau
Bauwerk
Architekt / Planer

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Bei fünf der neun Neubaumaßnahmen wurde die Komplexität der Baustellenpla­
nung als hoch, bei drei Neubaumaßnahmen als mittel und beim Neubau Kälber­
stall in Aulendorf als gering bewertet.
24.2.1  Kosten für den Baubetrieb wurden unzureichend ermittelt
Große Baumaßnahmen des Landes werden regelmäßig nach Abschluss der Leis­
tungsphase 3 nach HOAI1 (Entwurfsplanung) in den Staatshaushaltsplan aufge­
nommen. Die Leistungsphase 3 umfasst dabei eine konkrete Planung sowie eine
Kostenberechnung nach DIN 276. Hierbei werden die Kosten der übergeordne­
ten Baustelleneinrichtung mit einer Mengenberechnung und Erläuterung ermit­
telt. Die Kosten für die unternehmensspezifische Baustelleneinrichtung werden
dagegen nicht separat ausgewiesen, sondern zusammen mit den Kosten für die
Bauleistung kalkuliert.
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kosten für die übergeordnete Baustel­
leneinrichtung durch die freiberuflich Tätigen oft unzureichend ermittelt wurden.
Trotz hoher Komplexität der Baustellenplanung berechneten sie bei drei dieser
fünf Neubauten die Kosten für die übergeordnete Baustelleneinrichtung pauschal
und ohne Mengenberechnung oder weitere Erläuterung.
Bei einem Teil der untersuchten Kostenberechnungen enthielten diese auch sepa­
rate Kostenansätze für unternehmensspezifische Baustelleneinrichtungen (Unter­
kunftscontainer, Lagerstätten, Kräne oder das Einrichten des Arbeitsbereichs).
Werden Kostenansätze sowohl separat als auch in den Kosten der Bauleistung
erfasst, werden sie für die freiberuflich Tätigen doppelt honorarwirksam.
Tabelle 24-1: Komplexitätskategorien der geprüften Neubauten
Komplexität
Neubau
Gesamtbaukosten zur Bauunterlage
Hoch
Justizvollzugsanstalt Rottweil
280 Mio. €
Institutsgebäude VCC Konstanz
25 Mio. €
Entlastungsbau PH Freiburg
23 Mio. €
Meiereihof Uni Hohenheim
21 Mio. €
Fakultät FH Aalen
26 Mio. €
Mittel
Bienenkunde Uni Hohenheim
10 Mio. €
IMBIT Uni Freiburg
32 Mio. €
Mensa FH Aalen
17 Mio. €
Gering
Kälberstall Aulendorf
5 Mio. €
_____________________________________
1 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Abbildung 24-3: Sehr beengte, innerstädtische Baustelle (Pädagogische Hochschule Freiburg)
Abbildung 24-4: Unternehmensspezifische Baustelleneinrichtung
(Justizvollzugsanstalt Rottweil)

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24.2.2  Nebenleistungen mit eigenen Positionen in Ausschreibungen
In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist im Teil C
bzw. den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Baustellen jeder Art
nach DIN 18299 geregelt, dass Nebenleistungen nicht separat ausgeschrieben und
vergütet werden müssen. Sie gehören zur Bauleistung und sind mit den verein­
barten Preisen abgegolten. Dies gilt beispielsweise für die spezifische Baustellen­
einrichtung der Unternehmen, Anlieferungen oder den Materialtransport auf der
Baustelle.
Der Landesbetrieb schrieb bei der Mehrzahl der Baumaßnahmen Nebenleistungen
mit eigenständigen Positionen aus. Dies kann gemäß VOB Teil C ausnahmsweise
erfolgen, wenn die Nebenleistungen kostenrelevant sind und selbstständig vergü­
tet werden sollen.
Diese eigenständigen Positionen für Nebenleistungen stellen ein Risiko für Wi­
dersprüche im Leistungsverzeichnis, spekulative Angebotspreise und Doppelver­
gütung dar.
24.2.3  Vergütung von Nebenleistungen durch Nachträge
Werden Änderungen der erforderlichen Nebenleistung notwendig, kann dies ent­
weder an unzureichenden Angaben zur Baustelle im Leistungsverzeichnis oder
an der unzureichenden Kalkulation des Auftragnehmers liegen. Die Unterneh­
men forderten bei nahezu allen Baumaßnahmen nachträgliche Vergütungen von
Nebenleistungen.
In mehreren Fällen wies der Landesbetrieb die Vergütung von Nebenleistungen
in Nachträgen zutreffend zurück. Sie waren nicht mit eigenständigen Positionen
beauftragt. Sie lagen daher im Verantwortungsbereich der Unternehmen. So
lehnte das Land beim Neubau IMBIT2 in Freiburg eine Mehrkostenforderung von
200.000 € für die Änderung des Kranstandorts gegenüber der Planung ab. Der
Landesbetrieb verwies auf die Eigenverantwortung des Unternehmens für die Ne­
benleistung und einigte sich auf eine stark reduzierte Vergütung von weniger als
10.000 €.
In anderen Fällen wurden jedoch Nachtragsforderungen für Nebenleistungen be­
auftragt oder vergütet, obwohl diese im Verantwortungsbereich der Unterneh­
men lagen. Die Nachtragsbegründungen enthielten keine Belege dafür, dass unzu­
reichende Angaben im Leistungsverzeichnis ursächlich waren.
24.2.4  Gesonderte Beauftragung zur Planung der Baulogistik
Der Landesbetrieb beauftragte die Planung des Baustellenbetriebs in Einzelfällen
als Spezialplanung „Baulogistik“. Dies kann bei Baustellen mit außergewöhnlich
hohen Anforderungen begründet sein. Beispiele dafür sind Baustellen mit inner­
städtischer Lage ohne Flächenreserven, innerhalb eines Sicherheitsbereichs oder
mit sehr komplexen Anforderungen an den Bauablauf.
Die Leistungen und das Honorar für die Spezialplanung Baulogistik werden seit
2011 durch den AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure
und Architekten für die Honorarordnung) geregelt. Eine eindeutige Abgrenzung
zu den Planungen der HOAI besteht nicht, da die aufgeführten Leistungen weit­
gehend identisch benannt und in dieselben Leistungsphasen unterteilt sind.
_____________________________________
2 Institute for Machine-Brain Interfacing Technology

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Bei keiner der neun geprüften Baumaßnahmen wurde eine Baulogistikplanung
nach AHO beauftragt. Der Rechnungshof untersuchte daher die Aufträge zur
Baulogistik beim Neubau des Justizvollzugskrankenhaus in Stuttgart-Stammheim
und beim Neubau MaReCum3 in Mannheim (siehe Abbildung 24-5).
Der vom Landesbetrieb geschätzte Auftragswert für die Vergabe der Baulogistik­
planung lag bei beiden Maßnahmen deutlich unter den eingereichten Angeboten.
Bei der nationalen Vergabe zum Neubau MaReCum überstieg das günstigste An­
gebot mit 550.000 € die Auftragswertschätzung um mehr als das Dreifache. Der
Landesbetrieb kürzte nach Angebotseingang den Umfang des Auftrags soweit,
dass der Schwellenwert für EU-weite Vergaben nicht überschritten wurde. Nach
Auftragsvergabe erhöhte der Landesbetrieb den Auftragsumfang mit Nachträgen
wieder auf rund das Doppelte bzw. 475.000 €. Die Bauarbeiten wurden im Okto­
ber 2024 begonnen und sollen voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen sein.
Die Baulogistikplanung für den Neubau Justizvollzugskrankenhaus in Stuttgart-
Stammheim schrieb der Landesbetrieb europaweit aus. Lediglich zwei Bieter ga­
ben ein Angebot ab. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Ausschreibungsunter­
lagen keine geeignete Grundlage für einen funktionierenden Preis- und Leistungs­
wettbewerb waren. Sie beschrieben die Leistung nicht eindeutig und enthielten
wede