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title: "Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015"
sdDatePublished: "2026-08-13T09:17:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643294/2d5705d882f7635010a2f6ec16d8ee1d/18_0235_D.pdf"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "government department"
    identifier: "medtop:20000609"
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
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Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015

Drucksache 18 / 235

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 235
6.7.2026
1
Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Betreffend Kapitel 0918 Titel 684 09 „Förderung des Jugendschutzes“, welches
für das Jahr 2022  767,2 Tausend Euro veranschlagte für die Jahre 2025 und
2026 jeweils 989,5 Tausend Euro veranschlagt (respektive welches gegensei­
tige Deckungs­fähigkeit mit Kapitel 0919 Titelgruppe 74 aufweist) – welches
sind seit dem 1. Januar 2015 bis heute a) die aus diesem Titel begünstigten
„Träger des Jugendschutzes“, sowie b) welche einzelnen Maßnahmen welcher
Träger respektive welche Projekte wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute
aus diesem Titel bestritten (mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach:
Kalenderjahr; begünstigte Träger; Fördersumme/Zuweisung; begünstigte Maß­
nahme; Erfolgsparameter für die Bewertung von Maßnahmen respektive für
die Auswahl der geförderten Träger)?
2. Betreffend Kapitel 0918, Titelgruppe 71 „Förderung der Jugenderholung“,
Titel 684 71 „Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen“
(welcher für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 4 053,0 Tausend Euro veran­
schlagt) – welche Jugenderholungsmaßnahmen welcher Träger wurden aus die­
ser Titelgruppe 71 seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um
eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/5005 respektive
17/8453 respektive 17/10360 kompatible Darstellung nach: empfangende Ein­
richtung; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund
sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren
Benennung, Motto oder Titel] oder Erholungseinrichtung; gegebenenfalls wei­
tere für diese Förderung relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge­
gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)?
Kleine Anfrage
des Abg. Emil Sänze AfD
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Verwendung von Haushaltsmitteln aus Einzelplan 09 Ministeri­
um für Soziales, Gesundheit und Integration, Kap. 0918 – „Ju­
gendschutz“, „Jugenderholung“, „Jugendbildung“ und anderes
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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3. Betreffend Kapitel 0918 Titelgruppe 72 „Zuschüsse an sonstige Träger für
Maßnahmen der Jugendbildung“ (welche für das Jahr 2025  10 773,9 Tau­
send Euro und für 2026  10 853,7 Tausend Euro veranschlagt) – welche Träger
(Jugendhilfe-Träger , Jugendorganisationen oder deren Verbünde, Stiftungen,
Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder
Kirchen) wurden aus dieser Titelgruppe 72 (insbesondere Titel 684 72 sowie
893 72, oder gegebenenfalls aus anderen für diese Zwecke möglicherweise
gegenseitig deckungsfähigen Titelgruppen) seit dem 1. Januar 2015 bis heute ge­
fördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksachen Kleine An­
frage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung/Organi­
sation; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund so­
wie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Be­
nennung, Motto oder thematischer Maßnahmen-Titel, einschließlich möglicher
sogenannter „Meldestellen“, „Servicestellen“, „themenorientierte Bildungs­
maßnahmen/Fortbildungen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“,
„Seminare/Kurse“, „Veranstaltungen zu politischen Themen“ einschließich
„Vielfaltsthemen“, „LGBTTQ- oder verwandten Themen“ oder „Extremismus­
prävention/-bekämpfung“, sowie Publikationen]; relevante Ausgabentitel des
Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institu­
tioneller Förderung)?
4. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 „Maßnahmen auf dem Gebiet der
Jugendhilfe“ (welche für das Jahr 2025  4 668,0 Tausend Euro und für 2026 
4 674,2 Tausend Euro veranschlagt) – wie gestaltet sich (beispielsweise: durch
welche Träger verwirklicht, mit welchen Kompetenzen/Verantwortlichkeiten/
Aufgaben für welches Klientel, welcher Organisationsstruktur, sowie mit wel­
chem Personalaufwand) das unter Titel 547 76 („Sonstige sächliche Aus­
gaben“, „Erläuterung: Die Mittel sind veranschlagt für die vereinbarte Kosten­
erstattung zur Umsetzung eines von den Trägern der Jugendhilfe unabhängigen
und weisungsfreien Ombudssystems in der Jugendhilfe Baden-Württemberg an
den Kommunalverband für Jugend und Soziales.“) finanzierte „Ombudssystem
in der Jugend­hilfe“?
5. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 – welche öffentlichen oder privaten Trä­
ger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen,
möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 633 76
„Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend­
hilfe an Gemeinden und Gemeindeverbände“ („Erläuterung: „…Zuschüsse zur
Förderung von Vorhaben der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten [Mo­
bile Jugendarbeit] und für Modelle und modellhafte Maßnahmen in der Jugend­
hilfe in kommunaler Trägerschaft.) seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert
(mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage
17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung; Wirkungs­
ort; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie
Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benen­
nung, Motto oder Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“,
„Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“ sowie Pub­
likationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls
Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)?
6. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 sowie analog zu Fragen 2, 3 und 5 – wel­
che öffentlichen oder privaten Träger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereini­
gungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen)
wurden aus dem Titel 684 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnah­
men auf dem Gebiet der Jugendhilfe an sonstige Träger“ (welche für das Jahr
2025  2 469,6 Tausend Euro und für 2026  2 475,8 Tausend Euro veranschlagt,
jedoch für das Jahr 2022 noch 1 619,6 Tausend Euro veranschlagte) seit dem
1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten
auf Drucksache Kleine Anfrage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfan­
gende Einrichtung; Wirkungsort; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vortei­
len; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte
Maßnahme [samt deren Benennung, Motto oder Titel, einschließlich möglicher
sogenannter „Meldestellen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“,

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„Seminare/Kurse“ „Seminare/Kurse“, „Veranstaltungen zu politischen The­
men“ einschließich „Vielfaltsthemen“, „LGBTTQ- oder verwandten Themen“
oder „Extremismusprävention/-bekämpfung“; sowie Publikationen]; relevante
Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderpro­
gramms oder institutioneller Förderung)?
7. Betreffend Frage 1 bis Frage 6 – wie begründet sie die Erhöhung der erfragten
Haushaltstitel in denjenigen Fällen, in denen die zu den den erfragten Haus­
haltstiteln gehörenden jährlichen (2025 respektive 2026) Budgets gegenüber
denen des Jahres 2022 um mehr als 10 Prozent erhöht wurden?
29.6.2026
Sänze AfD
Begründung
Das Sozialministerium ist Oberste Landesjugendbehörde im Sinne des § 82 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch. Für Teilbereiche der Jugendhilfe sind zum Teil
jährliche Förderbeträge in sechsstelliger und siebenstelliger Höhe veranschlagt,
von denen einige gegenüber 2022 spürbar aufgestockt wurden. Es interessiert,
welche Einrichtungen sowie Organisationen aus diesen Haushaltstiteln Einnah­
men haben und wie diese verwendet werden.
Antwort
Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. SM23-0141.5-116/3 beantwortet das Minis­
terium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Betreffend Kapitel 0918 Titel 684 09 „Förderung des Jugendschutzes“, wel­
ches für das Jahr 2022  767,2 Tausend Euro veranschlagte für die Jahre 2025
und 2026 jeweils 989,5 Tausend Euro veranschlagt (respektive welches gegensei­
tige Deckungs­fähigkeit mit Kapitel 0919 Titelgruppe 74 aufweist) – welches sind
seit dem 1. Januar 2015 bis heute a) die aus diesem Titel begünstigten „Träger
des Jugendschutzes“, sowie b) welche einzelnen Maßnahmen welcher Träger
respektive welche Projekte wurden seit dem 1.Januar 2015 bis heute aus die­
sem Titel bestritten (mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kalen­
derjahr; begünstigte Träger; Fördersumme/Zuweisung; begünstigte Maß­
nahme; Erfolgsparameter für die Bewertung von Maßnahmen respektive für
die Auswahl der geförderten Träger)?
Im Bereich „Förderung des Jugendschutzes“ werden aus Kapitel 0918 Titel 684 09
die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V. und der
AGJ-Fachverband e. V. gefördert. Die Förderhöhe ergibt sich aus der untenste­
henden Tabelle.
Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V. (ajs) ist
die Fachstelle für den Kinder- und Jugendschutz in Baden-Württemberg. Sie setzt
sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen
ein. Die Angebote der ajs richten sich an pädagogische Fachkräfte, Eltern, Schu­
len und alle, die mit jungen Menschen arbeiten. Unterstützt werden pädagogische
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Die ajs wurde 1956 als Verein gegrün­
det und ist ein Zusammenschluss von 19 Spitzenverbänden Baden-Württembergs.

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Die Förderung erstreckt sich auf die satzungsgemäße Tätigkeit auf dem Gebiet
des Jugendschutzes.
Der AGJ-Fachverband e. V. (AGJ) ist ein anerkannter katholischer caritativer
Fachverband im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V. und damit die­
sem und dem Deutschen Caritasverband angeschlossen. Der Fachverband ist in
den Arbeitsfeldern Suchthilfe, Wohnungsnotfallhilfe, Beschäftigungsförderung
sowie Kinder- und Jugendschutz tätig. Im Bereich Kinder- und Jugendschutz wer­
den Fachkräfte mit Fortbildungsangeboten zu vielen aktuellen Themen wie (Cy­
ber-)Mobbing und Gewaltprävention unterstützt. Veranstaltet werden u. a. Tagun­
gen, Seminare und Pädagogische Tage.
2. Betreffend Kapitel 0918, Titelgruppe 71 „Förderung der Jugenderholung“,
Titel 684 71 „Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen“
(welcher für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 4 053,0 Tausend Euro veran­
schlagt) – welche Jugenderholungsmaßnahmen welcher Träger wurden aus
dieser Titelgruppe 71 seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte
um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/5005 respektive
17/8453 respektive 17/10360 kompatible Darstellung nach: empfangende Ein­
richtung; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund
sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren
Benennung, Motto oder Titel] oder Erholungseinrichtung; gegebenenfalls wei­
tere für diese Förderung relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge­
gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)?
Bei Kapitel 0918 Titel 684 71 ist das Budget zur Förderung der Jugenderholung
in Baden-Württemberg veranschlagt. Das Förderwesen wird von den vier Re­
gierungspräsidien abgewickelt und ist mit der Verwaltungsvorschrift des Sozial­
ministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugender­
holung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugend­
arbeit und Jugendsozialarbeit (VwV KJA und JSA) vom 23. November 2021,
die zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, teilweise neu strukturiert worden.
Hierdurch sind Förderungen te