Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über fünfjahresplan gegen Benachteiligungen von Frauen in Baden-Württemberg; Gleichstellungsstrategie bündelt 155 Initiativen
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Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Antrag des Abg. Dr. Fulst-Blei u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Geschlechterspezifische Maßnahmen für angestellte und selbstständige Frauen in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- welche Maßnahmen sie konkret in den nächsten fünf Jahren plant, um die im Kurzbericht 5/2025 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung genann ten strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen;
- welche Maßnahmen sie aus den Erkenntnissen des Kurzbericht 5/2025 ab leitet, wonach Frauen in Baden-Württemberg während der Coronapandemie häufiger ihren Job aufgeben mussten als im deutschlandweiten Vergleich, ins besondere unter dem Aspekt der Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland;
- welche konkreten Förderprogramme des Landes es für Männer und Väter gibt, um die gleichberechtigte Verteilung von Sorgearbeit im Land weiter voranzu treiben, um Frauen wiederum eine höhere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen;
- wie häufig nach Kenntnis der Landesregierung in baden-württembergischen Betrieben vom individuellen Auskunftsanspruch über das Gehalt vergleichba rer Kollegen und Kolleginnen Gebrauch gemacht wurde;
- wie die Landesregierung zu dem Vorhaben der EU steht, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten Auskünfte nach dem Entgelttransparentgesetz geben müssen, insbesondere vor dem Hintergrund des Kurzberichts 5/2025 wonach der Frau enanteil in kleineren Unternehmen höher ist;
- mit welchen Maßnahmen die Landesregierung Frauen ermutigt vom individu ellen Auskunftsanspruch über das Gehalt Gebrauch zu machen, insbesondere in Branchen, in denen es wenig bis keine Tarifbindung gibt, wie beispielsweise in der Dienstleistungsbranche; Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Drucksache 18 / 277 15.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 277 2 7. ob die Landesregierung systematisch erfasst, welche besonderen Herausforde rungen alleinerziehende Beschäftigte haben und daraus konsequent Maßnah men ableitet, um strukturelle Benachteiligung und Armut zu verhindern sowie Erwerbstätigkeit zu ermöglichen; 8. welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Anteil von Frauen in Handwerksberufen zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf Förderpro gramm für Betriebsgründungen und soziale Absicherung im Falle der Fami liengründung; 9. wie sich die Landesregierung auf Bundesebene für den Mutterschutz von selbstständigen Frauen einsetzt; 10. welche Landesförderprogramme es speziell für Mütter in Selbstständigkeit gibt. 15.7.2026 Dr. Fulst-Blei, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch, Sigg SPD Begründung Der 5. Kurzbericht des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V., der im April 2026 veröffentlich wurde, stellt fest, dass Frauen in Baden-Württemberg immer noch strukturellen Benachteiligungen im Arbeitsmarkt ausgesetzt sind. Weitere Zahlen, beispielsweise des Statistischen Landesamtes, belegen, dass Frauen in Selbstständigkeit, insbesondere Mütter, ein erhöhtes finanzielles Risiko tragen und daher seltener gründen. Der Antrag soll deshalb klären, wie die Lan desregierung dem entgegenwirken möchte. Stellungnahme Mit Schreiben vom 6. August 2026 Nr. D39549/2026 nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem Antrag wie folgt Stellung:
- welche Maßnahmen sie konkret in den nächsten fünf Jahren plant, um die im Kurzbericht 5/2025 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung genann ten strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen; Mit der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg, die im Herbst 2025 verabschiedet und öffentlich vorgestellt wurde, bündelt das Land Baden-Württemberg erstmalig alle 155 gleichstellungspolitischen Initiativen der Ministerien unter einem Dach. Damit will die Landesregierung die Gleichstel lung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen vorantreiben. Die konkrete Umsetzung der damit einhergehenden Maßnahmen erfolgt in sechs Handlungsfel dern: 1. Teilhabe und Mitbestimmung, 2. Bildung und Berufswahl, 3. Kultur und Wissenschaft, 4. Transformation der Arbeitswelt sowie Vereinbarkeit von Erwerbs- und unbezahlter Care-Arbeit, 5. Frauenfeindlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und Sicherheit, 6. Gesundheit. Insbesondere das 4. Handlungsfeld trägt dazu bei, die strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das Land Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich die Erhöhung der Be schäftigung von Frauen und verfolgt dieses wichtige Ziel u. a. im Rahmen der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg. Die 45 Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianz setzen sich gemeinsam mit Maßnahmen und Aktivitäten dafür
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 277 3 ein, dass Frauen dauerhaft gut in den Arbeitsmarkt integriert und Herausforde rungen in den Blick genommen werden. Die Fachkräfteallianz hat dieses Ziel auch in ihrer gemeinsamen Vereinbarung festgeschrieben. Die regionalen Fachkräfteallianzen tragen das Engagement in die Fläche des Landes, tauschen sich in regelmäßigen Vernetzungssitzungen aus und nehmen spezielle Themen wie „Frauen und Migrantinnen“ in den Fokus. Das Land fördert seit 2017 über das „Regionalprogramm Fachkräftesicherung“ Veranstaltungen und Aktionen der regionalen Fachkräfteallianzen zu aktuellen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung. Hierbei werden z. B. Informationsformate zum Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten zur Freisetzung von Frauenerwerbspotenzialen gefördert. Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus fördert das Landes- programm Kontaktstellen Frau und Beruf mit aktuell neun Beratungseinrich tungen an 15 regionalen Standorten in Baden-Württemberg. Sie leisten einen nachweislich nachhaltigen Beitrag zur Stärkung, Sicherung und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ziele des Programms sind die Unterstützung von Frauen bei der beruflichen Orientierung, beim Wiedereinstieg, bei der beruf lichen Entwicklung, beim Ein-, Auf- und Umstieg sowie bei der Existenzgrün dung. Mit der Digitalen Plattform Frau und Beruf Baden-Württemberg als zentralem landesweiten Informationsportal https://www.frauundberuf-bw.de werden Frauen und Unternehmen durch Bereitstellung wertvoller Informationen (mittels inno vativer Kommunikationsformen z. B. durch Erklärvideos, Slideshows und neue KI-Tools wie den KI-Avatarinnen Vici und Kira) unterstützt. Das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen (MPM) ist Teil des Landespro gramms Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg; es nutzt die In rastruktur des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf und ist nur so umsetzbar. Es richtet sich an Frauen mit Migrationshintergrund und geflüchtete Frauen, die über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1) verfügen und durch ihren Status Zugang zum Arbeitsmarkt in den Regionen Baden-Württem bergs haben. Seit Beginn des MPM im Jahr 2017 haben bisher insgesamt ca. 800 Tandems das Programm erfolgreich durchlaufen. Im letzten Arbeitstreffen der Leiterinnen der Kontaktstellen Frau und Beruf und der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Juni 2026, das vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam organisiert wurde, bildete eines der bei den Schwerpunktthemen die Sensibilisierung von Unternehmen für die erforderli chen Rahmenbedingungen, unter denen Frauen ihre Erwerbstätigkeit beibehalten oder erhöhen. Die Mitarbeiterinnen der Kontaktstellen werden die Personalverant- wortlichen in Unternehmen verstärkt für das Thema sensibilisieren. Ziel des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus ist der Ausbau des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf um drei weitere Beratungsein richtungen in den Wirtschaftsregionen Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein, Hochrhein – Bodensee und Donau – Iller, um in allen zwölf Wirtschaftsregionen eine flächen deckende Beratung für Frauen und Unternehmen im Land anbieten zu können, sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In konzertierter Aktion verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus im Rahmen der Landesinitiative „Frauen in MINT-Berufen“ und des gleichnamigen Bündnisses mit inzwischen 78 Bündnispartnerinnen und -part nern das Ziel, mehr Mädchen und Frauen für die zukunftsreichen MINT-Berufe zu gewinnen. Durch die Bündelung und Weiterentwicklung der maßgeblichen MINT-Akteure und -Fördermaßnahmen entlang einer lebensphasenorientierten Gesamtstrategie wurde eine wachsende Breitenwirkung erzielt. Die Landesini tiative und das Bündnis „Frauen in MINT-Berufen“ tragen mit ihren Aktivitäten wesentlich zur Chancengleichheit und Fachkräftesicherung in Baden-Württem berg bei.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 277 4 Die Vereinbarkeits-Maßnahmen der familyNet- und familyNet4.0-Förderung stärken, sichern und erhöhen nachweislich (siehe IAW-Bericht 5/2025) die Er werbstätigkeit von Frauen und Männern. Es werden branchenübergreifende, fa milienbewusste Vereinbarkeitsmaßnahmen in den Unternehmen (Global Player und KMU) in allen Regionen Baden-Württembergs gefördert, beispielsweise: 1.) Pflegelotsen (Betriebliche Pflegelotsen-Schulung; bisher 1 000 ausgebildete Pflegelotsen in den Unternehmen im Land); 2.) Zertifizierungsprozess mit dem Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ (seit dem Jahr 2013 wurden bisher 363 Unternehmen mit dem Prädikat ausge zeichnet; ab 2022 wurden davon 69 Unternehmen mit „Ausgezeichnet Digital“ prämiert; 3.) FamilyNet4.0-Service-Leistungen für Unternehmen („Leitfaden familyNET4.0 Digitales familienbewusstes Unternehmen“); 4.) familyNET4.0-Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur 4.0 – Aus zeichnung mit einem Award, der als Gütesiegel für innovative, moderne, resi liente und familienbewusste, in Unternehmen und KMU (auch digital) gelebte Vereinbarkeitskonzepte und -Maßnahmen steht. Auszeichnung von 35 Unter nehmen (2022 bis 2025, nächste im November 2026), weitere neun Unterneh men erhielten Sonderauszeichnungen; 5.) Online-Guide Betriebliche Kinderbetreuung für Unternehmen. Die Analyse des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen e. V. (IAW) 5/2025 zeigt, dass betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Rolle einnehmen: 63 Prozent der baden-württembergi schen Betriebe bieten mindestens eine solche Maßnahme an. Besonders häufig sind mit 56 Prozent der baden-württembergischen Betriebe familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. 20 Prozent halten Kontakt zu Beschäftigten in Elternzeit, 13 Prozent unterstützen bei der Kinderbetreuung und 10 Prozent bieten Hilfen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen an. Allerdings hat mehr als ein Drittel der Betriebe keine der benannten Maßnahmen und größere Betriebe nutzen solche Instrumente deutlich häufiger als kleinere Unternehmen. Um die se strukturellen Hürden – etwa bei Teilzeit, Vereinbarkeit und dem Zugang zu Führungspositionen – weiter abzubauen, müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. 2. welche Maßnahmen sie aus den Erkenntnissen des Kurzbericht 5/2025 ab leitet, wonach Frauen in Baden-Württemberg während der Coronapandemie häufiger ihren Job aufgeben mussten als im deutschlandweiten Vergleich, insbe sondere unter dem Aspekt der Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland; Der Befund, wonach der Beschäftigung