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title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über fünfjahresplan gegen Benachteiligungen von Frauen in Baden-Württemberg; Gleichstellungsstrategie bündelt 155 Initiativen"
sdDatePublished: "2026-08-13T09:17:00Z"
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Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über fünfjahresplan gegen Benachteiligungen von Frauen in Baden-Württemberg; Gleichstellungsstrategie bündelt 155 Initiativen

Drucksache 18 / 277

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
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Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Antrag
des Abg. Dr. Fulst-Blei u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
Geschlechterspezifische Maßnahmen für angestellte und
selbstständige Frauen in Baden-Württemberg
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	welche Maßnahmen sie konkret in den nächsten fünf Jahren plant, um die im
Kurzbericht 5/2025 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung genann­
ten strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen;
2.	welche Maßnahmen sie aus den Erkenntnissen des Kurzbericht 5/2025 ab­
leitet, wonach Frauen in Baden-Württemberg während der Coronapandemie
häufiger ihren Job aufgeben mussten als im deutschlandweiten Vergleich, ins­
besondere unter dem Aspekt der Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen
in ganz Deutschland;
3.	welche konkreten Förderprogramme des Landes es für Männer und Väter gibt,
um die gleichberechtigte Verteilung von Sorgearbeit im Land weiter voranzu­
treiben, um Frauen wiederum eine höhere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen;
4.	wie häufig nach Kenntnis der Landesregierung in baden-württembergischen
Betrieben vom individuellen Auskunftsanspruch über das Gehalt vergleichba­
rer Kollegen und Kolleginnen Gebrauch gemacht wurde;
5.	wie die Landesregierung zu dem Vorhaben der EU steht, dass Unternehmen ab
50 Beschäftigten Auskünfte nach dem Entgelttransparentgesetz geben müssen,
insbesondere vor dem Hintergrund des Kurzberichts 5/2025 wonach der Frau­
enanteil in kleineren Unternehmen höher ist;
6.	mit welchen Maßnahmen die Landesregierung Frauen ermutigt vom individu­
ellen Auskunftsanspruch über das Gehalt Gebrauch zu machen, insbesondere in
Branchen, in denen es wenig bis keine Tarifbindung gibt, wie beispielsweise in
der Dienstleistungsbranche;
Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026
Drucksache 18 / 277
15.7.2026

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  7.	ob die Landesregierung systematisch erfasst, welche besonderen Herausforde­
rungen alleinerziehende Beschäftigte haben und daraus konsequent Maßnah­
men ableitet, um strukturelle Benachteiligung und Armut zu verhindern sowie
Erwerbstätigkeit zu ermöglichen;
  8.	welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Anteil von Frauen
in Handwerksberufen zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf Förderpro­
gramm für Betriebsgründungen und soziale Absicherung im Falle der Fami­
liengründung;
  9.	wie sich die Landesregierung auf Bundesebene für den Mutterschutz von
selbstständigen Frauen einsetzt;
10.	welche Landesförderprogramme es speziell für Mütter in Selbstständigkeit
gibt.
15.7.2026
Dr. Fulst-Blei, Binder, Dr. Kliche-Behnke,
Dr. Weirauch, Sigg SPD
Begründung
Der 5. Kurzbericht des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V., der
im April 2026 veröffentlich wurde, stellt fest, dass Frauen in Baden-Württemberg
immer noch strukturellen Benachteiligungen im Arbeitsmarkt ausgesetzt sind.
Weitere Zahlen, beispielsweise des Statistischen Landesamtes, belegen, dass
Frauen in Selbstständigkeit, insbesondere Mütter, ein erhöhtes finanzielles Risiko
tragen und daher seltener gründen. Der Antrag soll deshalb klären, wie die Lan­
desregierung dem entgegenwirken möchte.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 6. August 2026 Nr. D39549/2026 nimmt das Ministerium für
Wirtschaft, Handwerk und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Finanzen und dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem
Antrag wie folgt Stellung:
1. welche Maßnahmen sie konkret in den nächsten fünf Jahren plant, um die im
Kurzbericht 5/2025 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung genann­
ten strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen;
Mit der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg,
die im Herbst 2025 verabschiedet und öffentlich vorgestellt wurde, bündelt das
Land Baden-Württemberg erstmalig alle 155 gleichstellungspolitischen Initiativen
der Ministerien unter einem Dach. Damit will die Landesregierung die Gleichstel­
lung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen vorantreiben. Die konkrete
Umsetzung der damit einhergehenden Maßnahmen erfolgt in sechs Handlungsfel­
dern: 1. Teilhabe und Mitbestimmung, 2. Bildung und Berufswahl, 3. Kultur und
Wissenschaft, 4. Transformation der Arbeitswelt sowie Vereinbarkeit von Erwerbs-
und unbezahlter Care-Arbeit, 5. Frauenfeindlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und
Sicherheit, 6. Gesundheit. Insbesondere das 4. Handlungsfeld trägt dazu bei, die
strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich die Erhöhung der Be­
schäftigung von Frauen und verfolgt dieses wichtige Ziel u. a. im Rahmen der
Fachkräfteallianz Baden-Württemberg. Die 45 Partnerinnen und Partner der
Fachkräfteallianz setzen sich gemeinsam mit Maßnahmen und Aktivitäten dafür

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ein, dass Frauen dauerhaft gut in den Arbeitsmarkt integriert und Herausforde­
rungen in den Blick genommen werden. Die Fachkräfteallianz hat dieses Ziel
auch in ihrer gemeinsamen Vereinbarung festgeschrieben.
Die regionalen Fachkräfteallianzen tragen das Engagement in die Fläche des
Landes, tauschen sich in regelmäßigen Vernetzungssitzungen aus und nehmen
spezielle Themen wie „Frauen und Migrantinnen“ in den Fokus. Das Land fördert
seit 2017 über das „Regionalprogramm Fachkräftesicherung“ Veranstaltungen
und Aktionen der regionalen Fachkräfteallianzen zu aktuellen wirtschafts- und
arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung. Hierbei
werden z. B. Informationsformate zum Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten
zur Freisetzung von Frauenerwerbspotenzialen gefördert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus fördert das Landes-
programm Kontaktstellen Frau und Beruf mit aktuell neun Beratungseinrich­
tungen an 15 regionalen Standorten in Baden-Württemberg. Sie leisten einen
nachweislich nachhaltigen Beitrag zur Stärkung, Sicherung und Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ziele des Programms sind die Unterstützung
von Frauen bei der beruflichen Orientierung, beim Wiedereinstieg, bei der beruf­
lichen Entwicklung, beim Ein-, Auf- und Umstieg sowie bei der Existenzgrün­
dung.
Mit der Digitalen Plattform Frau und Beruf Baden-Württemberg als zentralem
landesweiten Informationsportal https://www.frauundberuf-bw.de werden Frauen
und Unternehmen durch Bereitstellung wertvoller Informationen (mittels inno­
vativer Kommunikationsformen z. B. durch Erklärvideos, Slideshows und neue
KI-Tools wie den KI-Avatarinnen Vici und Kira) unterstützt.
Das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen (MPM) ist Teil des Landespro­
gramms Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg; es nutzt die In­
rastruktur des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf und ist nur so
umsetzbar. Es richtet sich an Frauen mit Migrationshintergrund und geflüchtete
Frauen, die über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1) verfügen und
durch ihren Status Zugang zum Arbeitsmarkt in den Regionen Baden-Württem­
bergs haben. Seit Beginn des MPM im Jahr 2017 haben bisher insgesamt ca. 800
Tandems das Programm erfolgreich durchlaufen.
Im letzten Arbeitstreffen der Leiterinnen der Kontaktstellen Frau und Beruf und
der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Juni 2026, das vom
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus und der Regionaldirektion
der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam organisiert wurde, bildete eines der bei­
den Schwerpunktthemen die Sensibilisierung von Unternehmen für die erforderli­
chen Rahmenbedingungen, unter denen Frauen ihre Erwerbstätigkeit beibehalten
oder erhöhen. Die Mitarbeiterinnen der Kontaktstellen werden die Personalverant-
wortlichen in Unternehmen verstärkt für das Thema sensibilisieren.
Ziel des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus ist der Ausbau des
Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf um drei weitere Beratungsein­
richtungen in den Wirtschaftsregionen Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein, Hochrhein
– Bodensee und Donau – Iller, um in allen zwölf Wirtschaftsregionen eine flächen­
deckende Beratung für Frauen und Unternehmen im Land anbieten zu können,
sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
In konzertierter Aktion verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und
Tourismus im Rahmen der Landesinitiative „Frauen in MINT-Berufen“ und des
gleichnamigen Bündnisses mit inzwischen 78 Bündnispartnerinnen und -part­
nern das Ziel, mehr Mädchen und Frauen für die zukunftsreichen MINT-Berufe
zu gewinnen. Durch die Bündelung und Weiterentwicklung der maßgeblichen
MINT-Akteure und -Fördermaßnahmen entlang einer lebensphasenorientierten
Gesamtstrategie wurde eine wachsende Breitenwirkung erzielt. Die Landesini­
tiative und das Bündnis „Frauen in MINT-Berufen“ tragen mit ihren Aktivitäten
wesentlich zur Chancengleichheit und Fachkräftesicherung in Baden-Württem­
berg bei.

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Die Vereinbarkeits-Maßnahmen der familyNet- und familyNet4.0-Förderung
stärken, sichern und erhöhen nachweislich (siehe IAW-Bericht 5/2025) die Er­
werbstätigkeit von Frauen und Männern. Es werden branchenübergreifende, fa­
milienbewusste Vereinbarkeitsmaßnahmen in den Unternehmen (Global Player
und KMU) in allen Regionen Baden-Württembergs gefördert, beispielsweise:
1.) Pflegelotsen (Betriebliche Pflegelotsen-Schulung; bisher 1 000 ausgebildete
Pflegelotsen in den Unternehmen im Land);
2.) Zertifizierungsprozess mit dem Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“
(seit dem Jahr 2013 wurden bisher 363 Unternehmen mit dem Prädikat ausge­
zeichnet; ab 2022 wurden davon 69 Unternehmen mit „Ausgezeichnet Digital“
prämiert;
3.) FamilyNet4.0-Service-Leistungen für Unternehmen („Leitfaden familyNET4.0
Digitales familienbewusstes Unternehmen“);
4.) familyNET4.0-Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur 4.0 – Aus­
zeichnung mit einem Award, der als Gütesiegel für innovative, moderne, resi­
liente und familienbewusste, in Unternehmen und KMU (auch digital) gelebte
Vereinbarkeitskonzepte und -Maßnahmen steht. Auszeichnung von 35 Unter­
nehmen (2022 bis 2025, nächste im November 2026), weitere neun Unterneh­
men erhielten Sonderauszeichnungen;
5.) Online-Guide Betriebliche Kinderbetreuung für Unternehmen.
Die Analyse des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen e. V.
(IAW) 5/2025 zeigt, dass betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf eine wichtige Rolle einnehmen: 63 Prozent der baden-württembergi­
schen Betriebe bieten mindestens eine solche Maßnahme an. Besonders häufig
sind mit 56 Prozent der baden-württembergischen Betriebe familienfreundliche
Arbeitszeitmodelle. 20 Prozent halten Kontakt zu Beschäftigten in Elternzeit,
13 Prozent unterstützen bei der Kinderbetreuung und 10 Prozent bieten Hilfen
für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen an. Allerdings hat mehr als
ein Drittel der Betriebe keine der benannten Maßnahmen und größere Betriebe
nutzen solche Instrumente deutlich häufiger als kleinere Unternehmen. Um die­
se strukturellen Hürden – etwa bei Teilzeit, Vereinbarkeit und dem Zugang zu
Führungspositionen – weiter abzubauen, müssen die Rahmenbedingungen weiter
verbessert werden.
2. welche Maßnahmen sie aus den Erkenntnissen des Kurzbericht 5/2025 ab­
leitet, wonach Frauen in Baden-Württemberg während der Coronapandemie
häufiger ihren Job aufgeben mussten als im deutschlandweiten Vergleich, insbe­
sondere unter dem Aspekt der Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in
ganz Deutschland;
Der Befund, wonach der Beschäftigung