Rechnungshof prüft Sanierungsbedarf der fünf Universitäten in Baden-Württemberg; Flächenkonsolidierung verfehlt, Kosten 270 Mio. € jährlich
Drucksache 18 / 323
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 323 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3:
Der Sanierungsbedarf der geprüften fünf Universitäten ist von 1,7 Mrd. € (2003) auf mehr als 4,7 Mrd. € angestiegen. Statt der vom Rechnungs hof empfohlenen Flächenkonsolidierung sind die Nutzungsflächen um 4 % gestiegen. Um den wachsenden Sanierungsbedarf abzubauen, sind jährlich mehr als 2 % des Neubauwerts der Gebäude, das sind mehr als 270 Mio. €, für Bauunterhalt und Sanierung erforderlich. 23.1 Ausgangslage Das Land besitzt rund 8.000 Gebäude, davon etwa 1.700 Hochschulgebäude. Der Rechnungshof untersuchte den Zustand der Universitätsgebäude bereits 2003 und 2010. In der Denkschrift 2011 stellte der Rechnungshof fest, dass das Ziel, den Sanierungsstau bis 2019 abzubauen, nicht erreicht werde. Statt einer angestrebten Bestandskonsolidierung waren Neubauten und Flächenzuwächse zu verzeichnen. In der parlamentarischen Beratung der Denkschrift 20111 ersuchte der Landtag2 die Landesregierung: • dem Abbau des Sanierungsbedarfs erste Priorität einzuräumen, wofür jährlich mindestens 2 % des Neubauwerts erforderlich sind;
1 Denkschrift 2011, Beitrag Nr. 20, Landtagsdrucksache 15/120. 2 Plenarprotokoll 15/32, Landtagsdrucksache 15/720. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 23 – Sanierungsbedarf und Flächenent wicklung an Universitätsgebäuden (Kapitel 1208) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 323 • die anstehenden Sanierungen für eine Flächenkonsolidierung im betroffenen Gebäudebestand zu nutzen; • die Sanierungsstrategie weiterzuentwickeln und die Bewertung der Gebäude substanz periodisch fortzuschreiben. 2024 prüfte der Rechnungshof erneut den Sanierungsbedarf und die Flächenent wicklung an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Stuttgart und Tübingen (mit rund 800 Gebäuden) sowie die operative Umsetzung der Landtags beschlüsse vom 28. März 2012 durch die Staatliche Vermögens- und Hochbau verwaltung für den Zeitraum 2015 bis 2023. 23.2 Prüfungsergebnisse 23.2.1 Bewertung der Gebäudesubstanz wurde nicht ausreichend fortgeschrieben Seit mehreren Jahren hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau die Bestandsdaten der Universitätsgebäude nicht ausreichend fortgeschrieben. Die erforderlichen Gebäudedaten der Universitäten sind nicht einheitlich in einer zentralen Daten bank erfasst. Die Dienstanweisung3 sieht vor, dass Vermögen und Bau alle 5 Jahre eine Bau schau mit Begehung aller Gebäude durchführt und die Ergebnisse dokumentiert. Unsere Stichprobe hierzu ergab, dass drei Viertel aller Bauschauen nicht rechtzei tig durchgeführt oder nicht hinreichend dokumentiert wurden. Ohne regelmäßige Bewertung der Gebäudesubstanz und ohne eine zentrale valide Gebäudedatenbank drohen Sicherheitsrisiken und teure Notmaßnahmen. Eine zentrale Gebäudedatenbank mit standardisierten Datenfeldern böte Über blick, Priorisierung, Kostensteuerung und lückenlose Dokumentation und könnte die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltig gesteuerte Sanierungsstrategie sein. Nach Auskunft des Landesbetriebs wird derzeit ein neues Computer-Aided-Faci lity-Management-System (CAFM) schrittweise in den Ämtern ausgerollt, welches das alte Morada-Programm ersetzen und die Flächendaten übernehmen soll. 23.2.2 Flächenkonsolidierung wurde nicht umgesetzt Die gesamte Nutzungsfläche der fünf Universitäten wurde von 2015 bis 2023 durch Neubauten und Anmietungen um etwa 55.000 m² (+4 %) auf 1,38 Mio. m² erhöht (siehe Tabelle 23-1). Die Nutzungsflächen der einzelnen Universitäten entwickelten sich unterschied lich. An vier Universitäten stiegen sie, lediglich an der Universität Tübingen san ken sie um 2 %. Die angestrebte Flächenkonsolidierung4 wurde nicht erreicht. Durch den Flächen zuwachs erhöhen sich die Kosten für Bauunterhalt und Mietausgaben. Er bindet finanzielle Mittel sowie personelle Ressourcen und führt zu weiterem Sanierungs bedarf.
3 DAW D 3.11.1 des Finanzministeriums für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung. 4 Plenarprotokoll 15/32, Landtagsdrucksache 15/720.
3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 323 Eine Studie des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung „Zukunftskonzepte in Sicht?“5 prognostiziert einen Rückgang der Präsenzlehre an Hochschulen. Sie ba siert auf Befragungen und Szenarien und bewertet diesen Wandel als dauerhafte strategische Neuausrichtung. Ein Rückgang der Präsenzlehre wird die Flächenentwicklung beeinflussen. Der Bedarf an klassischen Lehrflächen wie Hörsälen und Seminarräumen wird zu rückgehen. Stattdessen entstehen Anforderungen an neue Raumtypen wie digitale Studios und flexible Lernzonen für hybride Formate. Infolgedessen muss der Ge bäudebestand funktional umgebaut und zukunftsfähig ausgestattet werden. Dieser Wandel sollte auch dazu genutzt werden, die notwendige Flächenkonsolidierung umzusetzen.
Abbildung 23-1: Moderne Lernumgebungen am InformatiKOM in Karlsruhe (KIT) Tabelle 23-1: Nutzungsflächen (nach DIN NUF 1-6) der fünf Universitäten (in Tsd. m²)6 Flächen 2015 2016 2017 2018 2019 2022 2023 Anstieg seit 2015 (in %) Landeseigen 1.275 1.298 1.308 1.297 1.295 1.309 1.308 +3 Angemietet 50 46 47 48 55 63 72 +45 Summe 1.325 1.344 1.355 1.345 1.350 1.372 1.380 +4
5 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE): Arbeitspapier Nr. 63 „Zukunftskonzepte in Sicht? Auswirkungen der Coronapandemie auf die Strategische Hochschulentwicklung“ vom März 2022. 6 Inklusive Flächenanteile externer Nutzer an Universitäten (z. B. Mensa, Materialprüfanstalten).
4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 323 Nach Auskunft des Landesbetriebs wird im Hochschulbau zukünftig bei Büro flächen ein Desksharing-Faktor von 0,7 je Bedienstetem zugrunde gelegt. Bei Hörsaal- und Seminarflächen werde zudem ein Anteil für Online-Lehre von 20 bis 25 % berücksichtigt. Gleichwohl sei der Abbau der Präsenzlehre keine Zielsetzung der Landesregierung, da gemeinsames Lernen, persönlicher Aus tausch, direkte soziale Interaktion unverzichtbar für den Lernerfolg und die Per sönlichkeitsbildung seien. 23.2.3 Neue Priorität „Sanierung vor Neubau“ wurde nicht überall umgesetzt Der Rechnungshof stellte 2010 fest, dass an den fünf Universitätsstandorten mehr Mittel in Neubaumaßnahmen als in Sanierungen flossen. Er empfahl in der Denk schrift 2011, dass sich das Verhältnis zwischen Sanierung und Neubau deutlich zugunsten der Sanierung verändern müsse; andernfalls drohe eine erhebliche Ver längerung des Zeitraums für den Abbau des Sanierungsstaus – weit über das Jahr 2030 hinaus. Unsere Prüfung 2024 ergab für den Zeitraum 2015 bis 2023, dass insgesamt mehr Mittel für Sanierungen als für Neubauten investiert wurden. Konkret wurden 561 Mio. € für Sanierungsmaßnahmen und 437 Mio. € für Neubauten ausgegeben (siehe Abbildung 23-2). Laufende Bauunterhaltsaufwendungen sind hierin nicht berücksichtigt, da diese nicht für Instandsetzungen bzw. erhebliche Wertverbes serungen dienen. Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung reichen die durchgeführten Sanie rungsmaßnahmen nicht aus, um den Sanierungsstau effektiv abzubauen. Bei der regionalen Betrachtung zeigt sich keine landesweite Trendwende: In Tü bingen, Stuttgart sowie Hohenheim wurden von 2015 bis 2023 weiterhin mehr Mittel für Neubauten als für Sanierungen verausgabt. In Freiburg hingegen stellte der Rechnungshof eine deutliche Entwicklung hin zu großen Sanierungsmaßnah men fest. Der Landesbetrieb berichtete hierzu, dass die Sanierungen künftig durch neue energetische Richtlinien der EU unterstützt würden, die im Laufe des Jahres 2026 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Namentlich gehe es dabei um die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und die Energieeffizienz- Abbildung 23-2: Ausgaben für Sanierungen und Neubauten in Mio. € (2015 bis 2023) 100 200 300 400 500 600 Sanierung Neubau Freiburg Freiburg Heidelberg Heidelberg Hohenheim Hohenheim Stuttgart Stuttgart Tübingen Tübingen
5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 323 Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive). Die EPBD gibt vor, dass bis 2030 die 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude saniert werden müssen. Die EED fordert eine jährliche Renovierungsquote öffentlicher Gebäudeflächen von mindestens 3 %. Aufgrund der komplexen baulichen Anforderungen konzipiere der Landesbetrieb weiterhin neue Forschungsbauten, um die Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts standorts Baden-Württemberg zu sichern. Künftig werde jedoch noch stärker ge prüft, ob neue Bedarfe über Bündelungen oder hochschulübergreifende Nutzun gen abgebildet werden können. 23.2.4 Angestrebtes „Zwei-Prozent-Ziel“ wurde verfehlt Der Rechnungshof legt für die Berechnung der Bauunterhaltung eine Mindestaus stattung von 1,5 % des Gebäudeneubauwerts zugrunde. Wird zusätzlich die Ab arbeitung des bestehenden Sanierungsstaus durch einzelne große Sanierungsmaß nahmen berücksichtigt, ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Mindestbedarf von 2 % des Neubauwertes („Zwei-Prozent-Ziel“). Der Rechnungshof ermittelte 2024, dass der Neubauwert des Gebäudebestands der fünf Universitäten bei 13,4 Mrd. € lag. Auf dieser Basis berechnete der Rech nungshof das „Zwei- Prozent-Ziel“ für die Jahre 2015 bis 2023 und stellten dieses den tatsächlich geleisteten Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (Jahres- Ist) gegenüber. Die Ergebnisse sind in Abbildung 23-3 dargestellt. Das durchschnittliche Zwei-Prozent-Ziel von 2015 bis 2023 betrug 196 Mio. €. Tatsächlich wurden jedoch im genannten Zeitraum durchschnittlich nur Maßnah men im Umfang von 132 Mio. € je Jahr umgesetzt (Jahres-Ist). Das entspricht 67 % des erforderlichen Zwei-Prozent-Ziels. Wenn sich der Trend fortsetzt, dass der jährliche Mindestbedarf schneller ansteigt als die Ausgaben für Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird der Sa nierungsbedarf weiter ansteigen. Dies gefährdet zunehmend die Bausubstanz und damit die Funktionsfähigkeit der Universitäten. Abbildung 23-3: Soll/Ist Analyse – Bauunterhaltung und Sanierung in Mio. € 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 163 166 171 179 186 192 207 240 261 88 108 131 148 156 155 146 177 124 Zwei-Prozent-Ziel Jahres-Ist
6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 323 23.2.5 Sanierungsbedarf ist weiter gestiegen Der Rechnungshof prüfte 2003 den Sanierungsbedarf der Universitäten und stellte damals einen Sanierungsbedarf von 1,7 Mrd. € für den Gebäudebestand der fünf Universitäten sowie insgesamt 2,4 Mrd. € für alle neun Universitäten des Landes fest.7 Dieser Bedarf von 1,7 Mrd. € entsprach etwa einem Drittel des damaligen Neubauwerts der Gebäude. In der aktuellen Prüfung ermittelte der Rechnungshof erneut überschlägig den Sanierungsbedarf dieser fünf Universitäten. Geprüft wurden 754 Gebäude mit einem mittleren Gebäudealter von 85 Jahren. Diese Gebäude verfügen zusam men über eine Nutzungsfläche von rund 1,38 Mio. m². Etwa 50 % dieser Fläche wurde zwischen 1950 und 1980 errichtet, je etwa 25 % vor und nach diesem Zeitraum. Unsere Analyse ergab den aus Abbildung 23-4 ersichtlichen aktuellen Sanierungsbedarf. Die Ermittlung der zu erwartenden Sanierungskosten ergibt Gesamtbaukosten von rund 4,7 Mrd. €. Davon entfallen allein etwa 3,8 Mrd. € auf die 315 Gebäude mit hohem Sanierungsbedarf. Die Flächen mit hohem Sanierungsbedarf (315 Gebäude) stammen überwiegend aus den 1950er bis 1970er Jahren. Die