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title: "Rechnungshof prüft Sanierungsbedarf der fünf Universitäten in Baden-Württemberg; Flächenkonsolidierung verfehlt, Kosten 270 Mio. € jährlich"
sdDatePublished: "2026-08-13T10:18:00Z"
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  - name: "education policy"
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  - "Karlsruhe"
  - "Tübingen"
  - "Baden-Württemberg"
  - "Stuttgart"
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  - "Freiburg (im Breisgau)"
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Rechnungshof prüft Sanierungsbedarf der fünf Universitäten in Baden-Württemberg; Flächenkonsolidierung verfehlt, Kosten 270 Mio. € jährlich

Drucksache 18 / 323

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 323
16.7.2026
1
Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Der Sanierungsbedarf der geprüften fünf Universitäten ist von 1,7 Mrd. €
(2003) auf mehr als 4,7 Mrd. € angestiegen. Statt der vom Rechnungs­
hof empfohlenen Flächenkonsolidierung sind die Nutzungsflächen um
4 % gestiegen. Um den wachsenden Sanierungsbedarf abzubauen, sind
jährlich mehr als 2 % des Neubauwerts der Gebäude, das sind mehr als
270 Mio. €, für Bauunterhalt und Sanierung erforderlich.
23.1  Ausgangslage
Das Land besitzt rund 8.000 Gebäude, davon etwa 1.700 Hochschulgebäude. Der
Rechnungshof untersuchte den Zustand der Universitätsgebäude bereits 2003 und
2010. In der Denkschrift 2011 stellte der Rechnungshof fest, dass das Ziel, den
Sanierungsstau bis 2019 abzubauen, nicht erreicht werde. Statt einer angestrebten
Bestandskonsolidierung waren Neubauten und Flächenzuwächse zu verzeichnen.
In der parlamentarischen Beratung der Denkschrift 20111 ersuchte der Landtag2
die Landesregierung:
• dem Abbau des Sanierungsbedarfs erste Priorität einzuräumen, wofür jährlich
mindestens 2 % des Neubauwerts erforderlich sind;
_____________________________________
1 Denkschrift 2011, Beitrag Nr. 20, Landtagsdrucksache 15/120.
2 Plenarprotokoll 15/32, Landtagsdrucksache 15/720.
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 23 –	Sanierungsbedarf und Flächenent­
wicklung an Universitätsgebäuden
(Kapitel 1208)
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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• die anstehenden Sanierungen für eine Flächenkonsolidierung im betroffenen
Gebäudebestand zu nutzen;
• die Sanierungsstrategie weiterzuentwickeln und die Bewertung der Gebäude­
substanz periodisch fortzuschreiben.
2024 prüfte der Rechnungshof erneut den Sanierungsbedarf und die Flächenent­
wicklung an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Stuttgart und
Tübingen (mit rund 800 Gebäuden) sowie die operative Umsetzung der Landtags­
beschlüsse vom 28. März 2012 durch die Staatliche Vermögens- und Hochbau­
verwaltung für den Zeitraum 2015 bis 2023.
23.2  Prüfungsergebnisse
23.2.1  Bewertung der Gebäudesubstanz wurde nicht ausreichend fortgeschrieben
Seit mehreren Jahren hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau die Bestandsdaten
der Universitätsgebäude nicht ausreichend fortgeschrieben. Die erforderlichen
Gebäudedaten der Universitäten sind nicht einheitlich in einer zentralen Daten­
bank erfasst.
Die Dienstanweisung3 sieht vor, dass Vermögen und Bau alle 5 Jahre eine Bau­
schau mit Begehung aller Gebäude durchführt und die Ergebnisse dokumentiert.
Unsere Stichprobe hierzu ergab, dass drei Viertel aller Bauschauen nicht rechtzei­
tig durchgeführt oder nicht hinreichend dokumentiert wurden.
Ohne regelmäßige Bewertung der Gebäudesubstanz und ohne eine zentrale valide
Gebäudedatenbank drohen Sicherheitsrisiken und teure Notmaßnahmen.
Eine zentrale Gebäudedatenbank mit standardisierten Datenfeldern böte Über­
blick, Priorisierung, Kostensteuerung und lückenlose Dokumentation und könnte
die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltig gesteuerte Sanierungsstrategie
sein.
Nach Auskunft des Landesbetriebs wird derzeit ein neues Computer-Aided-Faci­
lity-Management-System (CAFM) schrittweise in den Ämtern ausgerollt, welches
das alte Morada-Programm ersetzen und die Flächendaten übernehmen soll.
23.2.2  Flächenkonsolidierung wurde nicht umgesetzt
Die gesamte Nutzungsfläche der fünf Universitäten wurde von 2015 bis 2023
durch Neubauten und Anmietungen um etwa 55.000 m² (+4 %) auf 1,38 Mio. m²
erhöht (siehe Tabelle 23-1).
Die Nutzungsflächen der einzelnen Universitäten entwickelten sich unterschied­
lich. An vier Universitäten stiegen sie, lediglich an der Universität Tübingen san­
ken sie um 2 %.
Die angestrebte Flächenkonsolidierung4 wurde nicht erreicht. Durch den Flächen­
zuwachs erhöhen sich die Kosten für Bauunterhalt und Mietausgaben. Er bindet
finanzielle Mittel sowie personelle Ressourcen und führt zu weiterem Sanierungs­
bedarf.
_____________________________________
3 DAW D 3.11.1 des Finanzministeriums für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung.
4 Plenarprotokoll 15/32, Landtagsdrucksache 15/720.

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Landtag von Baden-Württemberg
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Eine Studie des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung „Zukunftskonzepte in
Sicht?“5 prognostiziert einen Rückgang der Präsenzlehre an Hochschulen. Sie ba­
siert auf Befragungen und Szenarien und bewertet diesen Wandel als dauerhafte
strategische Neuausrichtung.
Ein Rückgang der Präsenzlehre wird die Flächenentwicklung beeinflussen. Der
Bedarf an klassischen Lehrflächen wie Hörsälen und Seminarräumen wird zu­
rückgehen. Stattdessen entstehen Anforderungen an neue Raumtypen wie digitale
Studios und flexible Lernzonen für hybride Formate. Infolgedessen muss der Ge­
bäudebestand funktional umgebaut und zukunftsfähig ausgestattet werden. Dieser
Wandel sollte auch dazu genutzt werden, die notwendige Flächenkonsolidierung
umzusetzen.

Abbildung 23-1: Moderne Lernumgebungen am InformatiKOM in Karlsruhe (KIT)
Tabelle 23-1: Nutzungsflächen (nach DIN NUF 1-6) der fünf Universitäten (in Tsd. m²)6
Flächen
2015
2016
2017
2018
2019
2022
2023
Anstieg seit
2015 (in %)
Landeseigen
1.275
1.298
1.308
1.297
1.295
1.309
1.308
+3
Angemietet
50
46
47
48
55
63
72
+45
Summe
1.325
1.344
1.355
1.345
1.350
1.372
1.380
+4
_____________________________________
5 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE): Arbeitspapier Nr. 63 „Zukunftskonzepte
in Sicht? Auswirkungen der Coronapandemie auf die Strategische Hochschulentwicklung“ vom
März 2022.
6 Inklusive Flächenanteile externer Nutzer an Universitäten (z. B. Mensa, Materialprüfanstalten).

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Landtag von Baden-Württemberg
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Nach Auskunft des Landesbetriebs wird im Hochschulbau zukünftig bei Büro­
flächen ein Desksharing-Faktor von 0,7 je Bedienstetem zugrunde gelegt. Bei
Hörsaal- und Seminarflächen werde zudem ein Anteil für Online-Lehre von
20 bis 25 % berücksichtigt. Gleichwohl sei der Abbau der Präsenzlehre keine
Zielsetzung der Landesregierung, da gemeinsames Lernen, persönlicher Aus­
tausch, direkte soziale Interaktion unverzichtbar für den Lernerfolg und die Per­
sönlichkeitsbildung seien.
23.2.3  Neue Priorität „Sanierung vor Neubau“ wurde nicht überall umgesetzt
Der Rechnungshof stellte 2010 fest, dass an den fünf Universitätsstandorten mehr
Mittel in Neubaumaßnahmen als in Sanierungen flossen. Er empfahl in der Denk­
schrift 2011, dass sich das Verhältnis zwischen Sanierung und Neubau deutlich
zugunsten der Sanierung verändern müsse; andernfalls drohe eine erhebliche Ver­
längerung des Zeitraums für den Abbau des Sanierungsstaus – weit über das Jahr
2030 hinaus.
Unsere Prüfung 2024 ergab für den Zeitraum 2015 bis 2023, dass insgesamt mehr
Mittel für Sanierungen als für Neubauten investiert wurden. Konkret wurden
561 Mio. € für Sanierungsmaßnahmen und 437 Mio. € für Neubauten ausgegeben
(siehe Abbildung 23-2). Laufende Bauunterhaltsaufwendungen sind hierin nicht
berücksichtigt, da diese nicht für Instandsetzungen bzw. erhebliche Wertverbes­
serungen dienen.
Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung reichen die durchgeführten Sanie­
rungsmaßnahmen nicht aus, um den Sanierungsstau effektiv abzubauen.
Bei der regionalen Betrachtung zeigt sich keine landesweite Trendwende: In Tü­
bingen, Stuttgart sowie Hohenheim wurden von 2015 bis 2023 weiterhin mehr
Mittel für Neubauten als für Sanierungen verausgabt. In Freiburg hingegen stellte
der Rechnungshof eine deutliche Entwicklung hin zu großen Sanierungsmaßnah­
men fest.
Der Landesbetrieb berichtete hierzu, dass die Sanierungen künftig durch neue
energetische Richtlinien der EU unterstützt würden, die im Laufe des Jahres 2026
in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Namentlich gehe es dabei um die
Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und die Energieeffizienz-
Abbildung 23-2: Ausgaben für Sanierungen und Neubauten in Mio. € (2015 bis 2023)
100
200
300
400
500
600
Sanierung
Neubau
Freiburg
Freiburg
Heidelberg
Heidelberg
Hohenheim
Hohenheim
Stuttgart
Stuttgart
Tübingen
Tübingen

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Landtag von Baden-Württemberg
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Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive). Die EPBD gibt vor, dass bis 2030
die 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude saniert werden müssen.
Die EED fordert eine jährliche Renovierungsquote öffentlicher Gebäudeflächen
von mindestens 3 %.
Aufgrund der komplexen baulichen Anforderungen konzipiere der Landesbetrieb
weiterhin neue Forschungsbauten, um die Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts­
standorts Baden-Württemberg zu sichern. Künftig werde jedoch noch stärker ge­
prüft, ob neue Bedarfe über Bündelungen oder hochschulübergreifende Nutzun­
gen abgebildet werden können.
23.2.4  Angestrebtes „Zwei-Prozent-Ziel“ wurde verfehlt
Der Rechnungshof legt für die Berechnung der Bauunterhaltung eine Mindestaus­
stattung von 1,5 % des Gebäudeneubauwerts zugrunde. Wird zusätzlich die Ab­
arbeitung des bestehenden Sanierungsstaus durch einzelne große Sanierungsmaß­
nahmen berücksichtigt, ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Mindestbedarf
von 2 % des Neubauwertes („Zwei-Prozent-Ziel“).
Der Rechnungshof ermittelte 2024, dass der Neubauwert des Gebäudebestands
der fünf Universitäten bei 13,4 Mrd. € lag. Auf dieser Basis berechnete der Rech­
nungshof das „Zwei- Prozent-Ziel“ für die Jahre 2015 bis 2023 und stellten dieses
den tatsächlich geleisteten Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (Jahres-
Ist) gegenüber. Die Ergebnisse sind in Abbildung 23-3 dargestellt.
Das durchschnittliche Zwei-Prozent-Ziel von 2015 bis 2023 betrug 196 Mio. €.
Tatsächlich wurden jedoch im genannten Zeitraum durchschnittlich nur Maßnah­
men im Umfang von 132 Mio. € je Jahr umgesetzt (Jahres-Ist). Das entspricht
67 % des erforderlichen Zwei-Prozent-Ziels.
Wenn sich der Trend fortsetzt, dass der jährliche Mindestbedarf schneller ansteigt
als die Ausgaben für Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird der Sa­
nierungsbedarf weiter ansteigen. Dies gefährdet zunehmend die Bausubstanz und
damit die Funktionsfähigkeit der Universitäten.
Abbildung 23-3: Soll/Ist Analyse – Bauunterhaltung und Sanierung in Mio. €
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
163
166
171
179
186
192
207
240
261
88
108
131
148
156
155
146
177
124
Zwei-Prozent-Ziel
Jahres-Ist

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23.2.5  Sanierungsbedarf ist weiter gestiegen
Der Rechnungshof prüfte 2003 den Sanierungsbedarf der Universitäten und stellte
damals einen Sanierungsbedarf von 1,7 Mrd. € für den Gebäudebestand der fünf
Universitäten sowie insgesamt 2,4 Mrd. € für alle neun Universitäten des Landes
fest.7 Dieser Bedarf von 1,7 Mrd. € entsprach etwa einem Drittel des damaligen
Neubauwerts der Gebäude.
In der aktuellen Prüfung ermittelte der Rechnungshof erneut überschlägig den
Sanierungsbedarf dieser fünf Universitäten. Geprüft wurden 754 Gebäude mit
einem mittleren Gebäudealter von 85 Jahren. Diese Gebäude verfügen zusam­
men über eine Nutzungsfläche von rund 1,38 Mio. m². Etwa 50 % dieser Fläche
wurde zwischen 1950 und 1980 errichtet, je etwa 25 % vor und nach diesem
Zeitraum. Unsere Analyse ergab den aus Abbildung 23-4 ersichtlichen aktuellen
Sanierungsbedarf.
Die Ermittlung der zu erwartenden Sanierungskosten ergibt Gesamtbaukosten
von rund 4,7 Mrd. €. Davon entfallen allein etwa 3,8 Mrd. € auf die 315 Gebäude
mit hohem Sanierungsbedarf.
Die Flächen mit hohem Sanierungsbedarf (315 Gebäude) stammen überwiegend
aus den 1950er bis 1970er Jahren. Die