SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline
Drucksache 18 / 275
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 275 15.7.2026 1 Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis heute entwickelt hat;
- wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden;
- wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge nehmigungen entwickelt hat;
- inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Stromtrans porte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft und ei nen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten kann;
- wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) befinden;
- wie viele Windkraftanlagen im Land das Genehmigungsverfahren bereits er folgreich durchlaufen, jedoch noch nicht am Gebotsverfahren der DENA (Deutsche Energieagentur) teilgenommen haben;
- wie viele Windkraftanlagen im Land bereits ohne Erfolg am Gebotsverfahren der DENA teilgenommen haben; Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Perspektive für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 2 8. wie viele Windkraftanlagen im Land im oder nach dem Durchlaufen des Ge nehmigungsverfahrens mit dem Ziel, sie zu verhindern, derzeit beklagt wer den; 9. wie viele Planungen von Windkraftanlagen oder Windparks im Land abgebro chen wurden, weil keine Netzanbindung in ausreichender zeitlicher Nähe und/ oder zu vertretbaren Kosten möglich war; 10. wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung befinden; 11. wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat, zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen); 12. welche konkrete Änderung der gesetzlichen Grundlage am EEG sie vor schlägt, um eine deutliche Verbesserung bei der Bezuschlagung süddeutscher Windkraftanlagen zu erreichen (z. B. eine „Südquote“ oder eine Änderung des Referenzertragsmodells). 15.7.2026 Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch und Fraktion Begründung Die Windenergie ist, derzeit noch vor der Solarenergienutzung, die preiswerteste verfügbare erneuerbare Energiequelle. Der sehr schwache Ausbau der Windener gie in Baden-Württemberg trägt nicht unerheblich zu Spannungsasymmetrien zwischen Nord- und Süddeutschland bei. Das führt zu teuren Redispatchmaßnah men und Stromeinkäufen aus dem Ausland, um den Strombedarf im Südwesten zu befriedigen und die Netze stabil zu halten. In zahlreichen Reden und Verlautbarungen sprach die letzte Landesregierung von „1 400 Windenergieanlagen“, die in einer „Pipeline“ seien, Ministerpräsident Öz demir verkündete in der Regierungserklärung im Mai gar, es seien schon 1 800 Windkraftanlagen „in der Pipeline“. Der Umstand, dass der erfreuliche Windenergieboom der letzten eineinhalb Jahre anstelle der vorherigen Unterzeichung der Ausschreibungen der DENA zu einer deutlichen Überzeichnung geführt hat, geht nun zu Lasten des Südens Deutsch lands, da norddeutsche Anlagen oftmals preiswerter Strom produzieren können als Anlagen im Süden. Das zu diesem Zweck verankerte Referenzertragsmodell reicht nicht mehr aus, um diesen Effekt zu kompensieren. Eine Korrektur dieses Faktors wäre erforder lich oder eine Quote für Zuschläge für den Süden Deutschlands. Auch wenn die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen im Süden im Schnitt ge ringer ist, ist es volkswirtschaftlich für die Stabilität des Netzes, die Vermeidung teurer Redispatchmaßnahmen und die Stromversorgung im Land wichtig, auch hier die Windenergienutzung bestmöglich auszubauen.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 3 Auf Bundes- wie Landesebene wurde von Seiten der CDU immer wieder eine Prüfung des Referenzertragsmodells gefordert und auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Dabei wurde jedoch immer kommuniziert, dass man die Windkraft verstärkt im windreichen Norden ausbauen wolle und damit den ge setzlichen Rahmen noch zuungunsten der Windenergie in Süddeutschland ver ändern wollte. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Landesregierung nun eine Änderung des EEG will und dies auch gegenüber der Bundesebene kommuniziert. Zudem stellen sich Fragen, wie darüber hinaus die Windenergienutzung im Land vorangebracht werden kann, damit nicht weiterhin fast ausschließlich „Ankündi gungswindräder“ entstehen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 5. August 2026 Nr. UM4-0141.5-68/6/2 nimmt das Ministe rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis terium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis heute entwickelt hat;
- wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden; Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be antwortet. In den Jahren 2021 bis heute ist jährlich folgende Anzahl an Windkraftanlagen (WEA) bzw. je Jahr aufsummierte Generatorleistung in Baden-Württemberg neu in Betrieb genommen worden:
*) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.
Inbetriebnahmen Jahr Anzahl WEA Leistung [MW] 2021 31 122,6 2022 5 20,7 2023 19 75,1 2024 24 110,8 2025 40 204,0 bis 27. Juli 2026 33 168,7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 4 In den Jahren 2021 bis heute ist jährlich folgende Anzahl an Windkraftanlagen bzw. je Jahr aufsummierte Generatorleistung in Baden-Württemberg stillgelegt worden: Entsprechend den Inbetriebnahmen und stillgelegten Windkraftanlagen ergibt sich mit Kenntnisstand vom 27. Juli 2026 folgende kumulierte Entwicklung des Windkraftausbaus im Land: Bezüglich Repowering-Projekten liegen der Landesregierung folgende Informa tionen vor: 2021/2022: 5 WEA (7,9 MW) stillgelegt und 2025 durch 3 WEA (16,7 MW) ersetzt 2023/2024: 4 WEA (7,2 MW) stillgelegt und 2024 bzw. 2025 durch 2 WEA (8,4 MW) ersetzt 2025:
6 WEA (11,0 MW) stillgelegt und 2026 durch 4 WEA (17,0 MW) ersetzt Weiterhin wurde 2025 eine Windkraftanlage (1,5 MW) stillgelegt, deren Ersatz anlage (6 MW) bereits im August 2024 immissionsschutzrechtlich genehmigt wurde. Die Anlage befindet sich noch in der Realisierungsphase; die Inbetrieb nahme steht noch aus. 3. wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge nehmigungen entwickelt hat; Ein direkter Vergleich der beantragten Verfahren mit der Anzahl der genehmigten Verfahren ist jahresscharf nur bedingt aussagekräftig. Dies liegt zum einen daran, dass das Jahr der Antragstellung regelmäßig nicht dem Jahr der Genehmigung entspricht. Des Weiteren werden Genehmigungsanträge auch zurückgezogen, was in einem direkten Vergleich ebenfalls nicht erfasst wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die jährlich beantragten und genehmigten Verfahren mit der damit verbundenen Anlagenanzahl seit 2021 aufgelistet.
Stilllegungen Jahr Anzahl WEA Leistung [MW] 2021 1 2,5 2022 5 8,1 2023 8 7,8 2024 4 6,9 2025 15 19,1 bis 27. Juli 2026
Ausbau der Windkraft in BW Jahr Anzahl WEA Leistung [MW] 2021 759 1.698,2 2022 759 1.710,8 2023 770 1.778,1 2024 790 1.882,0 2025 815 2.066,9 bis 27. Juli 2026 848 2.235,6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 5 4. inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Strom transporte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten kann; Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Die Windkraft als regionale Strom erzeugungsmöglichkeit hat für Baden-Württemberg eine große Bedeutung in der Erreichung der Klimaschutzziele und der Sicherstellung der Versorgungssicher heit. Wind an Land ist aktuell eine der günstigsten Stromerzeugungstechnologien. Die Windenergiebranche schafft Arbeitsplätze in Planung, Bau, Wartung und Netzbetrieb und stärkt die gesamte regionale Wertschöpfung. Daher ist es Ziel der Landesregierung, den Anteil von durch Windkraft erzeugten bedarfsnahen Strom an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg deutlich zu steigern. Ein zeitnah beschleunigter Ausbau in Baden-Württemberg und der Südregion Deutschlands trägt außerdem zur Netzstabilität bei und spart Kosten für teure Ab regelungen in Netzengpassgebieten im Norden. 5. wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) befinden; 10. wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung befinden; 11. wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat, zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen); Die Fragen 5, 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Kenntnisstand vom 27. Juli 2026 sind 1 770 Windkraftanlagen in Planung. Hiervon liegen für 236 Anlagen (1 503,9 MW) die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vor; Errichtung und Inbetriebnahme stehen noch aus. Für 1 316 Windkraftanlagen (8 578,1 MW) wurde ein Antrag auf immissions schutzrechtliche Genehmigung gestellt. Hiervon wurden für 1 180 Windkraftan lagen Anträge unter Inanspruchnahme der Verfahrenserleichterungen nach § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gestellt, was für diese Antragstel lungen den Nachweis der Flächensicherung voraussetzt. Für weitere 61 Anlagen (350,4 MW) wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt oder genehmigt.
Antragstellungen Genehmigungen Jahr Anzahl Verfahren Anzahl WEA Anzahl Verfahren Anzahl WEA 2021 15 47 5 11 2022 13 41 18 50 2023 31 92 15 53 2024 45 124 27 55 2025 308 1.304 37 100 bis 27. Juli 2026 11 23 25 73
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 6 Zudem wurden 157 Windkraftanlagen (565,6 MW) den Genehmigungsbehörden als Projekt vorgestellt. Aufgrund neu vorgestellter, neu beantragter oder abgeschlossener Windkraftpro jekte unterliegt die genaue Zahl der aktuell in Planung befindlichen Windkraft anlagen fortlaufenden Schw