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title: "SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline"
sdDatePublished: "2026-08-13T09:17:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/649204/03fc9291c0416d428b98e9ebaef901b1/18_0275_D.pdf"
topics:
  - name: "wind power"
    identifier: "medtop:20001211"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "climate change"
    identifier: "medtop:20000418"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
  - "Germany"
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SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline

Drucksache 18 / 275

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 275
15.7.2026
1
Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im
Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis
heute entwickelt hat;
2.	wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge­
gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden;
3.	wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge­
nehmigungen entwickelt hat;
4. inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land
noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er­
zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Stromtrans­
porte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft und ei­
nen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten kann;
5.	wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren
(nach BImSchG) befinden;
6.	wie viele Windkraftanlagen im Land das Genehmigungsverfahren bereits er­
folgreich durchlaufen, jedoch noch nicht am Gebotsverfahren der DENA
(Deutsche Energieagentur) teilgenommen haben;
7.	wie viele Windkraftanlagen im Land bereits ohne Erfolg am Gebotsverfahren
der DENA teilgenommen haben;
Antrag
der Fraktion der SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Perspektive für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung
im Land
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  8.	wie viele Windkraftanlagen im Land im oder nach dem Durchlaufen des Ge­
nehmigungsverfahrens mit dem Ziel, sie zu verhindern, derzeit beklagt wer­
den;
  9.	wie viele Planungen von Windkraftanlagen oder Windparks im Land abgebro­
chen wurden, weil keine Netzanbindung in ausreichender zeitlicher Nähe und/
oder zu vertretbaren Kosten möglich war;
10.	wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung
einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung
befinden;
11.	wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi­
nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat,
zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche
und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und
der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor
dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen);
12.	welche konkrete Änderung der gesetzlichen Grundlage am EEG sie vor­
schlägt, um eine deutliche Verbesserung bei der Bezuschlagung süddeutscher
Windkraftanlagen zu erreichen (z. B. eine „Südquote“ oder eine Änderung des
Referenzertragsmodells).
15.7.2026
Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch
und Fraktion
Begründung
Die Windenergie ist, derzeit noch vor der Solarenergienutzung, die preiswerteste
verfügbare erneuerbare Energiequelle. Der sehr schwache Ausbau der Windener­
gie in Baden-Württemberg trägt nicht unerheblich zu Spannungsasymmetrien
zwischen Nord- und Süddeutschland bei. Das führt zu teuren Redispatchmaßnah­
men und Stromeinkäufen aus dem Ausland, um den Strombedarf im Südwesten
zu befriedigen und die Netze stabil zu halten.
In zahlreichen Reden und Verlautbarungen sprach die letzte Landesregierung von
„1 400 Windenergieanlagen“, die in einer „Pipeline“ seien, Ministerpräsident Öz­
demir verkündete in der Regierungserklärung im Mai gar, es seien schon 1 800
Windkraftanlagen „in der Pipeline“.
Der Umstand, dass der erfreuliche Windenergieboom der letzten eineinhalb Jahre
anstelle der vorherigen Unterzeichung der Ausschreibungen der DENA zu einer
deutlichen Überzeichnung geführt hat, geht nun zu Lasten des Südens Deutsch­
lands, da norddeutsche Anlagen oftmals preiswerter Strom produzieren können
als Anlagen im Süden.
Das zu diesem Zweck verankerte Referenzertragsmodell reicht nicht mehr aus,
um diesen Effekt zu kompensieren. Eine Korrektur dieses Faktors wäre erforder­
lich oder eine Quote für Zuschläge für den Süden Deutschlands.
Auch wenn die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen im Süden im Schnitt ge­
ringer ist, ist es volkswirtschaftlich für die Stabilität des Netzes, die Vermeidung
teurer Redispatchmaßnahmen und die Stromversorgung im Land wichtig, auch
hier die Windenergienutzung bestmöglich auszubauen.

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Auf Bundes- wie Landesebene wurde von Seiten der CDU immer wieder eine
Prüfung des Referenzertragsmodells gefordert und auch im Koalitionsvertrag auf
Bundesebene verankert. Dabei wurde jedoch immer kommuniziert, dass man die
Windkraft verstärkt im windreichen Norden ausbauen wolle und damit den ge­
setzlichen Rahmen noch zuungunsten der Windenergie in Süddeutschland ver­
ändern wollte.
Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Landesregierung nun eine Änderung
des EEG will und dies auch gegenüber der Bundesebene kommuniziert.
Zudem stellen sich Fragen, wie darüber hinaus die Windenergienutzung im Land
vorangebracht werden kann, damit nicht weiterhin fast ausschließlich „Ankündi­
gungswindräder“ entstehen.
Stellungnahme*)
Mit Schreiben vom 5. August 2026 Nr. UM4-0141.5-68/6/2 nimmt das Ministe­
rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis­
terium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zu dem Antrag wie folgt
Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im
Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis
heute entwickelt hat;
2.	wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge­
gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden;
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be­
antwortet.
In den Jahren 2021 bis heute ist jährlich folgende Anzahl an Windkraftanlagen
(WEA) bzw. je Jahr aufsummierte Generatorleistung in Baden-Württemberg neu
in Betrieb genommen worden:
_____________________________________
*)	Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.

Inbetriebnahmen
Jahr
Anzahl WEA
Leistung [MW]
2021
31
122,6
2022
5
20,7
2023
19
75,1
2024
24
110,8
2025
40
204,0
bis 27. Juli 2026
33
168,7

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In den Jahren 2021 bis heute ist jährlich folgende Anzahl an Windkraftanlagen
bzw. je Jahr aufsummierte Generatorleistung in Baden-Württemberg stillgelegt
worden:
Entsprechend den Inbetriebnahmen und stillgelegten Windkraftanlagen ergibt
sich mit Kenntnisstand vom 27. Juli 2026 folgende kumulierte Entwicklung des
Windkraftausbaus im Land:
Bezüglich Repowering-Projekten liegen der Landesregierung folgende Informa­
tionen vor:
2021/2022:
5 WEA (7,9 MW) stillgelegt und 2025 durch 3 WEA (16,7 MW)
ersetzt
2023/2024:
4 WEA (7,2 MW) stillgelegt und 2024 bzw. 2025 durch 2 WEA
(8,4 MW) ersetzt
2025:

6 WEA (11,0 MW) stillgelegt und 2026 durch 4 WEA
(17,0 MW) ersetzt
Weiterhin wurde 2025 eine Windkraftanlage (1,5 MW) stillgelegt, deren Ersatz­
anlage (6 MW) bereits im August 2024 immissionsschutzrechtlich genehmigt
wurde. Die Anlage befindet sich noch in der Realisierungsphase; die Inbetrieb­
nahme steht noch aus.
3.	wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge­
nehmigungen entwickelt hat;
Ein direkter Vergleich der beantragten Verfahren mit der Anzahl der genehmigten
Verfahren ist jahresscharf nur bedingt aussagekräftig. Dies liegt zum einen daran,
dass das Jahr der Antragstellung regelmäßig nicht dem Jahr der Genehmigung
entspricht. Des Weiteren werden Genehmigungsanträge auch zurückgezogen, was
in einem direkten Vergleich ebenfalls nicht erfasst wird. In der nachfolgenden
Tabelle sind die jährlich beantragten und genehmigten Verfahren mit der damit
verbundenen Anlagenanzahl seit 2021 aufgelistet.

Stilllegungen
Jahr
Anzahl WEA
Leistung [MW]
2021
1
2,5
2022
5
8,1
2023
8
7,8
2024
4
6,9
2025
15
19,1
bis 27. Juli 2026
-
-

Ausbau der Windkraft in BW
Jahr
Anzahl WEA
Leistung [MW]
2021
759
1.698,2
2022
759
1.710,8
2023
770
1.778,1
2024
790
1.882,0
2025
815
2.066,9
bis 27. Juli 2026
848
2.235,6

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4. inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land
noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er­
zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Strom­
transporte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft
und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten
kann;
Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Die Windkraft als regionale Strom­
erzeugungsmöglichkeit hat für Baden-Württemberg eine große Bedeutung in der
Erreichung der Klimaschutzziele und der Sicherstellung der Versorgungssicher­
heit. Wind an Land ist aktuell eine der günstigsten Stromerzeugungstechnologien.
Die Windenergiebranche schafft Arbeitsplätze in Planung, Bau, Wartung und
Netzbetrieb und stärkt die gesamte regionale Wertschöpfung. Daher ist es Ziel
der Landesregierung, den Anteil von durch Windkraft erzeugten bedarfsnahen
Strom an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg deutlich zu steigern.
Ein zeitnah beschleunigter Ausbau in Baden-Württemberg und der Südregion
Deutschlands trägt außerdem zur Netzstabilität bei und spart Kosten für teure Ab­
regelungen in Netzengpassgebieten im Norden.
  5.	wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren
(nach BImSchG) befinden;
10.	wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung
einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung
befinden;
11.	wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi­
nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat,
zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche
und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und
der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor
dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen);
Die Fragen 5, 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Kenntnisstand vom 27. Juli 2026 sind 1 770 Windkraftanlagen in Planung.
Hiervon liegen für 236 Anlagen (1 503,9 MW) die immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungen vor; Errichtung und Inbetriebnahme stehen noch aus.
Für 1 316 Windkraftanlagen (8 578,1 MW) wurde ein Antrag auf immissions­
schutzrechtliche Genehmigung gestellt. Hiervon wurden für 1 180 Windkraftan­
lagen Anträge unter Inanspruchnahme der Verfahrenserleichterungen nach § 6
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gestellt, was für diese Antragstel­
lungen den Nachweis der Flächensicherung voraussetzt.
Für weitere 61 Anlagen (350,4 MW) wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt
oder genehmigt.

Antragstellungen
Genehmigungen
Jahr
Anzahl Verfahren
Anzahl WEA
Anzahl Verfahren
Anzahl WEA
2021
15
47
5
11
2022
13
41
18
50
2023
31
92
15
53
2024
45
124
27
55
2025
308
1.304
37
100
bis 27. Juli 2026
11
23
25
73

Landtag von Baden-Württemberg
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Zudem wurden 157 Windkraftanlagen (565,6 MW) den Genehmigungsbehörden
als Projekt vorgestellt.
Aufgrund neu vorgestellter, neu beantragter oder abgeschlossener Windkraftpro­
jekte unterliegt die genaue Zahl der aktuell in Planung befindlichen Windkraft­
anlagen fortlaufenden Schw