RWE Nuclear GmbH, Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin Block B Kernkraftwerk Biblis; keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage

Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin in Block B | Hessen Landwirtschaft

13.08.2026 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin in Block B

Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet.

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Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Im Block B des Kernkraftwerks Biblis wurde am 8. August der Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin festgestellt. Nach erfolgter Prüfung der Messstelle steht diese wieder zur Verfügung. Die Aktivitätsmessanlage im Fortluftkamin des Kontrollbereiches misst, ob sich erhöhte Strahlenwerte in der Fortluft befinden und informiert das Personal im Bedarfsfall.

Die Bevölkerung war zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, wie die Ergebnisse der strahlenschutztechnischen Überwachung der Anlage und ihrer Umgebung zeigen. Die Mitarbeiter waren zu keiner Zeit in Gefahr, da die Arbeiten in den betroffenen Bereichen durch zusätzliche Strahlenschutzmaßnahmen überwacht werden. Das Ereignis hatte keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden.

Das Ereignis wurde vom Betreiber in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Eine abschließende Bewertung des Ereignisses sowie der Maßnahmen gegen Wiederholung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.

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