Städte und Gemeinden beantragen Fördermittel in Brandenburg; 76 Millionen Euro bewilligt, bis 2031 verfügbar

Städtebauförderung 2027-Antragstellung bis 30.10.26 | Landesamt für Bauen und Verkehr

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung im Land Brandenburg verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv zu erhalten und nachfrage- und klimagerecht zu gestalten. Wichtigstes Instrument dieser Entwicklung ist die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie ist als lernendes Programm konzipiert, das auf europäischen, nationalen und landesweiten Strategien von Stadtentwicklung aufbaut und mit angepassten Lösungskonzepten in den verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen auf sich ändernde Herausforderungen reagiert. Bis zum 30.10.2026 können Städte und Gemeinden im Land Brandenburg ihre Anträge auf Fördermittel stellen. Für sämtliche Antragstellungen im Rahmen der Städtebauförderung, Projektförderung sowie Wohnraumförderung (Kulissen) steht das Online -Portal “ITAS.Brandenburg.de” zur Verfügung. Über das Online -Portal sind Bearbeitungsstände mittels Statusanzeige einsehbar und die Kommunikation zu Antragstellungen möglich.

Mit Programmjahr 2025 wurden mehr als 76 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bewilligt, die bis einschließlich Haushaltsjahr 2031 zur Verfügung stehen. Davon

im Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren: 32,9 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel

im Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung: fast 25,9 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel

im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt: fast 17,3 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel