Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033.

Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter