Thüga Aktiengesellschaft Stellungnahme zu EU-Konstrukt der Kundenanlage; konkrete Grenzwerte für Eigenverbrauch und Haushalte festgelegt

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608130003 von “Thüga Aktiengesellschaft”

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Zu Regelungsvorhaben: EU - Konstrukt der Kundenanlage mittels konkreter Zahlen rechtssicher ausgestalten

Grundproblem des Konstrukts der Kundenanlage war bisher die Definition mittels unbestimmter Rechtsbegriffe. Erst durch zahlreiche Gerichtsurteile hatten sich gewisse Leitplanken etabliert. Eine europarechtliche Grundlage mit unbestimmten Rechtsbegriffen läuft Gefahr, die von allen Beteiligten gewünschte Rechtssicherheit zu verfehlen. Dies kann kaum im Interesse der Beteiligten sein. Der Vorschlag des Rates sieht daher ganz konkrete Grenzen hinsichtlich des prozentualen Eigenverbrauchs sowie der Anzahl zu versorgender Kunden bzw. Haushalte vor. Dabei sind die vom Rat benannten Zahlen eher zweitrangig. Für uns von Bedeutung ist, dass dort überhaupt Zahlen benannt werden, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch niedriger bzw. höher ausfallen können.

Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft (R001118) am 13.08.2026

Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]

EnWG 2005 [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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